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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) —. Die neue PTWI - Wegleitung : P lan der T rink w asser i nfrastrukturen. Ziele der Informationsveranstaltung. GENERALE INFORMATIONEN Vorstellung des LSVW Gesetzliche Grundlagen Verantwortungen der Gemeinden und Verteiler
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AmtfürLebensmittelsicherheitundVeterinärwesen (LSVW)— Die neuePTWI -Wegleitung:Plan der Trinkwasserinfrastrukturen
Ziele der Informationsveranstaltung • GENERALE INFORMATIONEN • Vorstellung des LSVW • Gesetzliche Grundlagen • Verantwortungen der Gemeinden und Verteiler • Prinzipien und Ziele der Planung • Gemeindeautonomie und Planung • Der positive Kreislauf der Planung • Fragen-Antworten • VORSTELLUNG DER WEGLEITUNG • FRAGEN - ANTWORTEN
ITSC : InspektoratfürTrinkwasser, SchwimmbäderundChemikalien
Aufgaben des LSVW (Trinkwasser, TW) • Inspektionder Trinkwassernetze • Selbstkontrolle, Qualität, Verfahren, Anlagen • Analysen des TW • ÖffentlicheVerteiler • PrivateVerteiler • OffizielleKontrollen • GutachtenzuBauprojekten • Prüfung der PTWI und der Gemeindereglemente • SachplanTrinkwasserinfrastrukturen(STWI) • Planung der Massnahmen in Trinkwassernotlagen
Die Trinkwasserverteilungund die Schnittstellen— LSVW • SystemAktivitätenRessourcenVerteilungNutzer • Bsp: Landwirt. Bund Kanton Gemeinde • GesetzLwGVerfassung LMG LMG, PrHG • PSMVZivilgesetzbuchVTQM / TWGVTQM / TWG • ChemRRVGschG, GewG FIV / HyVGemeindereglement • Überwach.Landwirt.UmweltLM-SicherheitLM-Sicherheit • organeCommunes • ZielgruppeLandwirteAlleVerteilerBesitzer
GesetzlicheGrundlagen • Die Bundesverfassung (Art. 76): • Die Kantoneverfügenüber die Wasserressourcen • Lebensmittelgesetzgebung • Definiert die Aufgaben der Verteiler • Weist den Kantonen die Kontrollezu • Regelt die Aspekte der «Qualität» der Verteilung • Verordnungüber die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) • Die Kantonesorgendafür, dass die TW-Versorgung in Notlagengewährleistetist • Die VerteilererarbeitenMassnahmenpläne
GesetzlicheGrundlagen • Gesetzüber die öffentlichenSachen • Ressourcen > 200 l/min sindöffentlich • GesteigerterGemeingebrauch: Bewilligung • Ausschliessliche und dauernde Benützung : Konzession • NurfüröffentlicheGemeinschaften (TWG, Art.4, Abs.2) • Bei fehlenderKonzession: Frist 4 JahrefürAntrag • Grundwasser: Konzessionobligatorisch ab > 25 l/min • Trinkwassergesetz (TWG): Art.3 Aufgabenteilung • 1 Für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Trinkwasser sind die Gemeindenzuständig. • 2 Der Staat nimmt Aufsichts-, Kontroll-, Koordinations- und Sensibilisierungsaufgaben war.
Verteilungdurch die Gemeinde Art. 13 Verteilungspflicht Die Gemeinden sind verpflichtet, den im Zonennutzungsplan festgelegten Bauzonen genügendTrinkwasser zu verteilen. Art. 15 Verwaltung der Trinkwasserverteilung a) Grundsatz Die Gemeinden verteilen das Trinkwasser auf ihrem Gebiet grundsätzlich selbst. (…)
Verteiler: VerantwortlicheQualität • Ressourcenschutz • Schutzzonen (S1, S2, S3, Zu) • Den anerkanntenRegeln der TechnikkonformeAnlagen (SVGW) • Fallsnötig, Aufbereitung des Rohwassers • Selbstkontrolle • System zurQualitätssicherung • Gefahrenanalyse (HACCP) • TW-Qualitätskontrolle • Verantwortliche Person für die Produktesicherheitbestimmen • Mindestens 1 mal pro Jahrausführlichüber die TW-Qualität des Wassersinformieren.
