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Stiften, aber wie Rechtliche und steuerliche Grundlagen der Stiftungserrichtung RA Evelin Manteuffel. Agenda. Anforderungen an die Stiftungssatzung Steuerliche Behandlung der Stiftung Steuervorteile für Stifter. 1. Anforderungen an die Stiftungssatzung. 1.1 Zivilrechtliche Anforderungen
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Stiften, aber wieRechtliche und steuerliche Grundlagen der StiftungserrichtungRA Evelin Manteuffel
Agenda • Anforderungen an die Stiftungssatzung • Steuerliche Behandlung der Stiftung • Steuervorteile für Stifter
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.1 Zivilrechtliche Anforderungen 1.2 Steuerrechtliche Anforderungen
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.1 Zivilrechtliche Anforderungen, § 81 BGB Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung • Name der Stiftung • Sitz der Stiftung • Zweck der Stiftung • Vermögen der Stiftung • Bildung des Vorstandes der Stiftung
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.1 Zivilrechtliche Anforderungen, § 81 BGB • Praxistipp: Keep it simple • Anzahl und Größe der Stiftungsorgane • Besetzungsregelungen
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.2 steuerliche Anforderungen, §§ 59, 60 AO
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung, §§ 59, 60 AO Die Steuervergünstigung wird gewährt, wenn sich aus der Stiftungssatzung, dem Stiftungsgeschäft …. ergibt, • welchen Zweck die Körperschaft verfolgt • dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 (AO) entspricht • dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird und die tatsächliche Geschäftsführung diesen Satzungs- bestimmungen entspricht, § 59 AO
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.2 steuerliche Anforderungen, §§ 59, 60 AO • Praxistipp: Mustersatzung, Anlage 1 zu § 60 AO: verbindlich ab 1.1.09
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.2 steuerliche Anforderungen Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO • Gemeinnützige Zwecke, § 52 AO • Mildtätige Zwecke, § 53 AO • Kirchliche Zwecke, § 54 AO selbstlos, § 55, ausschließlich, § 56 und unmittelbar, § 57
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.2 steuerliche Anforderungen Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO • Praxistipp: Alle in Aussicht genommenen steuerlichen Zwecke In die Satzung aufnehmen Aber Achtung: Die Stiftung muss alle in der Satzung genannten Zwecke auch irgendwann verwirklichen
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung gegeben sind, § 60 AO
1. Anforderungen an die Stiftungssatzung 1.2 steuerliche Anforderungen Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO • Gemeinnützige Zwecke, § 52 AO • Mildtätige Zwecke, § 53 AO • Kirchliche Zwecke, § 54 AO selbstlos, § 55, ausschließlich, § 56 und unmittelbar, § 57
1. Anforderungen and die Stiftungssatzung • Praxistipp: Förderstiftungsformulierung Die Stiftung erfüllt diesen Auftrag auch durch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung von ……… für die Verwirklichung der Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder, soweit sie nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, indem sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO verwirklicht.
2. Steuerliche Behandlung der Stiftung • Die Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung erfolgt erbschaft- und schenkungsteuerfrei, § 13 Nr. 16 ErbStG • Die Stiftung selbst ist steuerbegünstigt, §§ 5 Nr. 9 KStG, 3 Nr. 6 GewStG. Soweit sie in ihrem ideellen Bereich, d.h. im Bereich der Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke, tätig ist, fallen keine Ertragsteuern an
3. Steuervorteile für Stifter 3.1 Allgemeiner Spendenabzug, §§ 10b Abs.1 EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an eine steuerbegünstigte Körperschaft können als Sonderausgaben abgezogen werden
3. Steuervorteile für Stifter 3.1 Allgemeiner Spendenabzug, §§ 10b Abs.1 EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG Der Sonderausgabenabzug gilt nicht unbeschränkt sondern nur in Höhe von bis zu • 20 v.H. des Gesamtbetrages der Einkünfte oder • 4 v.T. der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Aber: Möglichkeit des Spendenvortrags
3. Steuervorteile für Stifter 3.2 Besonderer Spendenabzug bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung, § 10 Abs. 1a EStG Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung können bis zur Höhe von 1 Mio Euro zusätzlich abgezogen und nach Antrag des Zuwendenden auf insgesamt 10 Veranlagungszeiträume verteilt werden
Rest 107.000 10 Jahre 107.000
3. Steuervorteile für Stifter 3.3 Erbschaftsteuerbefreiung , § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Wer sich entschließt, innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer das Ererbte oder das Geschenk in eine steuerbegünstigte Stiftung zu geben kann sich nachträglich von der Erbschaftsteuer befreien lassen