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Request for Redress Antrag auf Wiedergutmachung. Regeln und Regelauslegungen Grundlagen: Regel 60, 61.2, 61.3, 62, 63.1, 63.5, 64.2, A10 Cases: 19, 20, 34, 37, 44, 45, 68, 71, 80, 82, 102, 110, Q&A Judges-Manual Ausarbeitung von Gode Sevecke IJ aus Hamburg
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Request for RedressAntrag auf Wiedergutmachung Regeln und Regelauslegungen Grundlagen: • Regel 60, 61.2, 61.3, 62, 63.1, 63.5, 64.2, A10 • Cases: 19, 20, 34, 37, 44, 45, 68, 71, 80, 82, 102, 110, • Q&A • Judges-Manual Ausarbeitung von Gode Sevecke IJ aus Hamburg Überarbeitet und ergänzt von Uli Finckh, Breitbrunn redress
Recht einen Antrag zustellen? Ein Boot (Regel 60.1(b)) Unter „Boot“ versteht sich hier ein Segelboot und die Crew an Bord. Normalerweise beantragt ein Boot Wiedergutmachung für sich selbst, es kann aber auch für ein anderes Boot (z.B.)Gründe dafür: Es hat Hilfe geleistetEs wurde vom Beantragenden beschädigt redress
Sonderfall Ein Boot protestiert gegen die Wettfahrtleitung Dies ist nicht möglich! Man kann einen solchen „Protest“ aber als einen Antrag auf Wiedergutmachung betrachten und wie einen solchen behandeln. redress
Recht einen Antrag zu stellen Die Wettfahrtleitung (Regel 60.2(b)) Beispiele • Auf der Black-Flag-Tafel stand die falsche Nummer • Ein Funktionsboot hat ein Boot zusammengefahren • ….. redress
Recht einen Antrag zustellen Das Schiedsgericht (Regel 60.3(b)) • Dieses kann es auf Grundlage eines Berichtes oder einer Information aus beliebiger Quelle tun. • Die Quelle kann auch ein ungültiger Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung sein. • Auch wenn die Quelle interessierte Partei ist, ist dies kein Hinderungsgrund. • Auch wenn nicht am Protestformular angekreuzt kann Wiedergutmachung erwogen werden. • Ist das betroffene Boot nicht Partei, muss man dafür neue Verhandlung machen. redress
Formelle Voraussetzungen • Schriftlich (Regel 62.2) • Er muss die Beschreibung des Vorfalls (Wer, wo, wann, warum) enthalten. • Innerhalb der Protestfrist oder 2 Stunden nach dem Vorfall, je nachdem was später ist. (Regel 62.2) • Vorfall ist die Kenntnisnahme der Situation die zum Nachteil geführt hat oder haben könnte, nicht die Erkenntnis des Nachteils. • Protestflagge ist nicht erforderlich redress
Gültigkeit des Antrages (Regel 63.5) • Sind alle Erfordernisse erfüllt, ist der Antrag gültig und die Verhandlung wird fortgesetzt. • Ist nur ein Erfordernis nicht erfüllt, wird der Antrag für ungültig erklärt und die Verhandlung beendet. redress
Grundvoraussetzungen Hier muss man sich eng an Regel 62.1 halten: • Ein Antrag auf Wiedergutmachung oder die Entscheidung eines Schiedsgerichtes, Wiedergutmachung in Betracht zu ziehen, muss sich auf die Behauptung oder Möglichkeit gründen, dass die Wertung eines Bootes in einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie ohne eigenes Verschuldenerheblich verschlechtert wurde durch . . redress
Was ist erheblich verschlechtert? • Die Wertung muss erheblich („significantly“)verschlechtert sein. Verschlechtert allein genügt nicht. • Was man unter „erheblich“ verschlechtert versteht, ist subjektiv und wird allein vom Schiedsgericht festgelegt. Beispiel: Eine Verschlechterung um einen Punkt kann erheblich sein, wenn daran das Erreichen des Finales hängt. Eine Verschlechterung um 25 Punkte, die ein Boot vom 44. Rang auf den 45. Rang bringt ist nicht erheblich. Darüber lässt sich aber trefflich streiten redress
Was ist ohne eigenes Verschulden? • Das Boot darf auch nicht ein bisschen Mitschuld an der Verschlechterung der Wertung haben. • Wenn die Mitschuld auch noch so klein ist, ist es nicht „ohne“ und eine wichtige Voraussetzung für die Wiedergutmachung ist nicht erfüllt. • Beispiel: Das Startsignal kommt 5 Sekunden zu spät. A war 10 Sekunden vor dem Signal über der Linie.B war 2 Sekunden vor dem Signal über der Linie. Beide wurden OCS gewertet. Nur B kann Wiedergutmachung erhalten.A war durch eigene Aktion nicht durch Zeitfehler zu früh über der Linie. redress
Ohne eigenes Verschulden? Beispiel aus Berufung 13/2005 • Segelanweisung: „Bei „L“ am Ziel wird folgende Wettfahrt im Anschluss gestartet“ • Wettfahrtleitung setzt nach 2. Tageswettfahrt nicht „L“ am Ziel. • Boot Z fährt in den 300 m entfernten Hafen. • Mannschaft von Z geht ins Auto ohne Sicht zum Wasser. • Wettfahrtleitung signalisiert 3. Start. • Alle anderen Boote, auch die, die im Hafen waren, sind am Start. • Wiedergutmachung wird abgelehnt und durch Berufungsausschuss bestätigt, da das Boot eine Mitschuld hat. • Z hätte ebenso wie die anderen in den Hafen eingelaufenen Boote noch rechtzeitig zu dem Start kommen können redress
