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Verbotene Folgefahrt mit nachfolgendem Tramzug in gleicher Fahrrichtung. Folgefahrt. Verbotene Folgefahrt mit nachfolgendem Tramzug in neue Fahrrichtung. Folgefahrt. Gründe für eine Folgefahrt. Fahrplandruck / Stress Abgelenkt sein / Unachtsamkeit
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Verbotene Folgefahrt mit nachfolgendem Tramzug in gleicher Fahrrichtung Folgefahrt
Verbotene Folgefahrt mit nachfolgendem Tramzug in neue Fahrrichtung Folgefahrt
Gründe für eine Folgefahrt • Fahrplandruck / Stress • Abgelenkt sein / Unachtsamkeit • Bewusstes oder unbewusstes Fehlverhalten des/der Fahrer/in Art. 6.1.3 FDV: Befahren von automatischen Weichen Abs. 3: Der Weichenverschluss wird jeweils durch vollständiges Befahren der Weiche aufgelöst, der Verschlussrahmen verlöscht und die Weiche ist wieder elektrisch stellbar. Bei dicht aufeinanderfolgenden Zügen muss der Folgezug vor der gelben Bodenmarkierung warten bis die Weiche wieder für einen Stellbefehl empfangsbereit ist.