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Nicolaus-August-Otto-Schule. Nicolaus-August-Otto-Schule Diez. Überblick Kurswahlen und Qualifikationsphase. Welche Fächer kann bzw. muss man wählen? Wie erreicht man das Abitur? Besondere Lernleistung in der Jahrgangsstufe 12 Fachhochschulreife. Mögliche Leistungsfächer.
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Nicolaus-August-Otto-Schule Nicolaus-August-Otto-Schule Diez
Überblick Kurswahlen und Qualifikationsphase • Welche Fächer kann bzw. muss man wählen? • Wie erreicht man das Abitur? • Besondere Lernleistung in der Jahrgangsstufe 12 • Fachhochschulreife
Mögliche Leistungsfächer • sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch Englisch • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre • mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik Informationsverarbeitung
Kombinationen der Leistungsfächer • Fk 1: Bwl – Vwl – E • Fk 2: Vwl – Bwl – M • Fk 3: Bwl – E – M • Fk 4: Bwl – E – D • Fk 5: Bwl – M –D • Fk 6: Vwl – E – M • Fk 7: Vwl – E – D • Fk 8: Vwl – M – D • Fk 9: Bwl – E – Iv • Fk 10: Bwl – D – Iv • Fk 11: Bwl – M - Iv
Leistungsfächer • 5 Wochenstunden in jedem Fach • aus den 6 möglichen Fächern sind 3 Leistungsfächer zu wählen, wobei Bwl/Rw oder Vwl enthalten sein muss; • die 3 nicht gewählten werden als Grundfach belegt; • wenn die Leistungsfächer aus drei verschiedenen Aufgabenfeldern stammen, kann das Fach der mündlichen Prüfung frei gewählt werden; • sind bei den Leistungsfächern nur zwei Aufgabenfelder vertreten, muss das Fach der mündlichen Prüfung aus dem dritten Aufgabenfeld stammen; - in 13/2 ist eines der drei Leistungsfächer ein zum Grundfach abgestuftes Leistungsfach; hierfür gelten besondere Bedingungen (nicht abstufbare Fächer, mdl. Prüfungsfach, Leistungsbewertung)
Abstufen des 3. Leistungsfaches Ende 13/1 • In 13/2 und der Abiturprüfung erfolgt die Leistungsmessung nach den Grundfachanforderungen. • andere Gewichtung in den Einbringungsverpflichtungen • Falls Bwl und Vwl Leistungsfächer sind, muss eines der beiden abgestuft werden (Kombinationen 1 und 2). • In allen anderen Kombinationen dürfen Bwl und Vwl nicht abgestuft werden (Kombinationen 3 – 11). • Informationsverarbeitung muss abgestuft werden (Kombinationen 9 – 11).
VerpflichtendeGrundfächer • die nicht gewählten möglichen Leistungsfächer (D, M, E 3-std.; Bwl, Vwl, Iv 2-std.) • Französisch (3-std.) • Gemeinschaftskunde (2-std.) 12/1 G, S; 12/2 G, W; 13/1 und 13/2 G/S, W • Naturwissenschaft (2-std.): Biologie oder Chemie oder Physik • Religionslehre / Ethik (2-std.) • Sport • nur in 12/1 und 12/2: Bildende Kunst oder Musik • zu beachten ist: Französisch: Anfänger ab Klasse 11 dürfen keinen Kurs in 12 oder 13 mit 0 Punkten abschließen. Religionslehre/Ethik: mindestens 4 der 6 Kurse müssen in der eigenen Konfession oder in Ethik belegt werden.
4. Prüfungsfach (mündliches Prüfungsfach) • Wenn die 3 schriftlichen Prüfungsfächer nicht alle Aufgabenfelder abdecken, muss das mündliche Prüfungsfach dem noch fehlenden Aufgabenfeld zuzuordnen sein. • Informationsverarbeitung kann nur mündliches Prüfungsfach sein, wenn in der schriftlichen Prüfung alle Aufgabenfelder abgedeckt sind. • Sport kann nicht mündliches Prüfungsfach sein. • Religionslehre oder Ethik kann (unter Berücksichtigung von Pkt. 1) nur mündliches Prüfungsfach sein, wenn alle Kurse in 12 und 13 in diesem Fach belegt waren. • In der Kombination 10 (Bwl, Iv, D) ist Mathematik mündliches Prüfungsfach.
Frei wählbare zusätzliche Grundfächer • Organisationslehre • Spezielle Betriebswirtschaftslehre • Rechtslehre • Wirtschaftsgeografie • dritte Fremdsprache • zweites naturwissenschaftliches Fach • zweites künstlerisches Fach • Psychologie • zu beachten ist: ein frei wählbares Fach kann in der Regel nicht mehr abgewählt werden; Einrichtung ab mindestens 13 Schüler/-innen und nach Möglichkeit der Schule.
Qualifikation in den Leistungsfächern Es sind die Notenpunkte aus folgenden Kursen einzubringen: 1. Leistungsfach: 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet 2. Leistungsfach: 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet 3. Leistungsfach: aus 12/1, 12/2 und 13/1 insgesamt 2 Kurse, einfach gewichtet In 4 der 6 einzubringenden Kurse aus dem 1. und 2. Leistungsfach müssen jeweils 5 Punkte erreicht worden sein. maximale Punktzahl: 210 Punkte zu erreichende Mindestpunktzahl: 70 Punkte
Qualifikation in den Grundfächern Folgende Kurse müssen verbindlich eingebracht werden: • 12/1, 12/2 und 13/1 aus dem 3. und 4. Prüfungsfach • alle 4 Kurse in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, falls sie keine Prüfungsfächer sind • 13/2 aus Bwl und Vwl, falls sie keine Prüfungsfächer sind • alle 4 Kurse der Naturwissenschaft • 12/1 und 12/2 des künstlerischen Faches (Musik, BK) • 13/2 Gemeinschaftskunde • 13/2 Informationsverarbeitung oder die 2. FS oder die 2. NW; Anfänger in Französisch müssen die 2. Fremdsprache einbringen • Es müssen insgesamt 22 Grundkurse eingebracht werden. Dabei müssen in 16 Kursen mindestens 5 Punkte erreicht worden sein. Kurse mit 0 Punkten können nicht eingebracht werden. • Max. Punktzahl: 330 Punkte Mindestpunktzahl: 110 Punkte
Prüfungsqualifikation • schriftliche Prüfung in den 3 Leistungsfächern • mündliche Prüfung im 4. Prüfungsfach • die Kurse 13/2 in allen Prüfungsfächern • Beispiel: • In 2 Prüfungsfächern, darunter das 1. oder 2. Prüfungsfach, müssen mindestens 25 Punkte erreicht worden sein. • max. Punktzahl: 300 Punkte Mindestpunktzahl: 100 Punkte
Gesamtergebnis • Die Endnote im Abitur ergibt sich aus: • der Qualifikation in den Leistungskursen • der Qualifikation in den Grundkursen • der Qualifikation in der Abiturprüfung • Punktzahlen und Durchschnittsnote: 840 – 617: 1er – Bereich 616 – 449: 2er – Bereich 448 – 281: 3er – Bereich 280: Durchschnittsnote 4,0
Besondere Lernleistung (BLL) • Jahresarbeit in der Jahrgangsstufe 12 • Anmeldung in den ersten 2 Schulwochen, Abgabe Ende 12/2 • 20 - 25seitige Arbeit (ohne Anhang), maschinenschriftlich, mit Darstellung des Arbeitsprozesses • vorangestellte Kurzfassung (max. 1 Seite) • Erklärung über selbständige Anfertigung • Kolloquium und ggf. Präsentation am Anfang von 13/1 • Die Gesamtnote der BLL wird im Zeugnis 13/1 ausgewiesen. • Die BLL kann mit einem Anteil von 20% in die Qualifikation im Prüfungsbereich eingebracht werden. • Ziel: systematisches wissenschaftliches Arbeiten unter Betreuung eines Fachlehrers als Vorbereitung auf ein Studium oder eine Berufsausbildung • Die Arbeit muss einem schulischen Fach (bzw. bei fächerübergreifender Thematik mehreren schulischen Fächern) zuzuordnen sein.
(Fortsetzung BLL) • Das Thema muss konkret sein. Es muss eigenes Nachforschen, Nachdenken und kritisches Untersuchen im wissenschaftspro-pädeutischen Sinn ermöglichen. Eine bloße Beschreibung von Sachverhalten reicht nicht aus. Aufbau und Gliederung, Zitierweise, Sprache und formale Textgestaltung der Arbeit müssen den Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen. • Themenbeispiel: „Der Unterhaltungselektronik-Einzelhandel im Wirtschaftsraum Limburg-Diez“ • Referenzfächer: Bwl, Gk, Musik • Unterpunkte: Markendominanz, Marketing, Zielgruppen, Freizeitverhalten, spezielle Probleme des Einzelhandels, Berufsbild des Fachverkäufers und Einzelhändlers, Recherchen bei Fachverbänden etc.
Erwerb der Fachhochschulreife • Schulbesuch bis mindestens Ende 12/2 • schulischer und berufspraktischer Teil • Einbringungsverpflichtungen im schulischen Teil: • die einzubringenden Kurse müssen zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase entnommen sein; • je 2 Kurse aus dem möglichen 1. und 2. Fach der Abiturprüfung, 2fach gewichtet; • 11 Grundkurse, einfach gewichtet. • Unter den insgesamt 15 einzubringenden Kursen müssen je 2 Kurse sein aus Bwl oder Vwl, D, M, FS, Nw und Gk. Die restlichen drei Grundkurse bestimmt die Schülerin oder der Schüler. • In 2 der 4 eingebrachten Leistungskurse und in 7 der 11 eingebrachten Grundkurse müssen 5 Punkte erreicht worden sein. • Kurse mit 0 Punkten können nicht eingebracht werden.
(Fortsetzung Fachhochschulreife) • Die 4 eingebrachten Leistungskurse müssen bei 2facher Wertung in der Summe mindestens 40 Punkte ergeben, die 11 Grundkurse bei 1facher Wertung mindestens 55 Punkte. • Einbringungsverpflichtungen im berufspraktischen Teil: Es muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr nachgewiesen werden: • in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder • in der mittleren oder gehobenen Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder • an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten (Berufs-)Fachschule. • Die Bescheinigung der Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus: • dem Abgangszeugnis der Schule; • der Bescheinigung über den schulischen Teil mit den eingebrachten Leistungen und der Durchschnittsnote; • dem Nachweis des berufspraktischen Teils (Praktikanten- oder Berufsabschlusszeugnis) und berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Thüringen.
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