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Gehaltsabrechnungen. Besondere Bundessportförderung. Laut Richtlinien können die gesamten „Lohnkosten“,(Gehälter/Honorare) inklusive gesetzlicher „Lohnnebenkosten“ für DienstnehmerInnen abgerechnet werden. Folgende Möglichkeiten stehen offen.
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Gehaltsabrechnungen Besondere Bundessportförderung
Laut Richtlinien können die gesamten „Lohnkosten“,(Gehälter/Honorare) inklusive gesetzlicher „Lohnnebenkosten“ für DienstnehmerInnen abgerechnet werden.
Folgende Möglichkeiten stehen offen • Gesamtes „Lohnkonto“ (DN-Lohnkonto und Summentabelle) wird vorgelegt und kann prozentuell auf die „TOTOKONTEN“ z.B. 3f, 2a, 2b, …. nach den Arbeitszeiten aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass alle Dienstnehmer die im Verband abgerechnet werden, erfasst sind. Alle Belege Gebietskrankenkasse, Finanzamt, Gemeinde und Kommunalsteuer.., sind mit Original- zahlungsnachweisen vorzulegen.
Nachweis beim jeweiligen TOTO- Konto • nur Nettolöhne: Originalauszahlungsbeleg notwendig u. DN-Lohnkonto • Bruttolöhne: Originalzahlungsbelege der Sozialversicherung, FA u. Gemeinde Allerdings ist der Nachweis zu erbringen, dass der Dienstnehmer in der Summe der Lohnnebenkosten enthalten ist.
Sonstiges • Werkvertrag • Freier Dienstvertrag • Vergütungen (Trainer, Sportler und Schiedsrichter) • Honorarnoten Alle Vereinbarungen dürfen nicht den gesetzlichen Grundlagen entgegenstehen!