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Sachbezug. Mahlzeiten. Unentgeltliche Mahlzeiten im Betrieb gehören in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts zum beitragspflichtigen Arbeitslohn. Sachbezugswerte 2013 Frühstück 1,60 € Mittagessen 2,93 € Abendessen 2,93 €. Arbeitgeber übernimmt alle Kosten (Kantinenessen):
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Mahlzeiten Unentgeltliche Mahlzeiten im Betrieb gehören in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts zum beitragspflichtigen Arbeitslohn. Sachbezugswerte 2013 Frühstück 1,60 € Mittagessen 2,93 € Abendessen 2,93 € Arbeitgeber übernimmt alle Kosten (Kantinenessen): Beispiel: 15 Arbeitstage zu 2,93 € = 43,95 € Arbeitslohn Pauschale Lohnsteuer 25% 10,99 € Pauschale Kirchensteuer 7% 0,77 € Pauschaler Soli 5,5% 0,60 €
Arbeitnehmer muss pro Essen 1 € zuzahlen: Beispiel: 15 Arbeitstage je 2,93 € = 43,95 € Sachbezug - 15 Arbeitstage je 1,00 € = 15,00 € Arbeitnehmeranteil 28,95 € Arbeitslohn Pauschale Lohnsteuer 25% 7,24 € Pauschale Kirchensteuer 7% 0,51 € Pauschaler Soli 5,5% 0,40 €
Abgabe von Essensmarken und Restaurantschecks Eine pauschale Versteuerung mit 25% ist möglich, solange der Arbeitgeberzuschuss den amtliche Sachbezugswert für ein Mittagsessen, z.Zt. 2,93 €, um nicht mehr als 3,10 € überschreitet. Beispiel: Ein Arbeitgeber vereinbart im Kalenderjahr 2013 mit einer Gaststätte die Entgegennahme von Essensmarken. Der Wert einer Essensmarke beträgt 6,03 €. Jeder Arbeitnehmer erhält 15 Essensmarken. Der Arbeitnehmer muss für die Essensmarke nichts zuzahlen. Der Arbeitgeberzuschuss übersteigt den amtliche Sachbezugswert, in Höhe von 2,93 €, um nicht mehr als3,10 €, deshalb ist der Sachbezugswert mit 2,93 € abzurechnen.
15 Essensmarken zu 2,93 € = 43,95 € Arbeitslohn Pauschale Lohnsteuer 25% 10,99 € Pauschale Kirchensteuer 7% 0,77 € Pauschaler Soli 5,5% 0,60 €
Beispiel: Ein Arbeitgeber vereinbart im Kalenderjahr 2013 mit einer Gaststätte die Entgegennahme von Essensmarken.Der Wert einer Essensmarke beträgt 6,50 €.Jeder Arbeitnehmer erhält 15 Essensmarken.Der Arbeitnehmer muss nichts zuzahlen.Der Arbeitgeberzuschuss übersteigt den amtliche Sachbezugswert, in Höhe von 2,93 €, um mehr als 3,10 €, deshalb sind die Essensmarken nicht mehr als Sachbezug abzurechnen. Abrechnung: 15 Essensmarken x 6,50 € = 97,50 € dieser Betrag unterliegt voll der Lohnsteuer und der Sozialversicherung
Beispiel: Ein Arbeitgeber vereinbart im Kalenderjahr 2013 mit einer Gaststätte die Entgegennahme von Essensmarken.Der Wert einer Essensmarke beträgt 6,50 €.Jeder Arbeitnehmer erhält 15 Essensmarken.Der Arbeitnehmer muss 1,50 € zuzahlen.Der Arbeitgeberzuschuss übersteigt den amtliche Sachbezugswert, in Höhe von 2,93 €, um nicht mehr als3,10 €, deshalb sind die Essensmarken als Sachbezug abzurechnen. Abrechnung: 15 Essensmarken x 2,93 € = 43,95 € ./. Zuzahlung AN (15 x 1,50 €) = 22,50 € 21,45 € Pauschale Lohnsteuer 25% 5,36 € Pauschale Kirchensteuer 7% 0,38 € Pauschaler Soli 5,5% 0,29 €
Beispiel: Praxis Ein Arbeitgeber vereinbart im Kalenderjahr 2013 mit einer Gaststätte die Entgegennahme von Essensmarken.Der Wert einer Essensmarke beträgt 6,00 €.Jeder Arbeitnehmer erhält 15 Essensmarken.Der Arbeitnehmer muss 2,93 € zuzahlen.Der Arbeitgeberzuschuss übersteigt den amtliche Sachbezugswert, in Höhe von 2,93 €, um nicht mehr als3,10 €, deshalb sind die Essensmarken als Sachbezug abzurechnen. Abrechnung: 15 Essensmarken x 2,93 € = 43,95 € ./. Zuzahlung AN (15 x 2,93 €) = 43,95 € Abzurechnen 0,00 €