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austria wirtschaftsservice. 2013 06 20 | Wien | Dr. Georg Silber. erp-Kredite EFRE-Kofinanzierung. Woher kommt der erp-fonds?. 1948 – 1954: Marshall-Plan: European Recovery Programm (erp)

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  1. austria wirtschaftsservice 2013 06 20 | Wien | Dr. Georg Silber

  2. erp-KrediteEFRE-Kofinanzierung

  3. Woher kommt der erp-fonds? • 1948 – 1954: Marshall-Plan:European Recovery Programm (erp) • 1962: erp-GesetzÜbertragung der Verfügungsrechte über Counterpart-Konto an die Republik Österreich (ATS 11,2 Mrd.) • 1985: Organisatorische Ausgliederung aus Ministerium (BMöWV) • 2002: Organisatorische Eingliederung in die aws

  4. Gestionierung des erp-fonds Fondsvermögen EUR 2,9 Mrd. Eigenblock EUR 1,9 Mrd. Nationalbankblock EUR 1,0 Mrd. Jahresbudget 2013: Vergabe von EUR 600 Mio.

  5. Gestionierung des erp-fonds Mittel des erp-fonds sind Sondervermögen der Republik Österreichaußerhalb des Bundesbudgets verwaltet. Ministerrat genehmigt erp-Jahresprogramm erp-Kreditkommission genehmigt Richtlinien und entscheidet über Mittelvergabe im Einzelfall.

  6. Marshallplanhilfe Schenkung von USA an Österreich (1945 bis 1954): Waren und Dienstleistungen im Wert von $ 1,58 Mrd. Davon rd. $ 1 Mrd. erp-Hilfe, das sind rd. ATS 18 Mrd. MP-Hilfe für Europa: insgesamt $ 13 Mrd. $ 80 Belastung für jeden Amerikaner ca. 2 Wochenlöhne eines Facharbeits

  7. Aktuelle erp-Programmziele • Beitrag zur Strukturverbesserung der österreichischen Wirtschaft • Unterstützung technologisch anspruchsvoller Projekte • Impulse zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung geben • Umweltverträglichkeit der angewandten Verfahren und erzeugten Produkte

  8. Welche erp-Kreditprogramme gibt es? • Industrie und Gewerbe • erp-Regionalprogramm • erp-KMU-Programm • erp-Technologieprogramm • erp-Kleinkreditprogramm

  9. Welche erp-Kreditprogramme gibt es? • Nicht-industrielle Sparten • erp-Tourismusprogramm • erp-Landwirtschaftsprogramm • erp-Forstwirtschaftsprogramm • erp-Verkehrsprogramm (Kombiverkehr)

  10. Was wird wie gefördert (aws)? Beteiligungskapital • Neuinvestitionen • materiell (Bau, Maschinen) • immateriell (Patente, Lizenzen, Studien, spez. Beratungen, Produktentwicklung) • T&I-Verwertung • Internationalisierung Zuschüsse erp-Kredite Haftungen Investitionen (auch gebrauchte Anlagen) Beratung Betriebsmittel Nachfolge Stabilisierung

  11. Investitionen in Sachanlagen • neue Maschinen • bauliche Maßnahmen • aktivierte Eigenleistungen • Unternehmen der • Sachgüterproduktion • produktionsnahen Dienstleistungen Projektgröße mind. EUR 100.000,- erp-Kredit: 35 % bis 60 % der Projektkosten erp-Kredit für KMU und Reg.

  12. Forschung, Entwicklung • interne Personalkosten • externe Forschungskosten • forschungsspez. Sachauf- • wand Bedarf mind. EUR 100.000,- erp-Kredit: 50 % bis 75 % der Projektkosten erp-Technologie-Kredite

  13. Konditionen erp-Kredit

  14. erp-Kleinkredit: • für gewerbliche Kleinunternehmen aller Branchen • für Investitionen (neu oder gebraucht) • für Projekte bis EUR 100.000 • Kreditbetrag EUR 10.000-100.000 • Laufzeit 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei • Fixzinssatz im ersten Jahr (tilgungsfrei): 0,5% • Fixzinssatz in der Restlaufzeit 1,0% (plus Kosten für die Besicherung) • Besicherung: 100% Bankhaftung, oder 80% aws plus 20% Bankhaftung • Einreichen über die Hausbank bzw. eine erp-Treuhandbank

  15. erp-Kleinkredit: Beispiele Förderbare Projekte • Maschinenschlosser kauft Drehmaschine • Schuhhändler modernisiert Verkaufsraum • Erdbauunternehmen kauft Bagger • Unternehmensberatung errichtet neue Büroräumlichkeiten • Friseur eröffnet neue Filiale Förderbare Kosten NEIN JA • Bauliche Maßnahmen • Maschinen, Anlagen • Betriebs- und Geschäfts-ausstattung • Umschuldung v. Altkrediten • Laufende Personalkosten • Instandhaltung • Leasing oder Mietkauf • Betriebsmittel

  16. Zuschüsse Innovative Investitionen und neue Arbeitsplätze • EFRE-Zuschüsse • Automatischmitbeantragt • Jedes Projekt mit Land abgestimmt • Arbeitsmarktförderung • Min. 10 % Zuwachs bei Arbeitsplätzen • Zuschuss ab TEUR 70 • Im Verhältnis 1:1 mit Land • Auftraggeber BMWFJ • Landesförderung • Schwerpunkte ähnlich Bundesförderungen • Eigene Richtlinien

  17. Zugang zu EFRE-Zuschüssen • EFRE-Mittel nur gemeinsam mit nationalen Förderungen (Kofinanzierung) • keine eigene Antragstellung erforderlich.EFRE-Mittel gelten als mit beantragt. • Die Mittel stehen noch für Projekte zur Verfügung, die bis Jahresende eingereicht und beschlossen werden, sowie bis Mitte 2015 vollständig endabgerechnet werden können • Es gelten eigene einfache Auswahlkriterien (je Bundesland) • Für die Strukturfondsperiode 2007-2013 sind die Mittel in folgenden Bundesländern bereits zu einem hohen Grad ausgeschöpft: • Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg, • In folgenden Bundesländern sind über die aws noch ausreichend EU-Mittel zugänglich: • Kärnten, Steiermark, Burgenland, Tirol

  18. Bewertungsmatrix Festlegung der Förderungsintensität für ein Projekt Gesamthöhe der Förderung (erp-Kredit plus Zuschüssevon Bund, Land und EU sowie Garantien)

  19. Bewertungsmatrix Technologie und Innovationsgehalt I. • Einsatz/Umstellung/Erzeugung: • Öko-, energie- bzw. ressourseneffiziente Verfahren, Produkte und Dienstleistungen (trifft im besonderen Maße zu = Gesamtbewertung + 1 Stufe) • Neue Funktionalität von Produkten • Einsatz neuartiger Materialien • Dimensionierung (Vergrößerung/Miniaturisierung) • Maßgenauigkeit, Prozessbeherrschung • Avancierte Konstruktions- und Fertigungstechnologie

  20. Bewertungsmatrix Technologie und Innovationsgehalt II. • Technologiesprung (KMU) • Umsetzung eigener F&E im Rahmen des Projektes • Stärkung der Infrastruktur für FTE – Tätigkeit • Organisatorische Innovation • Entwicklungskooperation, Clusterbildung, regionale Vernetzung

  21. Bewertungsmatrix Wachstum und Beschäftigung • Beitrag des Projektes zu nachhaltigem Wachstum • Erweiterung des Marktpotenzials, Erschließung neuer Märkte • Anhebung des Qualifikationsniveaus • Wesentliche Erhöhung der Beschäftigtenanzahl • Regionaler Leitbetrieb/Leitbildcharakter des Projektes für Region/Branche • Kooperation im Absatz/Vertrieb

  22. Bewertungsmatrix Ausschlusskriterien • Mitnahmeeffekt (AfA, Cash-Flow, Barmittel) • Wirtschaftlich nicht bewältigbar • kein Projektcharakter erkennbar

  23. erp-Kredit: die Akteure • Antragseinreichung via Treuhandbank • Treuhandbanken • Aufbereitung der Projektunterlagen • Formelle Projekteinreichung • Ausfinanzierung, Klärung der Besicherung • Abschluss des Kreditvertrages • Projektabrechnung • erp-fonds • Von den Banken unabhängige Beurteilung der Bonität, des Risikos und der Projektqualität gemäß Richtlinien • Entscheidung durch erp-Kredit-Kommission • Kontrolle der Abrechnung und der Treuhandbanken

  24. erp-Kredit:das Verfahren von der Anfrage bis zur Genehmigung (1) • Vorgespräch, Anfrage (Fristwahrung) • Formeller Antrag kommt über die Treuhandbank, wird in der Kanzlei erfasst und in der Projektdokumentation angelegt • Zuteilung an einen Referenten • Bestätigungsschreiben an Firma und Treuhandbank innerhalb einer Woche unter Bekanntgabe des zuständigen Referenten und Auflistung der noch fehlenden Unterlagen, Frist zur Nachreichung: 4-6 Wochen

  25. erp-Kreditdas Verfahren von der Anfrage bis zur Genehmigung (2) • Abstimmung mit anderen Förderstellen über Förderpakete • Betriebsbesuch • Stellungnahme zur Vorlage beim Prüfausschuss • Vorlage bei der erp-Kreditkommission (EKK)

  26. erp-Kredit und EFRE:das Verfahren von der Genehmigung bis zur Rückzahlung (1) • Positiver Beschluss in der erp-Kreditkommission (auch EFRE) • Ausstellung einer Kreditzustimmungserklärung an die Treuhandbank • Abschluss Fördervertrag zwischen erp-fonds und Förderungsnehmer • Treuhandbank errichtet Kreditvertrag mit dem Unternehmen • Unternehmen weist der Treuhandbank Kosten in Höhe des zugesagten erp-Kredites nach • Treuhandbank reicht Kreditverwendungsnachweis ein und erhält Kreditvaluta abzüglich Bearbeitungsentgelt des erp-fonds • EFRE: Auszahlung Förderungsmittel aliquot zum Projektfortschritt, 2 Raten üblich

  27. erp-Kredit und EFRE:das Verfahren von der Genehmigung bis zur Rückzahlung (2) • Nach Investitionsdurchführung legt Unternehmen der Bank und Bank dem erp-fonds einen Gesamtverwendungsnachweis (Projektabrechnung) • erp-Abrechnungskontrolle durch Treuhandbank • erp-fonds überprüft Abrechnung anhand der Originalbelege • Bei EFRE Kofinanzierung auch Kontrolle vor Ort • Änderungen des Kreditvertrages bedürfen der Zustimmung der Gremien des erp-fonds

  28. Unternehmensbezogene ArbeitsmarktförderungBeschlüsse nach den geltenden Richtlinien nur mehr bis 31.12.2013

  29. UnternehmensbezogeneArbeitsmarktförderung Innovative Investitionen Neue Arbeitsplätze • Adressaten • Sachgüterproduktion • Produktionsnahe Dienstleister • Touristische Leitprojekte • Kein Handel • Zuschuss • i.d.R. 5–10 % der förderbaren Investition • Bundesland muss in gleicher Höhe fördern • Kombination mit erp-Kredit möglich

  30. UnternehmensbezogeneArbeitsmarktförderung • für Investitionen mit positiven Arbeitsplatzeffekten • für KMU in ganz Österreich • für Großunternehmen ist die Förderungsmöglichkeit ausgelaufen! • für Industrie, produzierendes Gewerbe, unternehmensbezogene Dienstleister • nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur wettbewerbsrechtlichen Obergrenze • in der Regel Bankgarantie erforderlich • Bundesland muss im gleichen Ausmaß fördern • Beschlüsse nach den geltenden Richtlinien nur mehr bis 31.12.2013

  31. Wie wird gefördert? Zuschüsse für Investitionen • Errichtung von neuen Betriebsstätten • Erweiterung von bestehenden Betriebsstätten • Investitionen im Zusammenhang mit der grundlegenden Änderung eines Produkts oder eines Produktionsverfahrens Nicht förderbar sind • gebrauchte Investitionsgüter • Grundstücke • Ersatzinvestitionen • Leasingfinanzierungen

  32. Zuschusshöhe Bestimmt sich aus • Beihilfenrechtlichen Obergrenzen für KMU- bzw. Regionalbeihilfen • Innovationsgrad • volkswirtschaftlichen Effekten (Beschäftigungseffekt, regionale Verflechtung)

  33. Förderungskriterien • arbeitsmarktpolitische Bedeutung • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen • aussagekräftiges Unternehmenskonzept • Eigenmittelanteil mindestens 25 % • Beschäftigungsgarantie für zumindest 3 Jahre • ökologische Gesichtspunkte

  34. Einreichung !! Vor dem Durchführungsbeginn des Vorhabens !! Ansuchen direkt bei der aws und bei der Landesförderungsstelle

  35. Verkehrsförderungen Verlagerung von Verkehr von der Straße auf Schiene oder Schiff • erp-Kredite • Max. EUR 4 Mio. • Min EUR 0,35 Mio. • Zuschuss kombinierterGüterverkehr • bis 30 % der fdb. Kosten • Max. Zuschuss EUR 800.000,- • 3 x jährlich Ausschreibung • Budget EUR 3 Mio p.a. • Auftraggeber BMVIT

  36. Erhöhung der Wertschöpfung in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

  37. Inhalt • Zielgruppe • Förderungsinstrumente • Ziele • Förderbare Kosten • erp-LandwirtschaftskreditZinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds Tipps • Erhöhung der Wertschöpfung – Zuschuss • erp-ForstwirtschaftskreditZinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds

  38. Förderungen für die Landwirtschaft Zielgruppe Zielgruppe: • Gewerbliche Unternehmen • Landwirtschaftliche Betriebe • Personenvereinigungen die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte überbetrieblich tätig sind. Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion(zB Stallbauten, Erntemaschinen) werden nicht gefördert.

  39. Förderungen für die Landwirtschaft Förderinstrumente • Zuschuss „Erhöhung der Wertschöpfung beilandwirtschaftlichen Erzeugnissen“ (EWS) Förderung aus dem Programm „Ländliche Entwicklung“ Mittel von EU (ELER), Bund (BMLFUW) und Bundesland Abwicklung im Auftrag des BMLFUW • ERP-Landwirtschaftskredit Konditionen wie im ERP-KMU-Programm Kombinierbar mit EWS-Zuschuss und aws-Haftung

  40. Förderungen für die Landwirtschaft Förderinstrumente • EWS-Zuschuss zwischen 5% und 20% (je nach Projektbewertung) • ERP-Kredit max. 75% der förderbaren Kosten (25% müssen ungefördert sein) • AWS-Haftung max. 80 % des ERP-Kredits • Max. Förderungsintensität 40% (Barwert)(wie im gesamten Landwirtschaftsbereich) • Für Zwischenunternehmen max. 20% (max. 750 Beschäftigte oder EUR 200 Mio. Umsatz)

  41. Verarbeitungs-/Vermarktungsbetriebe Förderungen für die Landwirtschaft Zielgruppe Innovative Investitionen • Sektoren • Molkereien, Käsereien • Fleischverarbeiter • Getreide- und Ölmühlen • Landesproduktenhändler • Obst- und Gemüseverarbeiter • Geflügel-, Eiervermarkter • Weinproduzenten • Nicht: Bäckereien, Brauereien,Limonade, Süßwaren,… • Kredit und Zuschuss • Förderhöhe ist abhängig von - Anbindung an die Landwirtschaft - regionale Bedeutung - Innovationsgrad • - Bio-Bonus

  42. Erhöhung Veredelung Verbess. Produktfluss Verbesserung Hygiene u. Qualität Förderbare Investitionen • Bio Umwelt Innovative Produkte Neue Verfahren Förderungen für die Landwirtschaft Ziele

  43. Förderungen für die Landwirtschaft Förderbare Kosten • Förderbare Kosten • Anschaffung neuer Maschinen • Bauinvestitionen inkl. Immobilienerwerb • Grundankauf (max. 10% d. Investitionen) • Sonstige projektrelevante Kosten wie Architekten- und Beratungshonorare • Nicht förderbar • Einfache Ersatzinvestitionen • Gebrauchte Maschinen • Fahrzeuge, Erntemaschinen • Interne Personalkosten

  44. erp-LandwirtschaftskreditZinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds Nur für KMU‘s • Konditionen: • 2 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz 0,5% • 4 Jahre Tilgung, Zinssatz 1,0% (fix) oder • 8 Jahre Tilgung, Zinssatz 1,75% (fix) • Einmaliges Zuzählungsentgelt 0,9% Kombinationsmöglichkeit mitEWS-Zuschuss und aws-Haftung(Haftung nur bei Gewerbebetrieben) Projektgröße mind. EUR 134.000 Kreditbedarf mind. EUR 100.000 erp-Kredit: bis max. 75% der Projektkosten Einreichung über die Hausbank

  45. Erhöhung der WertschöpfungZuschuss • Mittel für EU-Periode 2007-13 waren 2012 bereits zur Gänze vergeben • Vorübergehender Antragsstopp (ab 1.12.2012) • Zusätzliche Budgetmittel durch Umschichtung im LE-Programm -> Antragstellung und –bearbeitung seit 3.6.2013 wieder möglich • Kostenanerkennung ab Einreichung,Durchführung bis längstens Ende 2014 • Nächste Sitzung des zuständigen Förderbeirats vorauss. im November

  46. Erhöhung der WertschöpfungZuschuss • Projektuntergrenze: EUR 250.000 förderbare Kosten • Ausnahmen: • Sektor Ölkürbis, Kräuter, AlternativenEUR 85.000 • Immaterielle Projekte: EUR 40.000 • Gemeinschaftsprojekte landw. Betriebe(Abwicklung auf Landesebene)EUR 10.000

  47. Erhöhung der WertschöpfungZuschuss • Allgemeine Förderungsvoraussetzungen zB: • „AfA-Regel“: Projektgröße mind. doppelte Abschreibung • „Cash-Flow-Regel“: Projekt über freiem Cash Flow • Investitionen müssen aktiviert werden (keine Leasingfinanzierung)

  48. Erhöhung der WertschöpfungZuschuss • Spezielle Förderungsvoraussetzungen je Sektor zB: • Nur hochwertige Lager (Obst, Gemüse, Getreide) • Eigenes Entwicklungskonzept bei Wurzelgemüse • Keine Kapazitätsausweitungen im Schlachtbereich • Überregionales Konzept bei Versteigerungshallen • Großbrütereien förderbar

  49. Erhöhung der WertschöpfungZuschuss Ablauf bis zur Genehmigung

  50. Erhöhung der WertschöpfungZuschuss Abrechnung bis zur Auszahlung

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