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Übernahme von Sportanlagen. Beispiel: Sporthalle Bauschheim. Übernahme von Sportanlagen Übergabe aus kommunaler Sicht. Warum Übergabe an einen Verein? Warum Sporthalle Bauschheim? Verhandlungsprozess Nutzungsvertrag Erfahrungen. Warum Übergabe einer Sportanlage an einen Verein?
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Übernahme von Sportanlagen Beispiel: Sporthalle Bauschheim
Übernahme von Sportanlagen Übergabe aus kommunaler Sicht • Warum Übergabe an einen Verein? • Warum Sporthalle Bauschheim? • Verhandlungsprozess • Nutzungsvertrag • Erfahrungen
Warum Übergabe einer Sportanlage an einen Verein? Konsolidierungsprogramm „Maßnahme zur Zukunftssicherung Suche nach Einsparpotentialen in der kommunalen Sportverwaltung Einsparungen bei Personal- und Sachkosten Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
2. Warum Sporthalle Bauschheim? Annahme: kooperationswilliger Verein Ein Hauptnutzer Kaum Nutzung durch Schule und andere Vereine Guter Gebäudezustand Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
3. Verhandlungsprozess Erstgespräch Mai 2002 Kontinuierliche Gesprächsteilnehmer - Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes - Sportamt und Fachbereich Gebäudewirtschaft - Sportbund Rüsselsheim - Moderation des Verhandlungsverlaufs durch LsbH Einschaltung weiterer Berater bei Bedarf Vertragsabschluss: 19.11.2004 Vertragsbeginn: 01.01.2005 Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
4. Eckpunkte des Nutzungsvertrages 4.1 Eigentum, Unterhaltung und Kosten Stadt bleibt Eigentümer Unterhaltung in Dach und Fach ist Sache der Stadt Kleinere Reparaturen und Schönheitsreparaturen sind Sache des Vereins Verein übernimmt sämtliche Betriebskosten Jährliche Abrechnung; bei Verlust – Übernahme der Hälfte durch die Stadt; bei Überschuss – Zahlung der Hälfte an die Stadt Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
4. Eckpunkte des Nutzungsvertrages 4.2 Belegung, Nutzungsentgelte und Laufzeit Belegungsrecht hat der Verein; Nutzung durch städt. Schulen, Kitas und Vereine bleibt garantiert Für die Nutzung durch Schulen, Kitas und Vereine wird ein Nutzungsentgelt erstattet (Pauschale und Nutzungsentgelt pro Stunde) Verein darf darüber hinaus bei Fremdvergabe Nutzungsentgelt erheben Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; Kündigungsfrist 12 Monate Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
5. Erfahrungen nach 18 Monate Übergabe Stärkere Identifikation des Vereins mit der Sportstätte erkennbar Verstärktes Kostenbewusstsein Kooperation der nutzenden Vereine Angestrebte Einsparung wurde annähernd erzielt Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht