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Anlagevermögen und Abschreibung. Seminar Existenzgründer. Abschreibung. Die Abschreibung ist ein Bestandteil der betrieblichen Kosten Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter ist gesetzlich in der Abschreibungstabelle geregelt
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Anlagevermögen und Abschreibung Seminar Existenzgründer Tröger-EXGR
Abschreibung • Die Abschreibung ist ein Bestandteil der betrieblichen Kosten • Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter ist gesetzlich in der Abschreibungstabelle geregelt • Für die Abschreibung gilt die Grenze von 410 Euro netto pro Wirtschaftsgut Tröger-EXGR
Anlagevermögen Tröger-EXGR
Arten Anlagevermögen Tröger-EXGR
Bewertung des Anlagevermögens Tröger-EXGR
Definition Abschreibung (AfA=Absetzung für Abnutzung) Tröger-EXGR
Abschreibungsarten Tröger-EXGR
Anlageverzeichnis Tröger-EXGR
Buchung Abschreibung Tröger-EXGR
Gliederung der AfA Tabellen AfA-Tabellen - gegliedert nach Art der Wirtschaftsgüter: • Unbewegliches Anlagevermögen • Grundstückseinrichtungen • Betriebsanlagen allgemeiner Art • Fahrzeuge • Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen • Betriebs- und Geschäftsausstattung • Sonstige Anlagegüter Tröger-EXGR
AfA-Tabellen für ausgewählte Wirtschaftszweige(Download über Internetseite der Finanzverwaltung) • Landwirtschaft und Tierzucht • Weinbau und Weinhandel • Gartenbau • Forstwirtschaft • Energie und Wasserversorgung • Kraftfahrzeugindustrie • Spielwarenindustrie • Holzverarbeitende Industrie • Druckereien, Verlagsunternehmen mit Druckerei • Bekleidungsindustrie • Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe • Baugewerbe • Gastgewerbe • Gesundheitswesen • Maschinenbau Tröger-EXGR