1 / 32

Fahrzeuginstandhaltung

Fahrzeuginstandhaltung. Gefahren und Schutzmaßnahmen in Kfz-Werkstätten. Ungeschützt bewegte Maschinenteile. Gef ä hrdungen und Schutzma ß nahmen. Gefährdungen: Fang- und Einzugstellen an sich drehenden Teilen (Antriebsmotoren). Quetsch- und Scherstellen Hebebühnen, Rollenprüfstände,

Download Presentation

Fahrzeuginstandhaltung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Fahrzeuginstandhaltung Gefahren und Schutzmaßnahmen in Kfz-Werkstätten

  2. Ungeschützt bewegte Maschinenteile Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Fang- und Einzugstellen an sich drehenden Teilen (Antriebsmotoren). • Quetsch- und Scherstellen • Hebebühnen, • Rollenprüfstände, • zwischen Fahrzeugen und Teilen der Umgebung. • Schutzmaßnahmen: • Gefahrenstellen kennzeichnen, Sicherheitsabstände einhalten. • Eng anliegende Kleidung. • Keine Handschuhe bei Arbeiten an drehenden Teilen (Hautschutzmittel benutzen). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  3. Teile mit gefährlichen Oberflächen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Scharfkantige oder spitze Teile bzw. Werkzeuge. • Schutzmaßnahmen: • Sichere und geeignete (funkenarme) Werkzeuge. • Geeignete PSA benutzen(Schutzhandschuhe, Schutzschuhe). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  4. Kontakt mit heißen Medien Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Kontakt zu heißen Teilen, Flüssigkeiten und Gasen (Auspuffanlage, Motorenöl, Kühlwasseranlage). • Schutzmaßnahmen: • Technische Hilfsmittel benutzen. • Heiße Medien und Teile abkühlen lassen. • Geeignete PSA benutzen (Schutzhandschuhe). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  5. Kontakt mit Gefahrstoffen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Arbeiten an Kraftstoffsystemen von Ottomotoren (Benzin, Autogas). • Abgase und Rußpartikel. • Batteriesäure. • Schutzmaßnahmen: • Absaugung und Belüftung. • Vermeidung des Haut- und Augenkontakts. • Benutzen spezieller Werkzeuge (funkenarm oder isoliert). • Geeignete PSA benutzen. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere beachten! Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  6. Persönliche Schutzausrüstung Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmittel • Beim Umgang mit folgenden Stoffen geeignete Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmittel benutzen: • Öle und Fette • Lacke und Wachse • Kraftstoffe • Organische Lösemittel • Unterbodenschutz Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  7. Verkehrs- und Rettungswege, Notausgänge und Ausstiege Verkehrs- und Rettungswege, Notausgänge und Ausstiege: • Stets freihalten • Nicht einengen Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  8. Absturzgefahren bei Arbeitsgruben und Unterfluranlagen • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen sichern (Abdecken, Absperren). • Fahrzeuge nur dort verlassen und besteigen, wo es sicher ist. • Über und dicht neben ungesicherten Arbeitsöffnungen keine Arbeiten ausführen. • Offene Arbeitsöffnungen nicht überspringen. • Schmier- und Kraftstoffe auf Fußböden und Treppen unverzüglich entfernen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  9. Benutzen von Hebebühnen • Nur beauftragte und unterwiesene Beschäftigte dürfen Hebebühnen bedienen. • Hebebühnen oder andere Hebeeinrichtungen nur bestimmungsgemäß betreiben: • Sicherung gegen Abgleiten von angehobenen Fahrzeugen. • Lasten mit ortsveränderlichen Hebebühnen oder anderen Hebeeinrichtungen nur in tiefer Stellung verfahren. • Nur an angehobenen Fahrzeugen arbeiten, wenn diese gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen und Absinken gesichert sind. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  10. Arbeiten an Fahrzeugen mit Absturzgefahr • Nur an angehobenen Fahrzeugen arbeiten, wenn diese gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen und Absinken gesichert sind. • Bei Arbeiten mit Absturzhöhen von mehr als 1 m: Maßnahmen gegen Absturz von Personen treffen. • Leitern nur für Arbeiten geringen Umfangs nutzen. • Arbeitsbühnen (Podeste) benutzen: • Maximaler Abstand zwischen Fahrzeug und Arbeitsseite von Arbeitsbühnen 0,2 m. • Ortsbewegliche Arbeitsbühnen gegen Wegrollen sichern. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  11. Rauchverbote in Arbeitsräumen Rauchverbote gelten in: • Arbeitsbereichen, in denen mit entzündlichen Flüssigkeiten umgegangen wird. • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen. • Kundenfahrzeugen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  12. Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen • Standorte für Feuerlöscheinrichtungen stets frei halten: • gut sichtbar • leicht zugängliche Stellen • Zum Ablöschen brennender Kleidung Löschdecken benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  13. Führen von Fahrzeugen Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche beachten! • Nur unterwiesene und beauftragte Beschäftigte dürfen Fahrzeuge führen. • Verkehrsregeln einhalten. • Bei beschränkter Sicht beim Rückwärtsfahren: Einweisen lassen! Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  14. Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen • Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern: • Betätigen der Feststellbremse. • Unterlegkeile benutzen, bei Arbeiten an Bremssystemen oder bei deren Unwirksamkeit. • Kraftbewegte Fahrzeugteile in angehobener Stellung formschlüssig gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern. • Bei druckluftgefederten Fahrzeugen: Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Absinken des Aufbaus treffen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  15. Arbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen • Anfallenden Abriebstaub durch Staub bindende Nassreinigung oder durch Absaugen gefahrlos beseitigen(Nicht mit Druckluft!). • Verschließende Beläge möglichst ohne Zerstörung als ganze Teile entfernen. • Demontierte Beläge, Reibbelagreste und abgesaugten Staub staubdicht verpacken und emissionsfrei entsorgen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  16. Arbeiten in Behältern und engen Räumen • Vor Instandhaltungsarbeiten: • Stoffe und Zubereitungen in Behältern und engen Räumen von Fahrzeugen ermitteln und • entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. • Keine Alleinarbeiten durchführen: • Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern beachten. • Aufsichtsführenden benennen. • Betriebsanweisung beachten. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  17. Umgang mit Akkumulatoren (Batterien) Ein- und Ausbau, Starthilfe für Fahrzeuge • Beim Ausbau von Akkumulatoren Reihenfolge beachten: • Verbrauchernetz (soweit möglich) ausschalten, • Minuspol abklemmen, • Pluspol abklemmen. • Beim Anklemmen von Batterieladeeinrichtungen, Starthilfegeräten und Messegeräten Minusleitung als Letzte und weit entfernt von der Gasaustrittsöffnung der Batterien anklemmen. • Beim Einbau Reihenfolge beachten: • Pluspol anklemmen, • Minuspol anklemmen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  18. Umgang mit Akkumulatoren (Batterien) Warten und Laden von Akkumulatoren • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. • Beim Laden von Akkumulatoren vorhandene Lüftungsöffnungen stets freihalten. • Säure und Laugen mit Säureheber und Ballonkipper umfüllen und auf Akkumulatoren auffüllen. • Akkumulatoren nicht überladen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  19. Arbeiten an Kraftstoff-Einspritzdüsen • Beim Überprüfen von Einspritzdüsen Schutz gegen Verletzungen durch Hochdruckstrahl benutzen. • Eingespritzten Kraftstoff mit Auffangbehälter (Glaszylinder) auffangen. • Überprüfung von Einspritzdüsen für Ottokraftstoff nur in gesonderten Prüfanlagen durchführen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  20. Montage von Fahrzeugrädern • Hilfsmittel für Transport von Reifen und Rädern benutzen. • Reifen und Räder > 200 kg oder mit einem Durchmesser > 1,5 m: Montage, Demontage und Transport nur mit mind. 2 Personen ausführen. • Vor dem Füllen von Luftreifen Sichtprüfung durchführen. • Beim Befüllen von Luftreifen Schutzeinrichtung benutzen. • Höchstzulässigen Fülldruck nicht überschreiten. • Beim Auswuchten von Rädern Schutzeinrichtung benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  21. Aus- und Einbau von Schraubenfedern • Ein- und Ausbau nur mit geeigneten Spannvorrichtungen durchführen. • Zulässige Spannkräfte nicht überschreiten. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  22. Arbeiten an Rollen-Prüfstand • Rollen-Prüfstand nur innerhalb der Leistungsgrenzen betreiben. • Nicht in Gefahrenbereichen der drehenden Fahrzeugräder und Prüfstandsrollen aufhalten. • Unbenutzte Rollen-Prüfstände durch Abschließen des Hauptschalters gegen Unbefugte Benutzung sichern. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  23. Lackierarbeiten • Absaugung benutzen. • Zusätzlich geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  24. Verarbeiten von Konservierungsstoffen • Unterbodenschutz- und Hohlraumkonservierungsstoffe mit entzündlichen oder gesundheitsgefährlichen Lösungsmitteln: • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. • Beim Umgang mit entzündlichen Stoffen: Bereich von 5 m von der Verarbeitungsstelle gilt als feuergefährdeter Bereich. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  25. Arbeiten am Kraftstoffsystem (Otto-Motoren) • Persönliche Schutzausrüstung benutzen (Hautschutz). • Auffangen austretender Kraftstoffe unmittelbar an der Austrittsstelle. • Abklemmen der Kraftstoffleitungen im flexiblen Bereich. • Dichtes Verschließen von offenen Leitungen bzw. Anschlüssen. • Arbeiten nicht über Arbeitsgruben ausführen. • Absaugen von Dämpfen. • Sofortiger Wechsel der mit Kraftstoff getränkten Kleidung. • Zum trockenen Kraftstofffilterausbau spezielle Werkzeuge benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  26. Betanken von Fahrzeugen • Nur geeignete Befüllungssysteme benutzen. • Maßnahmen zur Verhütung von Brand- und Explosionsgefahren treffen. • Nur explosionsgeschützte Arbeitsmittel im Bereich der Brand- und Explosionsgefahr benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  27. Arbeiten an Fahrzeugen mit Autogasanlagen • Fahrzeuge an gut sichtbarer und gekennzeichneter Stelle abstellen. • Vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten Entnahmeventil schließen. • Entnahmeleitungen entleeren. • In brandgefährdetem Bereich (3 m Umkreis um das Fahrzeug): • Stellplätze über Erdgleiche. • Keine Bodenöffnungen. • Entleerung von Autogasbehältern nicht in Räumen durchführen. • Bei Arbeiten an Autogasanlagen Explosionsschutzmaßnahmen treffen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  28. Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen • Nur beauftragte Person dürfen Arbeiten durchführen. • Betriebsanweisungen und Herstellerinformationen beachten. • Zünden von Airbags nur im eingebauten Zustand. • Systemmodule nicht mit Reinigungsmittel oder Fett behandeln. • Elektrische Prüfung nur mit zugelassenen Geräten durchführen. • Besondere Maßnahmen zur Verschrottung von Einheiten treffen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  29. Arbeiten an elektrischen Anlagen • Arbeiten nur durch beauftragte und dafür ausgebildete Personen ausführen lassen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  30. Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung • Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung treffen. • Schweißstromquelle und ortsveränderliche Stromquellen außerhalb des Fahrzeugs aufstellen. • Bei Schweißarbeiten isolierende Unterlagen oder Zwischenlagen benutzen. • Bewegliche Netzleitung und Schweißleitungen gegen Beschädigungen schützen. • Bei begrenzter Bewegungsfreiheit nur ortsveränderliche Betriebsmittel benutzen mit • Schutzkleinspannung oder • Schutztrennung. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  31. Arbeiten auf öffentlichen Straßen Arbeiten an Fahrzeugen • Warnkleidung der Klasse 2 benutzen. • Sicherungsmaßnahmen durchführen: • durch Aufstellen eines Sicherheitspostens, • durch Absperrung des Arbeitsbereichs (Warndreieck, Pylone). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

  32. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr/Frau Telefon: Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1.0.0.1 - Stand: 25.09.2007

More Related