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Maßnahmen des Naturschutzes. Gliederung. Begriffe: Umweltschutz - Naturschutz Artenschutz - Biotopschutz Ziele und Grundsätze des Naturschutzes Kartierungen Rote Listen Planungshierarchie Pflegemaßnahmen Förderprogramme Schutzmaßnahmen. Begriffe. Umweltschutz:
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Gliederung Begriffe: Umweltschutz - Naturschutz Artenschutz - Biotopschutz Ziele und Grundsätze des Naturschutzes • Kartierungen • Rote Listen • Planungshierarchie • Pflegemaßnahmen • Förderprogramme • Schutzmaßnahmen
Begriffe • Umweltschutz: • Schutz der Luft, des Bodens • und des Wassers • Schutz der Menschen vor • Lärm, Radioaktivität und • Giften • Naturschutz: • Schutz der Landschaften, • Lebensräume und Naturgüter • Schutz der Pflanzen und Tiere • in den einzelnen • Lebensgemeinschaften
Naturschutz ist Teildisziplin des Umweltschutzes ArtenschutzBiotopschutz • Schutz, Pflege und Schutz und Pflege der Förderung der Lebensräume in ihrer wildlebenden Tier- und natürlich gewachsenen Pflanzenwelt in ihren Vielfalt Lebensgemeinschaften • Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes • Die Bedeutung des Naturschutzes wurde durch die Aufnahme in die Bayerische Verfassung nachdrücklich unterstrichen. • Ziele und Grundsätze: - Eigener Wert der Natur wird anerkannt. - Die Verantwortung des Menschen gestärkt. - Die biologische Vielfalt soll erhalten werden, z.B.durch Freihalten von Bebauung,... - Biotopverbundsysteme ausbauen und sichern, um Austausch zwischen Populationen zu sichern.
Ziele und Grundsätze des NS • Bayerische Alpen erhalten • Auwälder schützen • Talauen erhalten • naturschutzbezogene Bildungsarbeit verstärken Naturschutz ist auf die verständige Mithilfe jedes einzelnen Bürgers angewiesen, durch - Beachtung der gesetzlichen Vorschriften - eigene Verantwortung und Überzeugung Voraussetzung: nötiges Sachwissen
Maßnahmen und Handeln • Kartierungen • über Bestand und Lebensraum zur Fauna und Flora • stellt Naturschutzforderungen auf eine fundierte Basis • macht konkrete Artenschutzmaßnahmen möglich für bes. schutzwürdige, natürliche oder naturnahe Bestände wie Röhrichte, Weiher, Hecken, Trockenrasen ... • sind Grundlage für jegliche Art von Planung und Ausweisung von Schutzgebieten
B) Rote Listen • sind Aufstellungen, die den Gefährdungsgrad von Tier- und Pflanzenarten gebietsbezogen aufzeigen. • dienen als Entscheidungshilfe bei Planungen bzw. Naturschutzmaßnahmen. • sind ausschlaggebend für die Einstufung in die Bestandssituation der jeweiligen Art.
Man unterscheidet fünf Kategorien: 0: Ausgestorben oder verschollen z,B.: Moorente (Seen und Teiche mit ausge- dehnten Röhrichtbereichen) Steinhuhn (Steinige, wenig bewachsene Hänge der Alpen, selten be- obachtet)
1 Vom Aussterben bedroht • In Einzelvorkommen, wenige, isolierte kleine Populationen • Bestände mit starkem Rückgang auf kritische Größe, wie • Fischotter, Großtrappe, Sumpfschildkröte, Springfrosch, Federgras
Vom Aussterben bedroht • Auerhuhn Große, unterholzreiche Wälder,Restvorkommen in Alpen, einigen Mittelgebirgen Uferschnepfe Feuchte Wiesen, Moore, Sümpfe, wenige Brutplätze im Donautal und Nordbayern
Vom Aussterben bedroht • Großer Brachvogel Südbayern, in Niedermoorgebieten, Donautal, Flusstälern nördlich der Donau Moorfrosch Feuchtwiesen, Sümpfe, Moore, Auwälder, Bruchwälder mit Tümpeln, Altwässern, Weihern
Vom Aussterbenbedroht • Äskulapnatter Lichte Laubwälder sonnige Wiesenhänge. Nur an der Donau bei Passau und Unterlauf von Inn und Salzach Mauereidechse Felsiges, trockenes, sonniges Gelände, Weinberge, Halden. Noch an Inn und Donau
2. Stark gefährdet: Arten, die im gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet stark zurückgehen oder regional verschwunden sind, z.B.: Feldhamster, Weißrückenspecht, Springfrosch,Sumpf-Gladiole, Hummelragwurz, Schwarzstorch.
Stark gefährdet • Kreuzotter Moore, Heiden, Wald- ränder, Lichtungen, gebüschreiche Wiesen. Lokal nicht selten. Kammmolch Lichte Waldlandschaften, besonnte Laichgewässer. Verbreitet, aber seltenster heimischer Molch.
Stark gefährdet • Schachblume Blütezeit Mai Sehr selten auf nassen Wiesen, nur in Franken Bienenragwurz Blütezeit: Juni – Juli Selten auf Heidewiesen, vorwiegend im Süden
Stark gefährdet • Segelfalter Sonnige Hänge und Hügelkuppen. Sehr selten, in Nordbayern vereinzelt. Blaukehlchen Röhrichte mit Gehölzen und Gebüschen an Gewässern o. in Mooren Stellenweise zahlreich, sonst selten.
3. Gefährdet: Arten, mit regional kleinen bis sehr kleinen Beständen, denen immer weniger Lebensräume zur Verfügung stehen, z.B.: Feldhase, Dohle, Kreuzkröte, Edelkrebs, Aurikel, Gelber Enzian, Kleines Knabenkraut, Neuntöter
Gefährdet • Aurikel (Gamsbleamerl) Schlüsselblumengewächs verbreitet an Kalkfelsen der Alpen, sehr selten in Mooren und Schluchten des Vorlandes Arnika (Berg-Wohlverleih) Auf Wiesen, Weiden, lichten Waldstellen , durch Düngung und Aufforstung rasch zurückgehend, an vielen Orten verschwunden
Gefährdet • Sibirische Schwertlilie Zerstreut in Flachmooren, durch Entwässerung stark zurückgegangen Blütezeit: Juni Rundblättriger Sonnentau Blütezeit: Juli-August In Hoch- und Niedermooren zwischen Torfmoos
Gefährdet • Ringelnatter Waldränder, Moore, Sumpfwiesen, bewuchs- reiche Ufer, verschlingt Beute lebend Trauermantel Auen, lichte Wälder, Waldränder, fliegt von Juli bis Herbst
4. Potentiell gefährdet Arten, die im Gebiet nur wenige kleine Vorkommen besitzen und Arten, die deutlich rückläufige Bestandsentwicklung aufweisen, z.B.: Grauspecht, Rundblättriger Enzian, Schwalbenschwanz
Potentiell gefährdet • Sperlingskauz Lichte Wälder in den Alpen und Mittelgebirgen, Beute: Kleinsäuger und Singvögel, auch tagaktiv Gewöhnliche Küchenschelle Hahnenfußgewächs, Blütezeit: März-April, zerstreut in Heiden
Potentiell gefährdet • Rundblättriger Enzian Blütezeit: Juni Nur in den Berchtesgadener Alpen Dach-Hauswurz Dickblattgewächs, Blütezeit: Juli-August Nur an wenigen Stellen der Alpen im Allgäu
Potentiell gefährdet • Habicht Wälder mit offenem Gelände, frisst vor allem Krähen, Eichelhäher, Tauben, Fasane, Hasen, Eichhörnchen Zauneidechse Nahrung: Würmer und Insekten Lebensraum: sonnige Stellen (Böschungen, Hecken, Gärten, Waldränder, Feldraine)
C) Planungshierarchie Es existiert ein abgestuftes System von Planungen auf unterschiedlichen Ebenen und ist niedergeschriebenes Recht. • Internationales Recht: Washingtoner Artenschutz- abkommen - Kyoto Protokoll • EU – Recht: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete • Deutsches Recht: Strafgesetzbuch, Bundesartenschutzverordnung, Bundesraumordnungsprogramm
