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Informationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik. Heute veröffentlicht. Fernabsatzvertrag. nur B2C keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner Vertriebs- oder Dienstleistungssystem für Fernabsatz
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Informationspflichten für Webshops Dr Christian HandigAbteilung Rechtspolitik
Fernabsatzvertrag • nur B2C • keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner • Vertriebs- oder Dienstleistungssystem für Fernabsatz • nur Fernkommunikations-mittel werden verwendet Quelle: insight.nhtv.nl
Ausnahmen • Finanzdienstleistungen • Gesundheits- und soziale Dienstleistungen • Neubau oder erheblicher Umbau von Gebäudensowie Vermietung zB von Wohnraum • Glücksspiele • Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs • Personenbeförderungsverträge undPauschalreisen Quelle: crumblecat.blogger.de
Liste der Informationspflichten • Infos • vor Abgabe einer Vertragserklärung durch Verbraucher • in klarer und verständlicher Weise • Zum Unternehmen • Identität (Namen oder Firma) • Kontaktdaten (Telefonnummer und Anschrift) Quelle: NÖ Wirtschaft
Liste der Informationspflichten • Allgemeine Bedingungen • ggf Laufzeit des Vertrags oder die Kündigungsbedingungen • ggf die Mindestdauer der Verpflichtungen • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Lieferzeitraum • ggf Hinweis auf Kaution oder sonstige Sicherheiten • Hinweis auf Gewährleistungsrecht • ggf Hinweis auf allfällige Garantien und deren Bedingungen Quelle: NÖ Wirtschaft
Liste der Informationspflichten • Zur Ware • wesentliche Merkmale des Produkts • Gesamtpreis inkl aller Nebenkosten (ggf Preisberechnungsart) • bei unbefristeten oder Abonnement-verträgen die Gesamtkosten oder die Kosten pro Monat (ggf Preisberechnungsart) • Kosten der für den Vertragsabschluss eingesetzten Fernkommunikationstechnik, sofern teurer als Grundtarif • ggf Funktionsweise digitaler Inhalte inkl Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software Quelle: infokuss.de
Liste der Informationspflichten • Zu Beschwerden • ggf Hinweis auf Bestehen, Bedingungen und Leistungen eines Kundendiensts nach dem Verkauf und • ggf Kontaktdaten für Beschwerden (wenn ein Verfahren beim Unternehmer vorgesehen ist) • ggf Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren • ggf Hinweis auf Verhaltenskodizes, wenn der Unternehmer einem solchen unterliegt Quelle: www.klv.at
Liste der Informationspflichten • Zum Widerruf • Belehrung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts inkl Muster-Widerrufsformular • Hinweis auf die Kosten für die Warenrücksendung • ggf Umstände, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert • ggf Hinweis, dass der Verbraucher für die erfolgte Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt zu zahlen hat (falls er ausdrücklich wünscht, dass mit der bestellten Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird) Quelle: blog.quickaudio.de
Vereinfachte Informationserteilung • dem Fernkommunikations-mittel angepasst, zB • Mobiltelefon • Werbespots im TV • Infos vor (!) Abgabe einer Vertragserklärung durch Verbraucher Quelle: www.extremetech.com
Vereinfachte Informationserteilung • Name bzw Firma • wesentliche Merkmale des Produkts • Gesamtpreis inkl aller Nebenkosten (ggf Preisberechnungsart) • Belehrung über Bestehen oder Nicht-bestehen eines Widerrufsrechts inkl Muster-Formular • ggf Umstände, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert • Rest in geeigneter Form erteilen (zB Link auf Website oder E-Mail) Quelle: www.extremetech.com
Informationserteilung bei Beginn des Bestellvorgangs • klar und deutlich angeben: • Lieferbeschränkungen • welche Zahlungsmittel werden akzeptiert Quelle: blog.magento-agentur-muenchen.de
„Button-Lösung“ • Button • wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen • Gesamtpreis inkl aller Nebenkosten; • bei unbefristeten oder Abonnementverträgen die Gesamtkosten oder pro Monat Quelle: blog.magento-agentur-muenchen.de Achtung: Bei Nichterfüllung ist der Verbraucher nicht an Bestellung gebunden!
Informationserteilung nach Vertragsschluss • Bestätigung des Vertrags inkl sämtlicher vorvertraglicher Infos • in angemessener Frist; spätestens bei Warenlieferung bzw vor Beginn der Erbringung der Dienst-leistung auf dauerhaftem Datenträger (zB USB-Stick, CD-ROM, DVD, Speicherkarte und E-Mail) Quelle: www.uni-hamburg.de
Digitale Inhalten • „Daten, die in digitaler Form hergestellt oder bereitgestellt werden“ • bei Leistungserbringung und vor Ablauf der Rücktrittsfrist: • ausdrückliche Zustimmung • Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts • Sonst: Keine Zahlungspflicht des Verbrauchers ! Quelle: dickmalott.com
Info & Unterstützung • Ausführliche Infos • auf www.wko.at > Service > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht >Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht • bzw auf • auf www.wko.at> Service > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht >Allgemeines E-Commerce und Internetrecht • Website-Check • auf www.mysterysurfer.at
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Muster & Infos siehe wko.at Fragen? Abteilung RechtspolitikT: 01 514 50 1615E: rechtspolitik@wkw.at