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Information zur Abschlussprüfung mit dem Schwerpunkt FüK = fächerübergreifende Kompetenzprüfung. Der Weg durch die Realschule. Noten 10. Schuljahr. Die FüK. = fächerübergreifende Kompetenzprüfung Ersetzt bei uns seit 2007 die „alten“ mündlichen Prüfungen“ in den Nebenfächern.
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Information zur Abschlussprüfung mit dem Schwerpunkt FüK = fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Die FüK = fächerübergreifende Kompetenzprüfung Ersetzt bei uns seit 2007 die „alten“ mündlichen Prüfungen“ in den Nebenfächern
Themenfindung • Thema muss aus den Inhalten der 9. oder 10. Klasse stammen • 2 Fächer/Fächerverbünde müssen beteiligt sein • Mit eigenen Fachlehrern Thema vorab abklären • Thema erscheint ausführlich im Abschlusszeugnis
Gruppenbildung • 3-5 Schüler • Sollten, müssen nicht aus einer Klasse sein • Sonderfälle MUM/Technik/F • Musik/Bk • Religion rk/ev o.k. • Ethik nicht mit rk/ev
Betreuung • 2 Fachleher • 1 Lehrer stammt meist aus der Klasse • Beratung an 3 verbindlichen Beratungsterminen • Während des Schuljahres Begleitung
Arbeitsphase • Eigenständiges Arbeiten • Vorbereitet zu Beratungsterminen kommen! • Protokoll der Gruppenarbeit • Erstellen der Projektmappe
Projektmappe/Dokumentation • Bildet Basis für das Prüfungsgespräch • Kann mehr als der Vortrag erhalten • Auf Form, Stil, Zitate, Quellenangabe etc. achten • Sollte Arbeitsprotokolle enthalten • In 3-facher Form abgeben • Wird nicht bewertet, fließt indirekt in Bewertung ein
Vortrag • Je Schüler 7,5 Minuten • Abprüfen von Fachkompetenz, personaler Kompetenz, methodischer und sozialer Kompetenz • Medieneinsatz
Prüfungsgespräch • Gruppenprüfung • Je Schüler 7,5 Minuten • Abprüfen von Fachkompetenz, personaler Kompetenz, methodischer und sozialer Kompetenz • Fragen im Wechsel • Ergänzungen (soziale Kompetenz) • Alle 3 Prüfer können Fragen stellen
Notenfindung • Aus den individuellen Einzelnoten werden im Verhältnis 1:1 die Gesamtnoten errechnet • Mehrheit der Prüfer entscheidet • Endnote ist mathematisch gerundete, ganze Note, z.B. Vortrag 3 Colloquium 4 Endnote 3,5 also 4
Rechtliches • Grundsätzlich gilt Informationspflicht! Für die Abschlussprüfung werden im Foyer Informationstafeln aufgestellt, die regelmäßig persönlich zu lesen sind. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. • Im Krankheitsfall an einem Prüfungstag ist unverzüglich vor Beginn der Prüfung die Schulleitung zu informieren. Ein ärztliches Attest muss noch am selben Tag vorgelegt werden. • Wer seinen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt, erhält für diesen Prüfungsteil die Note 6 (gilt auch schon bei der EUROKOM!)
Ich wünsche den Zehntklässlern viel Erfolg bei ihrem Prüfungsmarathon!