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Was gibt es neues vom Transplantationsgesetz ? 8. Drei Länderkongress Konstanz. Petra Hecker. Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-Klinikum 1. Vorsitzende AKTX Pflege e.V.
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Was gibtesneuesvomTransplantationsgesetz? 8. DreiLänderkongress Konstanz Petra Hecker Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-Klinikum 1. Vorsitzende AKTX Pflege e.V.
am 1. Dezember 1997 in Deutschland in Kraft getreten (eines der letzten europäischen Länder) Regelung von Spende, Entnahme und Übertragung von Organen Ziele: - Rechtssicherheit - Transparenz - Verhinderung Kommerzialisierung - Erhöhung Organspendebereitschaft Transplantationsgesetz
Grundlage ist das Transplantationsgesetz • Das Gesetz bestimmt • Verantwortlichkeiten • Aufgaben • Zuständigkeiten • Ziel des Gesetzes • Sicherheit geben • Gleichbehandlung gewährleisten • Vertrauen stärken
Das Transplantationsgesetz nennt als Voraussetzungendie Feststellung des Todes (§3, §5) und die Zustimmung zur Organspende (§3, §4), bezeichnet die Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen als eine GemeinschaftsaufgabevonKoordinierungsstelle, Transplantationszentren und anderen Krankenhäusern (§11), verpflichtet Landes-, Bundesbehörden, BZgA und Krankenkassen zur Aufklärung der Bevölkerung (§2) und verbietetden Organhandel(§17). Die gesetzliche Regelung der Organspende
Leben Tod Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 Trennung zwischen Organspende und Transplantation Transplantation Lebendspende Organentnahme postmortal Postmortale Organspende
Möglichkeiten der Organspende 1. Postmortale Spende Das Transplantationsgesetz regelt in §§ 3 bis 7 die Organentnahme bei hirntoten Organspendern
Möglichkeiten der Organspende 2. Lebend - Spende Das Transplantationsgesetz § 8 erlaubt zum Zweck der Transplantation die Organentnahme bei lebenden Organspendern
Enge Zustimmungslösung Erweiterte Zustimmungslösung (Deutschland) Aktueller Beschluss des Bundestages: Entscheidungslösung !! Widerspruchslösung (z.B. Österreich, Portugal, Spanien) Strikte Widerspruchslösung (verschiedene osteuropäische Staaten) Einwilligung zur Organspende
Warum diese Änderung? Nur wenige haben sich bis jetzt schriftlich (Organspendeausweis) geäußert Mehrheitlich entscheiden die Angehörigen (9 von 10) Eigene Entscheidung sorgt für Klarheit
Transplantationsbeauftragter in jeder Klinik mit Intensivstation • Krankenhäuser und Tx-Zentren sind verpflichtet alle Unterlagen zur Organspende der Prüfungskommission der ÄK vorzulegen • Verbesserung der Situation der Lebendspender
Spendenbereitschaft seit Anfang 2012 rückläufig 12 000 Menschen warten Oktober 2012: Bundesweit laut DSO nur 59 Organe gespendet (- 14 %)
Ärztezeitung 05.09.2012
Der Weg bis zur Transplantation Patient Dialysezentrum Vorstellung CVK Ambulanz Station Transplantationsbüro Angebot von ET Nephrologe, Chirurg, Immunologie Transplantat.Büro Meldung bei ET Patient / DZ Akzeptanz bei ET DZ, Patient Station, OP, Anästhesie Station: alle Unterlagen – Kontrolle und Vorbereitung durch Nephrologen, Chirurgen, Anästhesist
Stand der Warteliste 20.09.2012: 594 Patienten (258 Patienten davon “NT-transplantabel”) und 149 Patienten Vorwarteliste • Die Allokation- Die Warteliste- nur 4,52 % Patienten auf der Warteliste sind Privatversichert
Qualität vs. Quantität ? • Gute Langzeitfunktion • Gute Rehabilitation • Wenig Kummer, Ängste und • Verlust von Menschen und • deren Kreativität • Niedrige Langzeit-Behandlungs- • kosten • Niedrige Morbidität • Niedrige Mortalität • Hauptkriterium für Statistiken • und Zentrumsvergleiche Danke