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Einschulungskriterien. Wann ist ein Kind schulpflichtig?. Vollendung 6. Lebensjahr Kind kann auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn es n ach dem 30.6. das 6.Lebensjahr vollendet hat
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Wann ist ein Kind schulpflichtig? • Vollendung 6. Lebensjahr Kind kann auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn es • nach dem 30.6. das 6.Lebensjahr vollendet hat • es nach Dafürhalten der Erzieherinnen und Erzieher, der Schule, der Schulärztin und der Schulpsychologin schulfähig ist. • Auf Antrag der Eltern kann das Kind, wenn es die Schulfähigkeitskriterien nach der Diagnostik nicht erfüllt, vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Wer stellt Schulfähigkeit fest? • Eltern • Erziehungseinrichtung • Schule • Schulärztin • Schulpsychologin
Schulfähigkeit • Freude am Lernen • Selbstvertrauen • Bedürfnisaufschub • Loslösung von Eltern • Konfliktfähigkeit • Gruppenfähigkeit • mit Enttäuschungen umgehen können
Sprachlicher Bereich • deutliche Aussprache • Deutsche Sprache verstehen • Wortschatz ( auch Begriffe wie mehr – weniger, vor – hinter) • Merkfähigkeit
MotorischerBereich • Umgang mit Stift, Schere, Kleber • Stifthaltung • An- und Ausziehen, Schuhe binden, Reißverschluss • Balancieren, Gewicht halten • Rhythmische Bewegungsaufgaben nachvollziehen • Ausdauer für 4-5 Stunden haben • Fitness haben, um Tasche allein tragen zu können
Sonstiges • Schulweg mit Busfahren können • In Ansätzen Umgangsformen beherrschen wie „bitte, danke, darf ich“ anstatt „gib mal, hol mal…“ , angemessener Umgangston den Mitmenschen gegenüber.