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Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brühl. Ausbildungsthema:. Gefährliche Stoffe und Güter (GSG). Gliederung:. Einleitung und Einsatzbeispiele Zielsetzung der GSG-Ausbildung im Tm-Bereich Rechtsgrundlagen und Begriffe Gefahrklasseneinteilung nach GGVS/ADR
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JugendfeuerwehrderFreiwilligen Feuerwehr derStadt Brühl Ausbildungsthema: Gefährliche Stoffe und Güter (GSG)
Gliederung: Einleitung und Einsatzbeispiele Zielsetzung der GSG-Ausbildung im Tm-Bereich Rechtsgrundlagen und Begriffe Gefahrklasseneinteilung nach GGVS/ADR Kennzeichnungsarten nach GGVS, GGVE/RID, GGVBinSch/ADNR Einführung in die Einsatztaktik nach FwDv14 Erste Hilfe und Schutzausrüstungen
Warum GSG in der Feuerwehr ? : ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut werden täglich befördert!
Zielsetzung der Ausbildung: Der vorgehende Trupp muß in der Lage sein, an Einsatzstellen das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen zu ERKENNEN Die größtmögliche GEFAHR, die von Ihnen ausgeht ABSCHÄTZEN Gefahren vermeiden und taktisch richtig verhalten !
Verordnungen und Vorschriften: § • GGVS / ADR (international) „Gefahrgutverordnung Straße“ • GGVE / RID (int.) „Gefahrgutverordnung Eisenbahn“ • GGVBinSch / ADNR (int.) „Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt“ • GGVSee / IMDG (int.) „Gefahrgutverordnung Seeschifffahrt“ • IATA-DGR (int.) Luftverkehr • GefStoffV „Gefahrstoffverordnung“ • VbF „Verordnung über brennbare Flüssigkeiten“ • TRG „Technische Regeln Druckgase“ • Sprengstoffgesetz • Brandschutzbest. Munition • DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen
Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren Chemie AG Die Gefahrstoffverordnung : • Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. • Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: • mindergiftig (gesundheitsschädlich) • giftig • sehr giftig • ätzend • reizend • explosionsgefährlich • brandfördernd • hoch-/leichtentzündlich • entzündlich • umweltgefährlich • krebserzeugend • fruchtschädigend • erbgutverändernd
Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) 100 °C 55 °C 21 °C 0 °C A III 55-100°C A II 21-55°C A I unter 21°C B 20°C 60°C Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: • Beispiele: • Phenol (79°C) • Schweres • Heizöl (>65°C) • Testbenzin (30-35°C) • Spiritus (12°C) • Benzin (<20°C) „Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, so daß ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht “ Gruppe A: wasserunlöslich Gruppe B: in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar
1 3 7 11 14 Salzsäure Reines Wasser Natronlauge Essig Sodalösung Säuren und Laugen Der pH-Wert als Maß für die Aggresivität sauer Neutraler Bereich basisch • Vorsicht bei hochkonzentrierten Säuren, besonders bei Schwefel-säure (heftige exotherme Reaktion mit Wasser) • Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen • Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE-Folie • Schutzkleidung/Atemschutz tragen • Neutralisationsmittel (BC-Pulver)
Warnschilder nach UVV der Berufsgenossenschaften
Kennzeichnung von Druckgasflaschen (TRG/ DIN EN) Bis zum 1.7.2006 • Der Inhalt einer Druckgasflasche kann durch folgende Merkmale ermittelt werden: • Farbkennzeichnung • Anschlußgewinde • Eingeschlagene Gasbezeichnung auf der Schulter • Gefahrgutaufkleber am Flaschenhals (einzige rechtsverbindliche Kennzeichnung)
Kennzeichnung von Druckgasflaschen (TRG/ DIN EN)
Gefahrklassen nach GGVS/ADR Die GGVS teilt Gefahrstoffe in 9 Gefahrklassen mit bis zu 6 Unterklassen ein: Gruppe Stoffeigenschaften • Explosive Stoffe und Gegenstände • Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase • Entzündbare flüssige Stoffe • Entzündbare feste Stoffe • Brandfördernde Stoffe und organische Peroxide • Giftige, ansteckungsgefährdende und ekelerregende Stoffe • Radioaktive Stoffe • Ätzende Stoffe • Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände Klassen 1.1 bis 1.6, je nach Explosivität Klassen 4.1 bis 4.3 Klassen 5.1 und 5.2 Klassen 6.1 und 6.2
Gefahrklassen 1, 2 und 3: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise Hauptgefahren: Klasse 1.1 Detonationsdruck Klasse 1.2 Splitterbildung Klasse 1.3 Feuer Explosions- und Detonationsgefahr; giftige Brandgase 1 Explosive Stoffe 1.1 bis 1.3 1.4 bis 1.6 Explosionsgefahr des Gas–Luft Gemisch; Druckgefäßzerknall; Erfrierungen; 2 Zusatzkennzeichnung in Verbindung mit Giftigkeit und Entzündbarkeit gasförmige Stoffe alternativ weiß od. schwarz Explosionsgefahr des Dampf–Luft Gemisch; Fließausbreitung; giftige Brandgase; Meist sind die Dämpfe Atemgifte -> Atemschutz; offene Oberflächen mit Schaum abdecken 3 Entzündbare Flüssigkeiten
