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Abschreibungen

Abschreibungen. Abschreibungen auf Anlagen. Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Planmäßige Abschreibung Methoden: Linear Degressiv. Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung. Merke!

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Presentation Transcript


  1. Yvonne Wagner Abschreibungen

  2. Abschreibungen auf Anlagen • Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung • Planmäßige Abschreibung Methoden: Linear Degressiv Yvonne Wagner

  3. Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung • Merke! • Erfassung der Wertminderung der Anlagegüter ( Abnutzung, technischer Fortschritt, Verwitterung, außergewöhnliche Ereignisse ) • Abschreibungen stellen einen Aufwand dar und mindern somit den zu versteuernden Gewinn und somit die gewinnabhängigen Steuern Yvonne Wagner

  4. Abnutzbare Anlagegüter Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Nicht abnutzbare Anlagegüter Grundstücke Wertpapiere des Anlagevermögens Beteiligungen Langfristige Forderungen Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: Planmäßige Abschreibung Außerplanmäßige Abschreibung Yvonne Wagner

  5. Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: • nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer • Bemessungsgrundlage: Anschaffungs- / Herstellungskosten • Methoden: linear / degressiv oder auch nach Leistungseinheiten • Beginn im Monat/Halbjahr/Jahr der Anschaffung (je nach Genauigkeit) • Buchung: Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen“ Planmäßige Abschreibung Außer- planmäßige Abschreibung • nicht abnutzbare Anlagegegenstände unterliegen keiner zeitlichen Nutzungsbegrenzung • tritt eine außergewöhnliche Wertminderung ein, werden sie außerplanmäßig abgeschrieben • Buchung: Konto „Außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen“ Yvonne Wagner

  6. Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: Ausnahme:Abnutzbare Anlagegüter müssen im Fall einer außergewöhnlichen und dauernden Wertminderung erst planmäßig und danach außerplanmäßig abgeschrieben werden! Yvonne Wagner

  7. Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: Abnutzbare Anlagegüter sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- / Herstellungskosten in der Schlußbilanz auszuweisen. Nicht abnutzbare Anlagegüter dürfen höchstens zu Anschaffungskosten angesetzt werden. Das ist zu beachten. Niederstwertprinzip Yvonne Wagner

  8. Planmäßige Abschreibung ... wird im Steuerrecht Absetzungen für Abnutzung ( AfA ) genannt. Yvonne Wagner

  9. Methoden der planmäßigen Abschreibung • Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung • Degressive Abschreibung ( Buchwert-AfA ) Yvonne Wagner

  10. Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Yvonne Wagner

  11. Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung • Merke! • Abschreibung erfolgt im einemgleichbleibenden Afa-Betrag und Prozentsatz von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ( gleichmäßige Nutzung und Wertminderung unterstellt ) • Die Anschaffungskosten werden in gleichbleibenden Beträgen auf die Nutzungsjahre verteilt ( Ende der Nutzungsdauer -> Anlagegut ist voll abgeschrieben ) • Steuerrechtlich für alle beweglichen und unbeweglichen abnutzbaren Anlagegüter erlaubt ! Yvonne Wagner

  12. Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Berechnungen Jährlicher Abschreibungsbetrag: = Nutzungsdauer Jährlicher Abschreibungssatz in %: = 100 % Nutzungsdauer Anschaffungskosten z.B. Yvonne Wagner

  13. Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Merke! Erinnerungswert Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Buchwert gleich Null. Soll sich das Anlagegut aber noch weiter im Betrieb befinden, so ist es mit einem Erinnerungswert von 1,- € im Anlagekonto auszuweisen. -> Bei der letzten Abschreibung 1,- € weniger! Yvonne Wagner

  14. Degressive Abschreibung( Buchwert-AfA ) Yvonne Wagner

  15. Degressive Abschreibung Merke! • Abschreibung erfolgt in fallenden Abschreibungsbeträgen, da sich nur im ersten Jahr die Abschreibung von den Anschaffungskosten berechnet, in den Folgejahren vom jeweiligen Restbuchwert. Die Abschreibung erfolgt mit gleichbleibendem Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. • Am Ende der Nutzungsdauer würde ein Restwert bleiben ( nicht voll abgeschrieben ) Yvonne Wagner

  16. Degressive Abschreibung Merke! • Der degressive Afa-Satz muss höher sein als bei linearer Abschreibung, damit am Ende der Nutzungsdauer ein möglichst niedriger Restwert verbleibt. ( Bis zum zweifachen linearen Afa-Satz aber nicht mehr als 20 % ) • Steuerrechtlich nur für bewegliche abnutzbare Anlagegüter erlaubt Yvonne Wagner

  17. Degressive Abschreibung Vorteile: • Wertminderung vor allem in den Anfangsjahren sehr hoch • AfA-Beträge am Anfang höher als bei linearer Abschreibung • Außergewöhnliche Wertminderungen werden stärker berücksichtigt (z.B. EDV, Computer) • Stärkere Minderung des zu versteuernden Gewinns • Die geringeren Steuerzahlungen erhöhen zugleich die Liquidität des Unternehmens Die degressive Abschreibung wird in der Praxis bevorzugt. Yvonne Wagner

  18. Degressive Abschreibung Berechnungen AfA-Satz = * 2 (max. 20 %) Abschreibungsbeträge 1.Jahr: * AfA-Satz 100 Folgende Jahre: Restbuchwert * AfA-Satz 100 Satz lineare AfA Anschaffungskosten z.B. Yvonne Wagner

  19. Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Yvonne Wagner

  20. Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Merke! Es ist erlaubt, während der Nutzungsdauer einmal von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln. Yvonne Wagner

  21. Degressive Abschreibung Lineare Abschreibung Yvonne Wagner

  22. Nicht umgekehrt !!! Yvonne Wagner

  23. Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Merke! Der Wechsel ist empfehlenswert, weil • der Anlagegegenstand am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben ist. (Kein Restbuchwert) • Der lineare Abschreibungsbetrag vom Zeitpunkt des Wechsels an höher ist als bei degressiver Abschreibung. (Steuervorteil) Yvonne Wagner

  24. Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Der günstigste Zeitpunkt Des Wechsels ist gegeben, wenn der AfA-Betrag bei linearer Abschreibung größer ist als bei fortgeführter degressiver Abschreibung. Yvonne Wagner

  25. Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Der günstigste Zeitpunkt i = n – 100 +1 p (von der Degressiven Abschreibung) i = Übergangsjahr n = Nutzungsdauer p = AfA-Satz z.B. Yvonne Wagner

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