130 likes | 293 Views
Seminar UIC/CIT/OSShD 1./2. Dezember 2004, Paris „Optimierung der transportrechtlichen Schnittstelle CIM / SMGS“. Präsentation CIM Beitrag H.R. Isliker, OTIF. Das COTIF 1999 und seine Anhänge. Geschäftsordnungen - der Generalversammlung - des Verwaltungsausschusses
E N D
Seminar UIC/CIT/OSShD1./2. Dezember 2004, Paris„Optimierung der transportrechtlichen Schnittstelle CIM / SMGS“ Präsentation CIM Beitrag H.R. Isliker, OTIF
Das COTIF 1999 und seine Anhänge • Geschäftsordnungen • - der Generalversammlung • - des Verwaltungsausschusses • - des Revisionsausschusses • - des Fachausschusses RID • des Ausschusses für Erleichterungen im • Eisenbahnverkehr • des Fachausschusses für technische Fragen • Finanz- und Buchführungsordnung • Personalstatut COTIF Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr ___________________________ Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der OTIF Sitzabkommen Anhang A ER CIV Einheitliche Rechtsvorschriften für Vertrag über die internationale Eisenbahn-beförderung von Personen Anhang B ER CIM Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahn-beförderung von Gütern Anhang C RID Ordnung für die internationale Eisenbahn-beförderung gefährlicher Güter Anhang D ER CUV Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr Anhang E ER CUI Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr Anhang F ER APTU Einheitliche Rechtsvorschriften für die Verbindlich-erklärung tech-nischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahn-material, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist Anhang G ER ATMF Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im interna-tionalen Verkehr verwendet wird Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
CIM 1999: Charakterisierung • Neuerungen - Erweiterter Anwendungsbereich - Beförderungs- und Tarifpflicht abgeschafft - Teilweise Harmonisierung mit CMR - Frachtvertrag als Konsensualvertrag - Selbständiger Rechtsanspruch gegen Unterfrachtführer • Qualitäten • liberal • flexibel • zukunftsorientiert Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Anforderungen des Marktes • Sicht des Verladers (Nachfrage) • Preis • Qualität (Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Schadensfreiheit, Flexibilität, Transparenz) • Ein Ansprechpartner • Rechtssicherheit • Sicht des Frachtführers (Angebot Eisenbahntransportunternehmen) • Rechtssicherheit • Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten • „Waffengleichheit“ der Verkehrträger • Eisenbahngerechtes Transportgut Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Situation der Bahnen • Positive Aspekte • Eignung für Massentransport/Sammeltransporte • Umweltfreundlichkeit • Grosses Automatisierungspotenzial • Gute Voraussetzungen für Sicherheit, Verlässlichkeit • Negative Aspekte • Hohe Fixkosten pro Beförderungseinheit • Nationale Verankerung / Denkweise • Mangelnde Interoperabilität • Schlecht organisierte Überwachung • Erpressungspotenzial Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Was leistet CIM 1999 konkret in diesem Spannungsfeld? Rechtliche Aspekte (zugunsten eines marktgerechten Bahntransports) • Vertragsfreiheit • Flexibilität • Qualität • Intermodalität • Rechtssicherheit Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Vertragsfreiheit mit CIM zu vereinbaren, variierbar • Erweiterung der Haftung des Beförderers • Zahlung der Kosten • Lieferfristen • Frachtzuschläge (bei Überschreiten der Lastgrenze) • Angabe des Lieferinteresses • Wertangabe • Nachnahmen Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
A A B B X X X Infrastruktur Staat A Infrastruktur Staat A Infrastruktur Staat B Infrastruktur Staat B Infrastruktur Staat C Infrastruktur Staat C Vertraglicher Beförderer Flexibilität mit CIM 1Mögliche Arten internationaler Beförderungen Abgangsbahn darauf folgende Bahn darauf folgende Bahn X Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
A A B B X X X Infrastruktur Staat A Infrastruktur Staat A Infrastruktur Staat B Infrastruktur Staat B Infrastruktur Staat C Infrastruktur Staat C Flexibilität mit CIM 2 A Vertraglicher Beförderer B Ausführender Beförderer A Vertraglicher Beförderer B Hilfsperson (z. B. Traktion) X Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Qualität mit CIM • Erweiterung der Haftung möglich • Lieferfristen können verändert werden • Anwendung auf multimodale Beförderungen Haus/Haus (unimodales Übereinkommen (Schiene) „plus“) • Durchgehende internationale Beförderung durch ein einziges Unternehmen möglich Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Intermodalität mit CIM Beförderung auf der Schiene ergänzbar • auf der Strasse (im Binnenverkehr, sonst CMR) • auf Binnengewässern im Binnenverkehr • auf Binnengewässern grenzüberschreitend, sofern diese Beförderung auf eingetragenen Linien erfolgt • zur See, sofern diese Beförderung auf eingetragenen Linien erfolgt Voraussetzung: Gegenstand eines einzigen Vertrages Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004
Rechtssicherheit mit CIM • Bei Rechtswahl durch die Parteien CIM als durchgehendes gesetzliches Regime auch im Ost-West-Verkehr möglich • CIM erlaubt einen direkten zusätzlichen Anspruch gegenüber einem Unterfrachtführer • Infrastruktur ex lege Hilfsperson Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004