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Ölunfälle. Ölunfall. Als Ölunfall bezeichnet man gemeinhin einen unbeabsichtigten, unkontrollierten Austritt von Kohlenwasserstoffverbindungen wie z.B. Kraftstoffen (Benzin, Diesel) oder Öl. Gesetzlich Rahmenbedingungen. Wasserrechtsgesetz 1959, § 31 Abs. 2 und 3:
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Ölunfall • Als Ölunfall bezeichnet man gemeinhin einen unbeabsichtigten, unkontrollierten Austritt von Kohlenwasserstoffverbindungen wie z.B. Kraftstoffen (Benzin, Diesel) oder Öl
Gesetzlich Rahmenbedingungen • Wasserrechtsgesetz 1959, § 31 Abs. 2 und 3: • Wenn die zur Vermeidung einer Gewässergefährdung erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden, so hat die Wasserrechtsbehörde die entsprechenden Maßnahmen dem Verpflichteten aufzutragen oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar anzuordnen. • Tritt die Gefahr einer Gewässerverunreinigung ein, so hat der Verursacher unverzüglich die zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen.
Organisation und Ablauf • Alarmierung der Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei) • Verständigung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft) • Anforderung eines Sachverständigen Außerhalb der Dienstzeit • Polizei - Bezirksleitstelle - Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft – Landeswarnzentrale - Rufbereitschaft für Gewässerschutz Innerhalb der Dienstzeit Mo – Fr 8 – 16 Uhr • Polizei/Feuerwehr – Bezirkshauptmannschaft – Amtssachverständiger / Gewässeraufsicht
Aufgabe des Sachverständigen/Gewässeraufsicht • Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für den Gewässerschutz • Nur im Auftrag der Behörde • (Mitwirken bei der Abwicklung der Sanierung/Beseitigung)
Gewässerschutz • Wie schnell und wohin gelangt der ausgetretene Schadstoff • Welche Menge ist ausgetreten (Augenmaß!!!) • Welche Dringlichkeit besteht • Welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Schadstoffausbreitung bestehen • Wer führt welche Arbeiten durch • Entsorgung
Unterschiedliche Arten von Ölunfälle • Unfall auf einer Straße • Ölverunreinigungen in einem Fließgewässer
Sofortmaßnahmen • Rettung von Menschenleben • Unterbindung des Austritts von Kohlenwasserstoffen bzw. • Sicherung möglicher Gefahrenstellen und setzen von Präventivmaßnahmen • Sicherung der Unfallstelle
Räumung der Unfallstelle • Fahrzeugbergung • Abtransport des Fahrzeuges wobei zu beachten ist, dass es dabei zu keiner zusätzlichen Gefahr einer Gewässerverunreinigung kommt • Sicherung der Unfallstelle (Straßenmeisterei)
Sanierungsmaßnahmen • Ölbindemittel • Tenside • Materialabtrag (Bodenaushub)
Sofortmaßnahmen • Verständigung der Behörde • Errichtung von Ölsperren • Öl in Phase direkt abschöpfen • Einsatz von Ölbindemittel (Würfel, Vlies, Zöpfe, usw.) • Verursachersuche und Einstellung der Einleitung (wenn möglich)
Ölsperren • Aufstauen des Gewässers um die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren • Möglichst dichte Einbindung in das Ufer • Einsatz von „wartungsarmen“ Ölbindemittel • Mehrere Ölsperren hintereinander errichten
Sanierungsmaßnahmen • Einsatz von Tensiden (Nur auf Anweisung der Behörde!!!) • Reinigungsarbeiten an Kanälen bzw. Uferböschung (Verkrautung) • Maßnahmen beim Verursacher
Seen, Teiche, sehr langsam fließende gr. Gerinne Ableiten / Abschleppen mit schwimmenden Ölsperren, Einsatz von Öl-Skimmern, dünnere Schichten mit Ölbindezöpfen oder Ölbindevlies
Begriffsbestimmungen • Ölschlieren: • In Farben schillernder Ölüberzug am Gewässer (< ~0,001mm). • Ölfilm: • Ölüberzug am Gewässer (~0,01 bis 1 mm). • Ölschicht: • Bereits mehrere Millimeter dicke Ölschicht am Gewässer. • Ölwehr: • Gefahrenabwehr bei Ölunfällen. • Ölbindemittel: • FESTE Materialien, die (bevorzugt) Mineralölprodukte aufnehmen/aufsaugen können. • Restölbekämpfungsmittel: • Flüssige Hilfsmittel auf Tensidbasis, die, in Verdünnung, zur Entfernung von Ölschlieren am Gewässer aufgesprüht werden. Öl wird emulgiert (Öltröpfchen verbleiben im Wasser).