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Berufseinstiegsbegleitung. Christiane Hesse-Länder Berufsberaterin in der Agentur für Arbeit Leverkusen Heinrich-v.-Stephan-Str. 18 51373 Leverkusen Was mache ich: Ich berate Schülerinnen und Schüler an Haupt- und Gesamtschulen in Leverkusen und Wermelskirchen. Inhaltsübersicht.
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Christiane Hesse-Länder • Berufsberaterin in derAgentur für Arbeit LeverkusenHeinrich-v.-Stephan-Str. 1851373 Leverkusen • Was mache ich: Ich berate Schülerinnen und Schüler an Haupt- und Gesamtschulen in Leverkusen und Wermelskirchen
Inhaltsübersicht • Gesetzliche Grundlage – Modell Berufseinstiegsbegleitung und Berufseinstiegsbegleitung-Bildungsketten • Was ist Berufseinstiegsbegleitung? • Teilnehmende Schulen • Rahmenbedingungen • Erfolgsfaktoren • Evaluation
1. Gesetzliche Grundlage – Berufseinstiegsbegleitung • Berufseinstiegsbegleitung gem. § 421s Sozialgesetzbuch III • Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung des BM Bildung und Forschung: Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss • seit Anfang 2009 Erprobung an 201 Hauptschulen in NRW • Per Anordnung wurden die beteiligten Schulen vom Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit benannt
2. Was ist Berufseinstiegsbegleitung? (1/2) • Zielsetzung: • Integration in eine Ausbildung durch individuelle Betreuung und Unterstützung des Jugendlichen ab der Vorabgangsklasse (9. Klasse) bis zu einem Jahr nach Ausbildungsbeginn, spätestens 24 Monate nach Schulende • Zielgruppe: • Zielgruppe sind leistungsschwächere Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen
2. Was ist Berufseinstiegsbegleitung? (2/2) • Inhalte • Unterstützung bei : • Erreichen des Schulabschlusses • Berufsorientierung und Berufswahl • Ausbildungsplatzsuche • Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
3. Teilnehmende Schulen • In Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung wurden 211 Schulen für NRW nach folgenden Kriterien benannt: • Schulen, bei denen Schüler/innen einen Hauptschulabschluss anstreben (oder Sonderschul-/ Förderschulabschluss) • Schulen mit einer hohen Zahl an Schülern mit Migrationshintergrund • Schulen, in denen keine vergleichbaren Unterstützungsleistungen angeboten werden • Berücksichtigung des Parameters "Anteil Schüler ohne Hauptschul-abschluss„ • In Leverkusen: • BerEB: Kath. HS Im Hederichsfeld und HS Theodor-Wuppermann • BerEB BK: HS Görresstraße und HS Neukronenbergerstraße
4. Rahmenbedingungen (1/4) • 20 Teilnehmer pro Berufseinstiegsbegleiter • Pro Schule mindestens 10 Schüler • Kooperation Schule/Berufsberatung/Maßnahmeträger • Enge abgestimmte Kooperation während der Maßnahme • Einzelfallbezogene Auswahl in einem Abstimmungsgespräch zwischen Schule und Berufsberatung • Einverständnis der Eltern im Vorfeld einholen
4. Rahmenbedingungen (2/4) • Nachbesetzung der Plätze • Bei vorzeitigem Ausscheiden von Teilnehmern ist eine Nachbesetzung während der gesamten Maßnahme-Dauer möglich • Nicht besetzte Plätze können ggf. zugunsten anderer Schulen verschoben und dort besetzt werden (nur innerhalb des Auftrags möglich) • Kooperation Schule und Berufseinstiegsbegleiter • Schule sollBerufseinstiegsbegleiter Präsenszeiten in der Schule ermöglichen und einen entsprechenden Besprechungsraum zur Verfügung stellen (idR das Berufsorientierungsbüro) • Einzelheiten der Kooperation sind zwischen Schule und Berufseinstiegsbegleiter zu vereinbaren
4. Rahmenbedingungen (3/4) • Aufgaben des Trägers/ Anforderung an die Person Berufseinstiegsbegleiter • Aufgaben des Berufseinstiegsbegleiters: • Unterstützung der Jugendlichen bei den verschiedenen Zielen • Zusammenarbeit im Verbund mit diversen anderen Berufsgruppen und Institutionen, die in diesen Problemfeldern tätig sind, um die Ziele zu erreichen • Dokumentation des Maßnahmeverlaufs im Förderplan
4. Rahmenbedingungen (4/4) • Vergaberecht/ Vertrag • Die vergaberechtlichen Vorschriften sind zwingend anzuwenden • der Vertrag zur Berufseinstiegsbegleitung wurde mit einer Laufzeit vom 01.02.2009 bis 31.01.2012 geschlossen und durch eine Optionsregelung einmalig vom 01.02.2012 bis 31.07.2014 verlängert • Der Vertrag zur Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten hat eine Laufzeit von 29.11.10 – 31.08.2014; es besteht eine Verlängerungsoption um ein Jahr
5. Erfolgsfaktoren • eine Abstimmung zwischen der Berufsberatung, dem Maßnahmeträger sowie der beteiligten Schulen ist unabdingbar • Auswahl der Teilnehmer durch Schule und Berufsberatung • Kontinuierliche Betreuung durch den Berufseinstiegsbegleiter inklusive Präsenszeiten in der Schule • Erhalt und Ausbau bestehender Netzwerke (Anforderung an den Träger)
5. Evaluation • Hohe Fluktuation unter den eingesetzten Bildungsbegleitern ./. Anspruch der kontinuierlich persönlichen Betreuung nur mit Einschränkung einlösbar • Zahlen aus Mai 2010: 26.154 Teilnehmer, 4.000 Austritte • Tätigkeiten der Berufseinstiegsbegleiter (nach Wichtigkeit) • Aufbau einer persönlichen Beziehung • Aufgaben mit Bezug zur beruflichen Ausbildung • Hilfestellung bei schulischen Problemen • Schulen bieten gute Arbeitsbedingungen (Aussage der Berufseinstiegsbegleiter; Begleitung ist zusätzlich Kompetenz und Ressource an der Schule. wird aber zT auch misstrauisch gesehen • Berufseinstiegsbegleiter bewerten große Handlungsspielräume positiv, vermissen aber häufig Unterstützung durch den Maßnahmeträger • Wirkung: Veränderung der berufliche Orientierung ist wahrnehmbar Quelle: Bundestagsdrucksache 17/3890 vom 22.11.2010 (Stand der Forschung 31.08.10)