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Advisory Services. Innovation Zweite Säule. Freizügigkeitsgesetz und Übergang zur selbständigen Erwerbstätigkeit BVG-Apéro vom 5. September 2005. Inhalt des Referats. Inhalt Freizügigkeitsgesetz Auftrag Wirkungsanalyse Fragestellungen Vorgehen Wichtigste Ergebnisse
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Advisory Services InnovationZweite Säule Freizügigkeitsgesetz und Übergang zur selbständigen Erwerbstätigkeit BVG-Apéro vom 5. September 2005
Inhalt des Referats • Inhalt Freizügigkeitsgesetz • Auftrag Wirkungsanalyse • Fragestellungen • Vorgehen • Wichtigste Ergebnisse • Auswirkungen der Barauszahlungen • Mögliche Missbräuche • Erkenntnisse aus der Wirkungsanalyse • Verbesserungsmöglichkeiten
Freizügigkeitsgesetz (FZG) • Inkraftsetzung 1.1.1995 - Volle Freizügigkeit für den obli- gatorischen und überobligatori- schen Bereiche der beruflichen Vorsorge - Mit der Freizügigkeitsleistung soll sich der AN bei der VE des neuen AG ohne Verlust für ver- gleichbare Vorsorgeleistungen versichern können - Wegfall der goldenen Fesseln bei Stellenwechsel • Anpassung von Art. 22 FZG im Zusammenhang mit der Revision des Scheidungsrechts auf 01.01.2000 Vorsorgeausgleich: Hälftige Teilung des während der Ehe erworbenen Freizügigkeits-kapitals.
Wirkungsanalyse Freizügigkeitsgesetz • Durchführung einer Wirkungsanalyse des FZG im Auftrag des BSV im Jahr 2002 • Gesetzliche Verpflichtung: Art. 20 FZV schreibt Analyse der Wirkungen der Freizügigkeit zusammen mit Fachkreisen vor • Prüfungsauftrag - Hat das FZG die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele erreicht? - Welche Nebenwirkungen sind durch FZG hervorgerufen worden? - Besteht ein Handlungsbedarf? - Welche Massnahmen sind erfor- derlich?
Fragestellungen • Auswirkungen auf Mobilität und Flexibilität (AN, AG, VE, FZG) • Reglementsänderungen, Primatwechsel, Änderungen auf Beitrags- und Leistungsseite • Risiken und Hemmnisse des Leistungserhalts- Auswirkungen der Barauszahlung ?- Erhöhung der Zahl der Barauszahlungsgesuche durch FZG ? • Änderungen bei Gesundheitsvorbehalt • Informationspflicht gemäss Art. 8 und 24 FZG • Umgehungsmöglichkeiten des Vorsorgeausgleichs bei Ehe-scheidungen (missbräuchlicher Bezug der Barauszahlung) • Nebenwirkungen des FZG
Vorgehen • Vorstudie: - Machbarkeitsanalyse - Vorbereitung der Befragung der Vorsorge- einrichtungen • Hauptstudie: - Schriftliche Befragung von 200 Vorsorge- einrichtungen - Rücklauf 53.7%, Anteil Versicherte: 56.5% - Hohe Repräsentativität der Ergebnisse - Vertiefung der Wirkungszusammenhänge und Thesen mit Experten - Analyse der Wirkungen des FZG durch Vergleich mit Zielen des Gesetzgebers - Fazit, Empfehlungen zu möglichen Verbesserungen des FZG
Berufliche Mobilität • Indirekte Förderung durch Beseitigung eines potenzialen Hindernisses beim Stellenwechsel • Höhe des Austritts- bzw. Eintrittskapitals ist kein bedeutendes Kriterium beim Stellenwechsel mehr • Vorteile für Arbeitgeber bei Personalsuche • Positive Auswirkungen bei Restrukturierungen wegen Klarheit über Austrittsleistungen • Vorteile für Arbeitnehmer insbesondere bei Stellenwechseln • Vorteile für Vorsorgeeinrichtungen durch Klarheit und Trans-parenz der Austrittsleistungen Problemlose Berechnung und Übergabe der Austrittsleistungen
Leistungen, Beiträge • Reglementanpassungen infolge FZG:- Formelle Anpassungen bei fast allen Kassen- Materielle Anpassungen v.a. bei Leistungsprimatkassen (Anpassung der Einkaufstarife) • Trend zum Beitragsprimat setzt sich fort (Einfachere Verwal-tung, zunehmende Individualisierung FZG nicht primäre Ursache) • Erhöhung der Beiträge und der Leistungen, Verhältnis zwischen AN- und AG-Beiträgen mehrheitlich unverändert • Keine grundsätzliche Veränderung der Finanzierung aufgrund der Berechnungen der Austrittsleistungen • Keine direkte Verstärkung der Entsolidarisierung durch FZG feststellbar
Vorsorgeausgleich bei Eheschliessung • Verbesserung der Situation des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten • Hohe Anforderungen in der Rechtumsetzung für Gerichte und Anwälte starke Unterstützung von Experten und Aufsichtsbehörden notwendig • Fehler bei der gerichtlichen Überprüfung von Scheidungs-vereinbarungen • Ungenauigkeiten bei der Festlegung des teilbaren Kapitals festgestellt ( Praxis der Gerichte z.T. fehlerhaft) • Vorgängige Barauszahlungen können zu Umgehungen des Vorsorgeausgleichs führen.
