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Der Bürgerhaushalt. Beschreibung sowie Für und Wider. Haushaltsplanaufstellungsverfahren. Entwurf der (Stadt)-Verwaltung Zusammenspiel Kämmerei - Fachbereiche Entwurf des Stadtkämmerers Beratung in den Fachausschüssen Beschluss des Stadtrates
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Der Bürgerhaushalt Beschreibung sowie Für und Wider
Haushaltsplanaufstellungsverfahren • Entwurf der (Stadt)-VerwaltungZusammenspiel Kämmerei - FachbereicheEntwurf des Stadtkämmerers • Beratung in den Fachausschüssen • Beschluss des Stadtrates Mittelbarer Einfluss des Bürgers durch die Wahl von Stadtrat und Oberbürgermeister
Demokratieformen • mittelbar: Bürger wählt (s)eine Vertretung, die ihn repräsentiert • unmittelbar: Bürger nimmt auf politische Sachfragen direkten Einfluss
Beispiele für unmittelbare Demokratie(gesetzlich geregelt) • Schweiz: Volksabstimmung (Referendum) • Bundesrepublik Deutschland: Instrument fehlt fast völlig • Freistaat Bayern: Volksbegehren/Volksentscheid • Kommunen in Bayern: Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Bürgerversammlung Bürgerantrag n i c h t: Bürgerhaushalt
Wesentliche Einschränkungen der Antragsgegenstände (in Bayern) • kein Volksentscheid über den Staatshaushalt(Art. 73 Bayer. Verfassung – BV) • kein Bürgerentscheid über die Haushaltssatzung(Art. 18a Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO) • Bürgerversammlung / Bürgerantrag:Gemeinderat entscheidet über die Anträge(Art. 18 Abs. 4 und Art. 18b Abs. 4 und 5 GO)
Merkmale des Bürgerhaushalts • Formell (gesetzlich) nicht geregelt. Folge: großer Variantenreichtum • Gibt den Bürgern unmittelbar die Möglichkeit, sich an der Verteilung öffentlicher Mittel zu beteiligen weitere fünf Kriterien: • Darstellung der Begrenztheit von Ressourcen • Bürgerbeteiligung auf Ebene Gesamtstadt oder polit. Stadtbezirken • Anlage auf Dauer - nicht: einmaliges Referendum • öffentliche Diskussion von Haushaltsfragen – also mehr als eine öffentliche Stadtratssitzung • Rechenschaft über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses -nach Tom Eich „der Gemeindehaushalt“ 11/2011 S. 253 ff-
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D) www.buergerhaushalt.org • Einführungsgrad (403 erfasste Kommunen) 104 „Diskussion“ (mind. eine Fraktion hat Antrag gestellt) 31 Bürgerinfo über den Haushalt (Broschüren, Internet etc.) und andere Vorformen 15 Beschluss zur Einführung liegt vor 70 Einführung (bis zu zwei Bürgerhaushalte in Praxis)26 Etablierung (seit mind. drei Jahren) 28 „Abstellgleis“ 129 „kein Thema“ • Somit: 96 Kommunen „leben“ den Bürgerhaushalt; weitere Details: • Gegenstand 74 gesamter Haushalt 12 ausgewählte Bereiche, wie z.B. Bildung 4 festes Budget, z.B. Verteilsumme 100.000 € 6 Mischformen
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D) • Arten von Bürgervorschlägen 9 ausgabenorientiert 23 sparorientiert (z.B. Solingen) 64 offen • Arten von Bürgerbeteiligungen 41 vorschlagsorientiert; Bürgervorschläge werden eingebracht und bewertet 8 feedbackorientiert; Verwaltungsvorschläge werden bewertet 40 vorschlags- und feedbackorientiert 2 entscheidungsorientiert; Rat hat sich verpflichtet, Ent- scheidungen umzusetzen, z.B. 10.000,-- € Jugendprojekte 5 andere
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D) • Beteiligungskanäle 17 Internet ausschließlich 2 klassisch / vor Ort (Post, Fax etc., Bürgerversammlung) 43 Internet unterstützend klassisch / vor Ort 17 klassisch / vor Ort unterstützend Internet 16 gleichberechtigt alle Kanäle • Rechenschaft 13 detailliert, bezogen auf einzelne Vorschläge 7 detailliert mit regelmäßiger Aktualisierung 37 gesammelt – wie wurde mit „den Vorschlägen“ umgegangen 39 keine (gesonderte) Rechenschaft
Vorteile / Ziele des Bürgerhaushalts • Statt sich mit der gesamten Haushaltspolitik einer Partei befassen zu müssen, ist eine Beteiligung an Einzelmaßnahmen möglich • Aktuelle Präferenzen der Bürgerschaft bekommen mehr Gewicht (Kommunalwahl findet nur alle sechs Jahre statt) • Umsetzung eines Leitbilds „Bürgerkommune“ • Haushaltsthemen werden greifbar
Vorteile / Ziele des Bürgerhaushalts • Politik und Verwaltung kommen auf einem weiteren Weg mit der Bürgerschaft in einen Dialog • Politik muss Haushaltsentscheidungen begründen, insbesondere bei abgelehnten Vorschlägen • Bürger fühlt sich durch das Verfahren kontinuierlich ernst genommen (nicht nur als Wähler alle sechs Jahre) • Einsparvorschläge der Bürgerschaft sind billiger als die von Beratern
Kritik am Bürgerhaushalt • Gemeinderat entscheidet über den Haushalt Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen in öffentl. Sitzung (Art. 65 Abs. 1 GO) • Einzelfallbetrachtung behindert ganzheitliches DenkenStädt. Verschuldung - Einzelinvestition • viele Anregungen der Bürgerschaft sind schon bekannt; der Bürgerschaft gehen zunehmend die Ideen aus • Nur wenige Aktive repräsentieren nicht die Bevölkerung.Beteiligungsquote: Hamburg: 0,04 %, Potsdam 4,6 %Aktive: untere Bevölkerungsschichten und Frauen unterrepräsentiertGefahr: Einzelinteressen verzerren das Meinungsbild. Problem: Feststellung der „Abstimmungsberechtigung“Demokratie-/Legitimationsdefizit – Minderheit dominiert
Kritik am Bürgerhaushalt • Nur ein sehr kleiner Teil des Haushaltsvolumens wird durch die Bürgerbeteiligung beeinflusstKöln 2010: 2 Mio. € bei 3,5 Mrd. € Haushaltsvolumen (=0,06 %) • Nach Anfangseuphorie fast ausschließlich abnehmendes Bürgerinteresse trotz Öffentlichkeitsarbeit Projekte werden eingestellt • Kosten-Nutzen-Verhältnis der freiwilligen Leistung„Bürgerhaushalt“ fällt negativ aus Hoher zeitlicher Aufwand für Politik und Verwaltung Hohe Kosten, Freiburg 2009: 680.000 €
Elemente eines Bürgerhaushalts in Erlangen • Beschlossener („genehmigter“) Haushalt - Internet – das Haushaltsbuch • Aufstellungsverfahren - Jugendparlament - Agenda 21 - weitere Beiräte Aber: Keine Anträge direkt im Haus- haltsaufstellungsverfahren
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Wolfgang Knitl, Stadtkämmerei Erlangen, 2013www.erlangen.de/ Rathaus / Ämter und Organisation / Stadtkämmerei / Nachgeordnete Dienststellen: Haushalt / Downloads & Formulare Haushaltsplan 2013