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Knackpunkte in der Überleitung AVVO / TV-Länder oder TVÖD -VkA Information der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Freiburg Stand März 2007. I) § 12 AVVO / § 16 TV-L Entgelttabelle TV– Land oder TVÖD- VKA (Kommunale Arbeitgeber) TVöD-VkA hat 6 (statt 5) Stufen 6 in den EG 9-15.
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Knackpunkte in der ÜberleitungAVVO / TV-Länder oderTVÖD -VkAInformation der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA FreiburgStand März 2007
I) § 12 AVVO / § 16 TV-L Entgelttabelle TV– Land oderTVÖD- VKA (Kommunale Arbeitgeber) TVöD-VkA hat 6 (statt 5) Stufen 6 in den EG 9-15
II) Sonderzahlung (bisher Urlaubs- + Weihnachtsgeld) Bund / VKA 90 % EG 1 – 8 80 % EG 9 – 12 60 % EG 13 - 15 • Land 95 % EG 1 – 8 80 % EG 9 – 11 50 % EG 12 – 13 35 % EG 14 – 15 Fazit: Höhere Gehaltsgruppen sind beim Bund/VKA deutlich besser gestellt. Niedrige beim Land geringfügig besser gestellt.
III) Reduzierung der Erfahrungsstufen bei Arbeitgeberwechsel Das neue Tarifrecht sieht vor, dass der Mitarbeiter bei Arbeitgeberwechsel in die Erfahrungsstufe 2 (später3) zurückfälltHier ist zu prüfen, ob eine kircheneigene Regelung Sinn macht.
IV) Leistungsentgelt Noch nicht entschieden- ob, in welchen Einrichtungen und wie ein Leistungsentgelt und / oder Familienkomponente im Bereich der AVVO eingeführt wird
V) Krankengeldzuschuss Bislang gilt: „Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 23 Absatz 3) a) von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und b) von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 26. Woche“ gezahlt.Der TVÖD sieht bis 39 Wochen, aber nur für Altfälle unter vollem Nettoausgleich vor
VI) Arbeitszeitregelung • Bei uns z.Zt. 38,5 Stunden/Woche • Land: 39,35 Stunden im Durchschnitt • 39,5 Stunden (nicht privilegierte Bereiche) • 38,5 Stunden (privilegierte Bereiche) • Kommunen in BW: 39,5 Std