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Riesterrente. Ausgangssituation. Es besteht Handlungsbedarf für eine private Altersvorsorge, da die staatlichen Versorgungssysteme die Rente nicht garantieren können. Rückläufige Geburtenzahlen seit 3 Jahrzehnten Stetige Steigerung der Lebenserwartung Hohe Arbeitslosenzahl
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Ausgangssituation Es besteht Handlungsbedarf für eine private Altersvorsorge, da die staatlichen Versorgungssysteme die Rente nicht garantieren können. • Rückläufige Geburtenzahlen seit 3 Jahrzehnten • Stetige Steigerung der Lebenserwartung • Hohe Arbeitslosenzahl • Es besteht kein Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung
Chancen und Argumente • Die Riesterrente ist einfacher als Sie denken • Lohnt sich für jeden • Die Riesterrente ist die am stärksten geförderte • private Altersvorsorge • Hohe Rentabilität • Hohe Steuervorteile möglich • Mehr Flexibilität • Innovative Kapitalanlage mit hohen Garantien
Der Staat fördert Ihre Rente mehr als Sie denken ... und es ist sehr viel einfacher als Sie glauben
Die wichtigsten Änderungen durch das AltEinkG • Seit 2005: • Einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR p.a. • Abfindung von Kleinstbetragsrenten • Zusammenfassung von 12 Monatsleistungen möglich • Teilkapitalisierung bis zu 30 % möglich • Vereinfachtes Dauerzulagenverfahren • Verteilung der Abschlusskosten auf nur noch 5 Jahre • 2006: • Einheitliche Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife)
Wer wird gefördert? • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer • Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst • Pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. Handwerker • Wehr- und Zivildienstleistende • Bezieher von Lohnersatzleistungen, nicht erwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben • Pflichtversicherte in der Altersversicherung für Landwirte • Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- /Erwerbsun-fähigkeitsrente bzw. Dienstunfähigkeitsrente • Ehegatten von geförderten Personen
Hohe Förderung – Beispiel Familienförderung: • Ehemann begünstigt und berufstätig • Ehefrau nicht berufstätig • Zwei Kinder (beide vor 2008 geboren) • Bruttoeinkommen des Vorjahres 40.000 EURO Opt. Zulagenförderung: Altersvorsorgeaufwand 1.600 € Grundzulage beider Eheleute 308 € Kinderzulage 370 € Eigenbeitrag 922 € Förderquote 42 %
Hohe Förderung - • Beispiel zulagenoptimierte Variante: • Mann • alleinstehend • keine Kinder • Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 EURO Altersvorsorgeaufwand 1.200 € Grundzulage 154 € Eigenbeitrag 1.046 € Zusätzliche Steuerersparnis 229 € Förderquote 32 %
Hohe Förderung - • Beispiel Berufseinsteigerbonus: • Mann unter 25 Jahren • alleinstehend • keine Kinder • Bruttoeinkommen des Vorjahres 15.000 EURO Altersvorsorgeaufwand 600 € Grundzulage 154 € Berufseinsteigerbonus 200 € Eigenbeitrag 246 € Förderquote 59 %
Vereinfachung durch Dauerzulagenantrag: • Einmalige Beantragung durch Kunden (Vollmacht für Dauerzulagenantrag im LV-Antrag) • HG-LV fordert beim Kunden den Erfassungsbogen zur Ergänzung der persönlichen Daten (z.B. Steuernummer, Kindergeldnummer) an • Ohne weitere Mitwirkung des Kunden werden jährlich Zulagen beantragt und seinem Vertrag gutgeschrieben • Lediglich Veränderungen mit Einfluss auf die Höhe der Zulagen müssen angezeigt werden (z.B. Wegfall des Kindergeldes)
Oftmals integrierte Service- Leistungen: • Der Kunde erhält eine Bescheinigung zum Sonderausgabenabzug für seine Einkommensteuererklärung Jahresanfang. • Zur Sicherstellung der optimalen Zulagenförderung werden zum Jahresanfang so genannte Beitragsanpassungsbögen an den Kunden versendet. • Als Serviceleistung erhält der Kunde mit dem Leistungsspiegel eine Übersicht zur Prüfung seines persönlichen Status.