Aufgaben der Gemeinden: Überwachung TWG Art.16 b) Ausnahmen 1Die Gemeinden können die Trinkwasserverteilung zu den Bedingungen, die in der Gesetzgebung über die Gemeinden festgelegt werden, an Dritte übertragen. 2Die Gemeinden legen die Modalitäten für die Verteilung durch Dritte in einem Reglement oder einem verwaltungsrechtlichen Vertrag fest.
Aufgaben der Gemeinden: Überwachung TWG Art.16 b) Ausnahmen 3Die Gemeinden überwachen sorgfältig, wie der Verteiler den ihm anvertrauten Verpflichtungen nachkommt. Entspricht das verteilte Wasser insbesondere bezüglich Quantität, Qualität oder Preis den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht oder nicht mehr oder entspricht der Unterhaltszustand der Infrastrukturen nicht mehr den Anforderungen der diesbezüglichen beruflichen Normen, so ergreifen sie, von Amtes wegen oder auf Antrag, unverzüglich die nötigen Massnahmen.
Aufgaben der Gemeinden: Überwachung TWG Art.22 Qualität a) Wasseranalysen 1 Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Qualität des auf ihrem Gebiet verteilten Trinkwassers den Anforderungen der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel entspricht.
Gemeinden: Garante der Menge TWG Art.13 Verteilungspflicht Die Gemeinden sind verpflichtet, den im Zonennutzungsplan festgelegten Bauzonen genügendTrinkwasser zu verteilen.
MittelzurSicherung der Menge • Redundanz der Ressourcen • RegionaleZusammenarbeit • Vernetzungen • LangfristigeFinanzierung • Überwachung der Ressourcen • Antizipation • Überwachung der VerteilungdurchDritte Planung
PrinzipienundObjektive der Planung • Plan der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) erstellen • PTWI mit Ortsplanungkoordinieren • TW-Infrastrukturenlokalundregionalkoordinieren • Löschwasserbedarfberücksichtigen • MassnahmenfürNotlagenerarbeiten • Vernünftige, nachhaltigeNutzung der Ressourcen • Reglementeharmonisieren • FinanzielleVerwaltung harmonisieren
Objektive der finanziellen Verwaltung • NachhaltigeLeistungenzuvernünftigenPreisen • Wert der Anlagenaufrechterhalten • GebührenstabilisierenundstarkeSchwankungenvermeiden • ÜbergenügendEigenkapitalverfügen • TransparenzfürBezügerundÖffentlichkeitgewährleisten • Gebührenharmonisierenundvergleichen
Erarbeitung des PTWI: Prinzipien • Anwendungsbereich: • ÖffentlichesNetz (Bauzonen + eventuelleErweiterungen) • Drittverteiler in den Bauzonen • GanzesGebietfür den Löschschutz • Erarbeitungsfrist: 4 JahrenachInkrafttretten des TWG • 01.07.2016 • Grundlagen: durch die Gemeinde (alsDatenherrin) zusammenzustellen • GIS-Daten: werdenim GIS « AquaFri » zusammengeführt
Ablaufschema des Genehmigungsprozesses Beratung Obligatorisch
Anlassfür die Überarbeitung des PTWI • Ortsplanungsrevision (beideVerfahrenbleibenunabhängig) • Zwischenfall in der Verteilung: quantitative oder qualitative Probleme • GeplanteAusbau- oderSanierungsvorhaben • VeränderteBedürfnisse (auch der benachbartenVerteiler) • PlanungeinesregionalenTrinkwasserverteilers • FinanzielleFragen, z.B. wachsendeVerschuldung
PlanungundGemeindeautonomie • Die Verantwortung der Verteilungwurde den Gemeindenübertragen • DasGesetzschränkt die Gemeindeautonomieein: • KontrolleundÜberwachungdurch den Kanton • Uniformisierung der Tarifgestaltung • Pflicht, regionaleAspekteeinbeziehen • Kostendeckung • Unmöglichkeit, Renteneinzunehmen
PlanungundGemeindeautonomie • Die TW-VerteilungisteinnatürlichesMonopol • DiesesModellfunktioniertnur, wenn die Gemeinde Unternehmergeistbekundet, wasbedeutet: • Eigeninitiativebeweisen • In die Qualitätssicherunginvestieren • Kundenbedürfnissebefriedigenwollen • Über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen • Minimale kritischeGrösseanstreben
Der positive Kreislauf der Planung— Qualitätsmängel Versorgungssicherheit