Gefahrklassen 4 und 5: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise 4.1 Explosionsgefahr bei Stäuben; giftige Brandgase Entzündbare feste Stoffe 4.2 Alle Klassen können auch als heiße Schmelze transportiert werden. Selbstentzündliche feste Stoffe Heftige Reaktion bei Wassereinsatz möglich; giftige Brandgase; 4.3 Stoffe die bei Wasserkontakt entzündliche Gase bilden 5.1 Stichflammen und Verpuffungen; giftige und ätzende Dämpfe und Brandgase; Entzündende (oxidierende) Stoffe Mögliche Zusatzkennzeichnung 5.2 Explosionsgefahr; Freisetzung von Sauerstoff; sehr reaktionsfreudig; organische Peroxide
Gefahrklassen 6 und 7: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise 6.1 Dämpfe und Brandgase sind toxisch; Giftige Stoffe Mögliche Zusatzkennzeichnung 6.2 Infektionsgefahr durch Viren, Bakterien u.ä.; Verbreitungsgefahr durch Löschwasser Ansteckungs-gefährliche Stoffe Strahlenschäden; Vergiftung; Verbreitung durch Löschwasser; Versandstück-kennzeichnung mit Kategorie, je nach Aktivität und Art des Strahlers 7 Radioaktive Stoffe Fahrzeugkennzeichnung
Gefahrklassen 8 und 9: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise Verätzungsgefahr für Haut, Lunge, Augen; Ausbreitung; gefährliche Reaktion mit Wasser 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedenste Gefahren; meist Umwelt- oder Langzeitschäden möglich; Mögliche Zusatzkennzeichnung für erwärmte Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe Beispiele sind: Asbest, dioxinbildende Stoffe, Altöl
Transportkennzeichnung nach GGVS/ADR X 423 1428 Gefahrnummer Stoffnummer Orangene Warntafeln Gefahrzettel • Versandstücke • Tanks • Tankfahrzeuge • Aufsetztanks • mind. 10cm x 10cm • Kennzeichnung von Beförderungseinheiten • mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten • Radioaktive Stoffe immer • Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, 1.1-1.5 • Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 • Besonders gefährliche Stoffe • 40cm x 30cm (PKW 30cm x 12cm) • Nur im Straßenverkehr • Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr • Tanks ab 3000 l im Schienenverkehr und • Stoffe die im Anhang B5 der GGVS aufgeführt sind
Gefahrnummern (Kemmler-Zahlen) • Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt • Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr • Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt • Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion • Entzündbarkeit von Gasen, Flüssigkeiten oder Dämpfen oder Selbsterhitzungsfähigkeit flüssiger Stoffe • Entzündbarkeit oder Selbsterhitzungsfähigkeit fester Stoffe • Oxidierende (brandfördernde Wirkung) • Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr • Radioaktivität • Ätzwirkung • Gefahr einer spontanen, heftigen Reaktion Beispiele: 22 Tiefgekühltes Gas 30 Brennbare Flüssigkeit 72 Radioaktives Gas X886 Stark ätzender, giftiger Stoff, der gef. mit Wasser reagiert
Einsatztaktik Allgemeine Maßnahmen • Einsatzstelle weiträumig sichern und absperren • Stoffidentifizierung • Einsatzkräfte schützen • Menschen und Tiere Retten • Verhaltensweisen an gefährdete Personen weitergeben • Löschangriff vorbereiten • Sachkundige Hilfe hinzuziehen Besondere Maßnahmen • Welche Möglichkeit der Stoffausbreitung besteht? • Besteht die Möglichkeit des Eindringens in die Kanalisation? • Welche Personen sind unmittelbar gefährdet? 50 m 25m
Quellenangabe und weiterführende Literatur Jörn Bettentrup (FF Gelsenkirchen) „Lehrunterlage GSG“ Dieter Nagelsdiek „Kennzeichnung von Gefahrgütern“ B. Dittrich (WF Continental) „Gefahrklassen – Einteilung der gefährlichen Stoffe“ Infobroschüre zur neuen Kennzeichnung von Gasflaschen Industriegasverband e.V. 1998 Die Beförderung gefährlicher Güter Bundesverkehrsministerium1992 Die Beförderung radioaktiver Stoffe Bundesverkehrsministerium Lehrblätter GSG Stufe 1 LFV NRW Lehrblätter Strahlenschutz Stufe 1 LFV NRW Der Feuerwehrmann auf der Schulbank Lehrblatt 5 Verlag Jürgen Jamelle, Bochum Feuerwehrdienstvorschriften 9/1, 9/2, 14 Kohlhammer Verlag, Stuttgart Brandschutz, deutsche Feuerwehrzeitschrift Ausgabe 2/98, 1/2000, Kohlhammer Verlag, Stuttgart
Ende Vielen Dank für die Aufmerksamkeit