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ERFA-Tagung 2010 Lärmsanierung Staatsstrassen. Lärmschutzfragen « von der Front ». ERFA Tagung 2010. Kurt Hofer ewp AG 22. April 2010. „ReDo“ bereits sanierter Gebäude. Gründe: AW-Fenster saniert, nicht aber IGW-Fenster Geänderte Beitragspraxis, Rundungsregel etc. Befund:
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ERFA-Tagung 2010Lärmsanierung Staatsstrassen Lärmschutzfragen «von der Front» ERFA Tagung 2010 Kurt Hofer ewp AG 22. April 2010
„ReDo“ bereits sanierter Gebäude • Gründe: • AW-Fenster saniert, nicht aber IGW-Fenster • Geänderte Beitragspraxis, Rundungsregel etc. • Befund: • Oft unklare Ausgangslage • Kein einheitliches Muster • Kein allgemeingültiges Rezept
Unüberbaute Parzellen LSV Art. 41: Geltung der Belastungsgrenzwerte .... Sie gelten ausserdem: a in noch nicht überbauten Bauzonen dort, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden dürfen; (...) LSV Art. 39.2: Ort der ErmittlungIn noch nicht überbauten Bauzonen werden die Lärmimmissionen dort ermittelt, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden dürfen.
Unüberbaute Parzellen Wie lauten die Randbedingungen für die Behandlung unüberbauter Parzellen? Grösse, Lage der Parzelle? Wo sind EP zu setzen? 6.2m K
Unüberbaute/teilüberbaute Parzellen Wie sind nicht realisierte Nutzungsreserven zu behandeln? WG4 Vertikale Abgrenzung: LSV: EP 1.5m über Boden Exponiertester EP i.d.R. im 1.OG Was, wenn Parzelle gem. Baureglement bis zu einer Höhe von 14m überbaut werden könnte?
Unüberbaute Parzellen • Fazit: • Rechtlich bewegt man sich ev. auf Glatteis • Einheitliche Regelung wäre hilfreich