Risiken / Hemmnisse bei Ein- & Austritt von aktiven Versicherten • Übergabe der Freizügigkeitsleistung hat sich gut eingespielt und erfolgt problemlos • Tendenzielle Zunahme der Barauszahlungen Erhöhung der Eigenverantwortung der Versicherten • Praxis der Steuerbehörden führt bei Aufnahme einer selb-ständigen Erwerbstätigkeit zu einem Gesamtbezug des Vor-sorgeguthabens Verlustrisiko vorhanden, da oft 1. Säule Grundbedürfnisse nicht vollständig deckt • Missbräuche bei Barauszahlungen in Einzelfällen (Unterschrift des Ehepartners)
Entwicklung der Gesuche um Barauszahlungen bei 1/3 der VE Gesuchsanstieg bei 1/3 der VE kein Gesuchsanstieg bei 1/3 der VE kein eindeutiger Trend
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit • Nebenwirkung des FZG • Möglichkeit der Barauszahlung kann zu indirekter Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit führen • In Einzelfällen entsteht ein zusätzlicher Anreiz • Verwendung der Barauszahlung für kurzfristige Überwindung finanzieller Engpässe bei Erwerbslosigkeit
Auswirkungen der Barauszahlungen auf Freizügigkeit • Barauszahlung stellt das Ziel der Freizügigkeit nicht in Frage • Alters- und Risikoleistung können sich durch Barauszahlung stark verschlechtern • Versicherte haben Möglichkeit, sich später wieder in eine VE einzukaufen • Probleme, wenn Leistungen der 1. Säule nicht ausreichen, um Grundbedürfnisse der Betroffenen zu decken
Missbräuche bei Barauszahlungen • VE stellen nur Missbräuche in Einzelfällen fest. • VE stellen auf erhöhte Selbstverantwortung der Versicherten ab • Die Missbrauchsfälle sind sehr unterschiedlich • Bei schlechter Information des Arbeitgebers sind vermehrt Probleme mit Barauszahlungen und v.a. ihrer Folgen fest-zustellen.
Schutz gegen Missbräuche • Möglichkeiten der missbräuchlichen Erwirkung einer Baraus-zahlung können nur beschränkt ausgeschlossen werden. • Nachweis einer missbräuchlichen Erwerbsaufnahme ist schwierig möglich. • Bei enger Beziehung zwischen VE, AG und Versicherten weniger Missbäuche, besondere Risiken bei Freizügigkeits-konten. • Information durch VE über Gefahren und wegfallende Leistungen ist wichtig.
Erkenntnisse der Wirkungsanalyse FZG • Gesetzgeberischer Erfolg • Beseitigung der goldenen Fesseln bei Stellenwechseln • Transparenz und Klarheit für Austrittsleistungen • Gute Adaption des FZG in der Praxis • Gesetzgeberische Umsetzung bestehender gesellschaftlicher Veränderungen
Verbesserungsmöglichkeiten gemäss Befragungsergebnissen • Höhere Formerfordernisse und vertiefte Prüfungen bei Barauszahlungen • Zulassung von teilweiser Barauszahlung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch die Steuerbehörden • Behandlung von Unterdeckungen und Verteilung von freien Mitteln bei Restrukturierungen von Unternehmen • Bessere rechtliche Grundlagen für Mischprimate (Altersleistungen nach Beitragsprimat, Risikoleistungen nach Leistungsprimat) • Hilfestellungen im Scheidungsverfahren