Planungshierarchie • Bayerisches Recht: - Bayerisches Naturschutzgesetz - Landesplanung enthält Aussagen und Ziele raumbedeutsamer Maßnahmen auf verschiedenen Planungsebenen: 1. Landesentwicklungsprogramm 2. Regionalplanung 3. Bauleitplanung auf Gemeindeebene
Planungshierarchiez.B. Schutzgebietsverordnungen> Nationalparke – in Bayern 2> Naturschutzgebiete – 516, sind 2,52% Fläche> Landschaftsschutzgebiete – etwa 15% Fläche> Naturdenkmäler – sind Einzelobjekte> Naturparke – schöne, für Erholung geeignete Gebiete, -Sicherung der Landschaft und des Artenschutzes> Geotope
Planungshierarchie z.B. Art. 13d (BayNatSchG)Schutz von > Pflanzen und Tieren> Biotopen> LebensstättenRechtliche Stellung der Bergwacht:Feststellen - Aufklären - Beanstanden
D) Pflegemaßnahmen - sind notwendig, um die natürliche Sukzession(die Verwaldung) aufzuhalten oder Entwicklungsstadien zu stabilisieren.- bedeutet die Fortführung extensiver Nutzung der Land- und Forstwirtschaft, wieMahd von Streuwiesen o. Halbtrockenrasen.- Beweidung- Umbrechen o. Entfernen der Vegetations- decke für Pionierarten
Pflegemaßnahmen • Landwirte übernehmen die Mahd von Streuwiesen. Hecken werden auf den Stock gesetzt.Fauna und Flora profitieren davon. Magerrasen wird von unerwünschtem Bewuchs befreit. Auch Schafe bewahren die wertvollen Standorte vor Verbuschung.
Pflegemaßnahmen- Gehölzpflege, wie „Auf den Stock setzen“ von Hecken und Untergehölzen: > Heckencharakter bleibt erhalten > dient dem Brutvogelbestand - ist in 10 –20-jähriger Hecke größer als in 50-jähriger- Weiterführen der Nutzung von Nieder- und Mittelwald für Waldschnepfe und Mittelspecht.
E) Gestaltung und Schaffung von Lebensräumen Maßnahmen zur Biotopgestaltung1. Renaturierung bedeutet: > Überführung gestörter Biotope in einen naturnäheren Zustand. > Verbesserung, aber nicht Wiederherstellung des ursprünglichen Charakters eines Lebensraumes. z.B. die Entwicklung einer abgetorften Moorfläche zu einem Feuchtbiotop.
RenaturierungKleine Tümpel aus ehemaligen Torfstichen Kleingewässer durch Bodenaushub
Maßnahmen zur Biotopgestaltung > die Anlage von natürlichen Entwicklungsflächen (Sukzession) > partielle Renaturierung, wie • Nistkastenaktionen • Fischtreppen • Krötentunnels • Schaffung von Steilufern fürUferschwalbe o. Eisvogel
Maßnahmen zur Biotopgestaltung 2. Regenerierung bedeutet meist einen erheblichen Aufwand. • Rückführung gestörter o. degenerierter Biotope in ihren ursprünglichen Zustand • Ein Erfolg ist erst gegeben, wenn wieder die typische Pflanzen- und Tierwelt vorhanden ist. wie z.B. Wiedervernässung von Hochmooren.
