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Wassersport Umweltschutz und (k) ein Widerspruch ?! Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichen Umfang ist jedermann gestattet. (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV) Dabei ist jedermann verpflichtet, mit der Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. (Art. 141 Abs. 3 Satz 2 BV) Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Allgemeine Verhaltensregel bei Erholung und Sport Erholungssuchende, sportausübende Person rechtsverträglich sozialverträglich Eigentümerverträglich gegenüber Grundeigentümern, Jagdberechtigten, Fischereiberechtigten Gemeinverträglich gegenüber anderen Erholungssuchenden, Sportausübenden Naturverträglich gegenüber Natur und Landschaft Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln Für die Wassersportverbände und -vereine, die ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit der Gewässernutzung leisten wollen, gilt das Leitmotiv: Alle Formen der Nutzung und des Schutzes sind so aufeinander abzustimmen, dass die natürliche Qualität des jeweiligen Gewässers auch für spätere Generationen erhalten bleibt. Bereits 1980 erarbeiteten die Wassersportspitzenverbände im Deutschen Sportbund mit dem Deutschen Naturschutzring 10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur um einen Interessenausgleich bei der Nutzung der Natur und Landschaft durch den Wassersport zu fördern. Kennen Sie die Regeln? Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 1. Sensible Bereiche Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Bojenfeld im Bodensee Von 312 seltenen und bedrohten, auf der Roten Liste Bayern aufgeführten Wirbeltierarten leben 179 in Feuchtgebieten, zu denen auch die Gewässer mit ihren Uferbereichen zählen. Die mitteleuropäischen Farn- und Blüten-pflanzen sind zu 26% an verschiedene feuchte oder nasse Standorte gebunden. Der Wassersportler erfreut sich an den Schönheiten der Natur, die er nicht zerstören will. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 1. Sensible Bereiche Meiden Sie darüberhinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Kies- Sand und Schlammbänke, vegetationsfrei, periodisch überflutet und aufgeschüttet (wechselnde Gestalt), vielfach an großen Flüssen, sind Lebensraum von Insektenarten (Graben, Verpuppen), Sonnplatz, Rast-, Brut und Nahrungsplatz für Wasservögel. Die Fließgewässer wurden mehr oder weniger stark begradigt, verbaut und durch Abwässer beeinträchtigt. Daher sind die relativ wenigen natürlichen Flussstrecken in Folge ihrer Knappheit gegenüber sportlichen und sonstigen Aktivitäten besonders schutzbedürftig. Denn diese Strecken sind zu einem Rückzugsgebiet zahlreicher bedrohter Arten geworden. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 1. Sensible Bereiche Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüberhinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen. Auch die meist in Altwässern und Buhnenfeldern anzutreffenden gelben Teichrosen sind genauso geschützt, wie die Seerose. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 2. Abstand halten Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 m. Die Daumenregel hilft bei der Bestimmung des richtigen Abstandes! Falsch! Falsch! Richtig! Optimal! Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Naturschutzgebiete sind oft an oder nahe an Gewässern! Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Wasserflächen, die von Bundeswasserstraßen aus zugänglich sind (Buhnenfelder, Altwässer, Baggerseen, Mündungsbereiche von Nebenflüssen), sind oft Teil eines Naturschutzgebietes. Solche Wasserfläche sind meist nicht von der Wasserseite her gekennzeichnet. Sie sollten sich in Ihrem heimischen Revier so auskennen, dass Sie auch fremde Bootsfahrer auf geschützte Gebiete hinweisen können. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Eindeutig! Hinter dem Schild liegt ein Naturschutzgebiet. Für den Schaden am Ufer im Naturschutzgebiet wird der Wellenschlag von Motorfahrzeugen verantwortlich gemacht. Doch das können die Boots-fahrer erst erkennen, wenn sie die Wasserfläche vor dem Campingplatz wieder in Richtung des Fahrwassers der Wasserstraße verlassen. Hier ist die Durchfahrt zum Fahrwasser der Wasserstraße Hier ist die Durchfahrt zum Fahrwasser der Wasserstraße Hier ist die Durchfahrt zum Fahrwasser der Wasserstraße Kritiker des motorisierten Wasser-sports machen für gewöhnlich keine Unterschiede zwischen örtlichen und „fremden“ Booten. Informationen für Gäste über Besonderheiten im Revier können helfen, Vorbehalte abzubauen und die Umwelt zu schonen. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Nur auf Bundeswasserstraßen ist der Verkehr mit maschinengetrieben Wasserfahrzeugen allgemein erlaubt In Oberbayern liegt nur ein kurzer Streckenabschnitt der Bundeswasserstraßen, die grundsätzlich nicht Teil von Naturschutzgebieten sind. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Am Main-Donau-Kanal wurden Flachwasserzonen eingerichtet, die auch besonders geschützte Bereiche sind - wenn auch nicht als Naturschutzgebiet. Das Befahren der außerhalb des Fahrwassers des Main-Donau-Kanals, der Regnitz und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten. (§ 12.17 BinSchStrO) Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Bundeswasserstraße Main endet an der Eisenbahnbrücke Hallstadt. Das Befahren des Main mit maschinengetriebenen Fahrzeugen oberhalb der Eisenbahnbrücke Hallstadt ist genauso erlaubnispflichtig wie das Befahren der Donau oberhalb der Einmündung des früheren Ludwig-Donau-Main-Kanals in Kelheim. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Am Main sind insbesondere zwischen Dettelbach und Schweinfurt weite Uferbereiche und viele Nebengewässer Teil von Naturschutzgebieten. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 3. Naturschutzgebiete Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Schutzgebiete sind immer ein und Konfliktrisiko! Naturschutzgebiete (Schutz nach Art. 7 BayNatSchG) 1,9 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands und 2,1 Prozent der Landesfläche Bayerns sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beeinträchtigung und Veränderung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten. Hohes Konfliktrisiko im Hinblick auf Sportaktivitäten abseits von Wegen. Landschaftsschutzgebiete (Schutz nach Art. 10 BayNatSchG) Dabei gilt der Schutz nicht nur der Landschaft selbst, sondern auch der Erhaltung des Erholungswertes. Meist geringes Konfliktrisiko im Hinblick auf Sportausübung. Landschaftsbestandteile und Grünbestände (Schutz nach Art. 12 BayNatSchG) Teile der Kulturlandschaft, die nicht die Voraussetzung des Art. 9 erfüllen, jedoch von besonderer Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt sind (z.B. im Rahmen eines Biotopverbundes). In diese Kategorie können zum Beispiel Schilf- und Rohrbestände, Streuwiesen und Gebüschgruppen fallen. Oft hohes Konfliktrisiko im Hinblick auf Sportausübung. Naturparke (Pflege und Entwicklung nach Art. 11 BayNatSchG) Naturparke (z. B. Spessart, Altmühltal) bestehen zum überwiegenden Flächen-anteil aus Landschaftsschutzgebieten (und Naturschutzgebieten). Meist geringes Konfliktrisiko im Hinblick auf Sportausübung. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 4. Feuchtgebiete Nehmen Sie in „Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung“ besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig. Gesetzlich geschützte Biotope (nach Art. 13c BayNatSchG) Die Beeinträchtigung folgender wertvoller Biotoptypen ist verboten: Moore und Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen und Quellbereiche, Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, natürliche und naturnahe Fluss- und Bachabschnitte sowie Verlandungsbereiche stehender Gewässer. Das Konfliktrisiko hinsichtlich Sportausübung ist unterschiedlich. Es richtet sich nach dem jeweiligen Vorkommen mehr oder weniger störempfindlicher Lebensgemeinschaften. Ramsar-Gebiete und Important Bird Areas Internationale Schutzgebietkategorien, die über internationales Recht (nicht über das BayNatSchG) ihre Gültigkeit erlangt haben, z.B. Ammersee, Starnberger See und Chiemsee. Die Ramsar-Gebiete sind Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung für den Vogelschutz (z.B. für rastende Wat- und Wasservögel), die Important Bird Areas sind Vogelschutzgebiete von europäischer Bedeutung. Hohes Konfliktrisiko im Hinblick auf Sportausübung in festgelegten Schutzzonen (hier eventuell nur zu bestimmten Zeiten). Die Störungsempfindlichkeitvon Tieren ist örtlich und zeitlich verschiedenartig ausgebildet, da sie von der Vorerfahrung der betroffenen Arten und Individuen abhängt. So etwa sind in Regionen, in denen sich nur wenige Menschen aufhalten, viele Arten störanfälliger als in Gebieten, wo sie regelmäßig mit Menschen zusammenkommen und wo sie immer wieder die Erfahrung machen, dass Menschen für sie „harmlos“ sind. So gingen z.B. die Fluchtdistanzen der Gänsesäger in Bayern nach Einstellung der Bejagung von mehr als 300 m Anfang der 60er Jahre auf weniger als 100 m in den 90er Jahren zurück und in stark frequentierten Brutgebieten (Isar südlich von München) zeigen jungeführende Weibchen nur noch Ausweichdistanzen von 5 bis 8 m vor den Menschen und Booten. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 5. Starten und Anlanden Benutzen Sie beim Anlanden die dafür vorgeschriebenen Plätze oder solche Stellen, an den sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann. Jeder Verkehrsteilnehmer hat alle Vorsichtmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere die Beschädigung der Ufer sowie von Anlagen jeder Art an ihren Ufern zu vermeiden. (§ 1.04 b BinSchStrO) Wassermotorräder dürfen nur auf befestigten Zugängen, wie Slip-anlagen oder Rampen, oder mittels geeigneter Kranvorrichtungen zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser herausgenommen werden. § 5 WassermotorräderVO Es ist verboten, bundeseigene Ufergrundstücke außerhalb ihrer Zweckbestimmung, insbesondere durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen aller Art, zu benutzen. ( § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAVO) Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 6. Lebensräume Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 7. Im Watt Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tier nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestes 300 bis 500 m Abstand zu den Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren sie hier mit langsamer Fahrstufe.. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 8. Beobachten Beobachten und Fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 9. Sauberes Wasser Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt der Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen, genauso wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich sanitäre Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten. sorgfältiges Betanken, keinen Treibstoff verschütten (möglichst Ölaufsaugkissen oder -tücher um den Tankstutzen legen); Bootsmotoren regelmäßig warten und optimal einstellen; für Zweitakt-Außenbordmotoren möglichst biologisch abbaubare Schmiermittel verwenden; für das vom Motor in den Bootsrumpf abtropfende Öl wird der Einbau einer separaten Auffangwanne empfohlen, um zu verhindern, dass das Öl über die Entwässerungspumpe in das Gewässer gelangt; Verzicht auf biozidhaltige Antifouling-Anstriche, stattdessen biozidfreie Unterwasseranstriche bzw. reinigungsfähige Antihaft- und Hartbeschichtungen (in Kombination mit Reinigung in 4- bis 6-wöchigem Rhythmus) verwenden; Abfälle, Pinsel und Farbreste als Sondermüll entsorgen; das gilt auch für das normale Waschen von Booten mit biozidhaltigen Anstrichen; alle anderen Abwässer (z.B. verschmutztes Bilgenwasser, Chemietoiletten), Müll und Altöl sollten über entsprechende Anlagen (Absaugeinrichtungen) in den Bootshäfen umweltfreundlich entsorgt werden. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
Die 10 goldenen Regeln 10. Information Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. Diese Umwelt ist es wert, erhalten zu werden deshalb sollte auch einer der letzten Büsche nicht zum Festmachen benutzt und letztlich geschädigt werden. Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.
www.umweltministerium.bayern.de/aktuell/download/wasser.htm Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.