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Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen?. Prof. Dr. Georg Heni 12. Oktober 2009. Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen?. Untersuchung anhand der Regelungen der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 im Bereich des unternehmerischen Vermögens und
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Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen? Prof. Dr. Georg Heni 12. Oktober 2009
Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen? Untersuchung anhand der Regelungen der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 im Bereich des unternehmerischen Vermögens und der Reform des Bilanzrechtes zum 01.01.2010
Ausgangslage • Mittelständische Unternehmen sind ein wesentliches Kernstück der deutschen Wirtschaft • Die Existenzgrundlagen mittelständischer Unternehmen sollten im Rahmen der Gesetzgebung besonders beachtet werden • Die Wirkung von Gesetzen auf mittelständische Unternehmen kann anhand definierter Kriterien beurteilt werden • Der „Staat“ wird in 2 Bereiche unterteilt • gesetzesvorbereitende Verwaltung • Legislative
Charakteristika/Beurteilungskriterien für mittelständische Unternehmen • Personelle Einheit von Geschäftsführung und Gesellschafter • Darstellung der Nachfolge in der Geschäftsführung aus der Familie • Einbindung der Gesellschafter in das operative Geschäft des Unternehmens • Hoher relativer Anteil des Unternehmensvermögens beim Gesamtvermögen des mittelständischen Unternehmers
Charakteristika/Beurteilungskriterien für mittelständische Unternehmen • Faktische Übernahme der unternehmerischen Risiken durch den Unternehmer • Fehlender Zugang zum Kapitalmarkt • Finanzierung des mittelständischen Unternehmens über thesaurierte Gewinne und Darlehen von Kreditinstituten • Geringe Unternehmenshierarchien mit relativ knappen personellen Ressourcen • Unternehmensgröße
Charakteristika/Beurteilungskriterien für mittelständische Unternehmen Auswirkungen auf die Risikostruktur durch • Verminderung des Eigenkapitals • Erschwerung der Gewinnung von Fremdkapital • Verhinderung von unternehmerisch sinnvollen Anpassungsmaßnahmen • Erlösunabhängige Auszahlungen • Zusätzliche Auszahlungen in Unternehmenskrisen • Unbekannte Auszahlungsverpflichtungen
Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich • Die ErbSt ist eine Personensteuer, die u.a. den mittelständischen Unternehmer treffen soll • Für mittelständische Unternehmer kann sie defacto eine Substanzsteuer auf das mittelständische Unternehmen sein • Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage von Zeitwerten • Für weite Bereiche unternehmerischen Vermögens können Verschonungsregelungen gelten (Lohnsummenregelung, Behaltensfrist, Betriebsvermögensabgrenzung)
Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich • Die Lohnsummen- und Behaltensfristregelung haben Zeitläufe von 7 bis 10 Jahren • Die Anwendung der Verschonungsregeln erfordert konstante Unternehmensentwicklungen und wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nur teilweise eine tatsächliche Verschonung erlauben • Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden Erleichterungen eingeführt (Abschmelzungsmodell bei dem Verschonungsabschlag
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) • Anpassung der externen Rechnungslegung an internationale Normen IAS/IFRS • Abschaffung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten • Aktivierungswahlrecht bei Entwicklungskosten • Verwendung realistischer Werte für Pensionsrückstellungen • Einführung umfassender Bilanzierung latenter Steuern • Erweiterung der Anhangsangabepflichten • Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden deutliche Erleichterungen eingeführt, die insbesondere die „Übernahme“ von IFRS Regelungen wesentlich einschränkten (Aktivierungspflicht Entwicklungskosten und latente Steuern, generelle Zeitwertebilanzierung im Umlaufvermögen) – als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise?
Gesamtbetrachtung • Interessen mittelständischer Unternehmen werden bei der Gesetzgebung nur gering beachtet (bei diesen beiden Gesetzen ?) • Abmilderung der „mittelstandsfeindlichen“ Gesetzgebung im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses • Notwendigkeit der Einführung einer standardisierten Prüfung „Der Auswirkungen von Gesetzesreformen auf mittel-ständische Unternehmen“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Professor Dr. Georg Heni Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Wirtschaftstreuhand GmbH Schulze-Delitzsch-Str. 28 70565 Stuttgart TEL.: 0049711 48931520 georg.heni@wirtschaftstreuhand.de www.wirtschaftstreuhand.de