Regenerierung • In ungestörten oder wiedervernässten Hochmooren können neben Torfmoosen und Bergkiefern fast nur speziell angepasste Gräser gedeihen. Wacholderheiden lassen sich nur erhalten und wiederherstellen durch Beweidung mit ursprünglichen Schafrassen und Mahd.
Maßnahmen zur Biotopgestaltung 3. Neuschaffung Schaffung von Biotopen an neuen Standorten, > als Ersatzmaßnahmen im Zuge von Eingriffen in Anbaugebieten, bei Heckenpflanzungen, ... > aber: Diese stoßen dort an Grenzen, wenn es um Lebensräume mit langen Entwicklungszeiten geht,
Neuschaffung • bei Auwäldern und Hochmooren, die zur Reife Tausende von Jahren brauchen, • bei Hecken, die erst nach Jahrzehnten ihre charakteristischen Arten aufweisen. Das bedeutet für uns, dass der Schutz bestehender Biotope absoluten Vorrang hat!
4. Biotopverbund • Biotopinseln, sind Lebensräume, die von „einem großen lebensfeindlichen Bereich“ umgeben sind. • Sind Gebiete, die für eine Gruppe von Lebewesen nur selten überwunden werden können. • Bedeutet: - Rückgang der Artenvielfalt, - mögliches Aussterben verbliebener Arten.
Durch „Verinselung“ bes. gefährdet sind: • Arten, die örtlich getrennte Lebensräume brauchen, z.B. > Amphibien mit Winterquartier, Laichgewässern und Sommerquartier, > Fischarten, Wanderung zu Laichplätzen. • Arten mit großräumigen Flächenansprüchen, > Brachvogel, Storch, Auerwild • Arten mit geringer Ausbreitungsmöglichkeit > Schnecken
Was hilft für ein Verbundsystem? • Hecken, Raine, Säume als linienförmige Strukturen. • Feldgehölze o. Tümpel... als sogenannte „Trittsteinbiotope“. Dieses Rezept ist jedoch kein Patentrezept des Nat.Sch..
F) Förderprogramme Sie sollen die landschaftspflegerischen Leistungen von Verbänden, Land- und Forstwirten honorieren. Sie verfolgen drei Zielrichtungen: • Subventionierung extensiver (unwirtschaftlich gewordener) Landnutzungsformen > Streuobstwiesen • Extensivierung intensiver Landnutzungsformen > Feuchtwiesen in Wiesenbrütergebieten > Ackerrandstreifenprogramm
Förderprogramme • Neuschaffung von Lebensräumen > Anlegen von Hecken, Naturteichen > Biotopverbund • Flächenstilllegungen Die positiven Auswirkungen auf Artenvielfalt, Boden, Grundwasser, Landschaftsbild, Erholungswert, Konfliktlösung (Landwirtschaft contra Naturschutz?) sind unbestritten.
Was können wir als einzelne zur Erhaltung der Lebensräume beitragen? • Schutz der Gewässer - Die empfindliche Uferrandvegetation wie Röhrichte und Schwimmblattbereiche niemals betreten und befahren! - Nur die ausgewiesenen Badeplätze und Liegewiesen benutzen, auch bei Baggerseen! - Betretungsverbote befolgen! - Vögel in Brut- Rastgebieten nicht beunruhigen!
Schutz der letzten Hochmoore - Betritt niemals Hoch- und Übergangsmoor- flächen außerhalb von angelegten Wegen, auch nicht an Moorseen! - Verwende im Garten keinen Torf! Kompost ist ein besserer Bodenverbesserer.
Schutz von Magerstandorten - Hilf mit, durch Mahd und Entfernen von Gehölz einer Verbuschung entgegenzuwirken! - Benutze Heideflächen und Magerrasen nicht als Spiel- und Liegefläche! - Pflücke keine Blumen, da die meisten dort wachsenden Arten unter Naturschutz stehen und ihr Bestand bereits bedroht ist!