Grund (Regel 62.1(a))Fehlerhafte Handlung oder Unterlassung der Wettfahrtleitung, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters • Fehlerhafte Handlung ist ein Vorgehen, das nicht durch die Regeln (WR, NOR, SA) erlaubt ist. • Unterlassung ist etwas was die Regeln fordern aber nicht gemacht wird. • Wenn hingegen eine WL etwas Regelgerechtes macht, auch wenn es unangemessen oder schlecht ist, ist dies kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. redress
Fehlerhafte Handlung oder Unterlassung der WL Beispiele: • Die Segelanweisungen sehen Kurs 1 und 2 vor. Die Wettfahrtleitung legt Kurs 2 und signalisiert Kurs 1. Dies ist eine fehlerhafte Handlung der WL. • Die WL versäumt, den Kurs rechtzeitig zu kürzen (was nach der SA möglich war), so dass kein Boot das Zeitlimit erreicht, so ist dies keine gute Sache, aber keine fehlerhafte Handlung im Sinne von Regel 62.1(a). redress
Fehlerhafte Handlung oder Unterlassung der WL Beispiele aus dem Judge-Manual: Fehlerhafte Handlung oder Unterlassung der WL ist: • falsche und zeitlich inkorrekte Signalgebung • fehlerhafte Ergänzungen zur SA (Aushänge) • falsche Berechnung • falsche Identifizierung der Bahnmarken, • fehlende Bahnmarken, vertriebene Bahnmarken • nachträgliche Änderung der Ausschreibung redress
Keine Fehlerhafte Handlung oder Unterlassung der WL Beispiele aus dem Judge-Manual: • Ein Boot verlässt den Hafen spät und ist nicht pünktlich am Start. • Eine Startbahnmarke wird durch Boot A nach Luv mitgenommen. Boot B, das hinter A passiert trifft die zurückschnellende Bahnmarke in Luv. B muss entsprechend Definition starten. redress
Fehlerhafte Handlung oder Unterlassung des Schiedsgerichts Beispiele • Fehlerhafte Entscheidungen (falsche Regelanwendung) • Eine Protestpartei kann nur Wiedereröffnung nicht Wiedergutmachung beantragen. • Ein Boot, das nicht Partei war, aber dadurch betroffen ist, kann Wiedergutmachung beantragen • formale Fehler im Ablauf • Zusammenstoß Juryboot mit Teilnehmer • irrtümliche Bestrafung nach Regel 42, wenn z.B. Flagge „Oskar“ steht und Schiedsrichter einen wegen „Pumpen“ die gelbe Flagge zeigt. redress
2. Grund (Regel 62.1(b)) Verletzung oder materielle Beschädigung durch die Handlung eines Bootes, das gegen eine Regel von Teil 2 verstoßen hat, oder eines nicht in einer Wettfahrt befindliches Fahrzeug, das sich freizuhalten hatte • Verletzung ist die Verletzung eines Crewmitglieds • „Materielle Beschädigung“ (physikal damage) ist eine Beschädigung des Bootes. • Die Verletzung bzw. die Beschädigung, nicht der Vorfall der dazu führte müssen für die Verschlechterung ausschlaggebend sein. redress
Case 110 • Zusammenfassung des SachverhaltsBoot B muss sich von Boot A frei halten. Boot B kollidiert jedoch mit A und A muss eine 180° -Drehung machen bevor es weiter zur nächsten Bahnmarke segeln kann. Boot A verliert auf Grund dieses Vorfalls 5 Plätze. Es protestiert gegen B und verlangt Wiedergutmachung gemäß Regel 62.1(b). Während der Verhandlung wird festgestellt, dass A materiell beschädigt wurde, dass die Beschädigung das Boot aber nicht in seiner Fähigkeit, die Wettfahrt mit normaler Geschwindigkeit fortzusetzen, beeinträchtigt hat. A´s Protest wird stattgegeben und B wird disqualifiziert. • Frage 1Hat A Anspruch auf Wiedergutmachung? • Antwort 1Nein. Nach Regel 62.1(b) muss der Schaden selbst der Grund sein, dass die Platzierung wesentlich verschlechtert wurde. Im vorliegenden Fall hatte der Schaden keine Bedeutung für A´s Platzierung. redress
Materielle Beschädigung Beispiele aus dem Judge-Manual: Materielle Beschädigung • gebrochenes Ruder • zerrissenes Segel Keine materiellen Beschädigungen: • Kentern • Leinen oder Lifeleinen vertütelt (verwickelt) • Crew über Bord • Plätze verlieren redress
3. Grund (Regel 62.1(c))Hilfeleistung (ausgenommen für das Boot selbst und seine Besatzung) gemäß Regel 1.1 • Case 20 Wenn ein Boot möglicherweise in Gefahr ist, hat ein Boot, das Hilfe gibt, Anspruch auf Wiedergutmachung, auch wenn seine Hilfe nicht gefordert wurde oder sich hinterher herausstellt, dass keine Gefahr bestand. redress
4.Grund Regel 62.1(d) Erhebliche Verschlechterung durch ein Boot, dem eine Strafe nach Regel 2 auferlegt oder gegen das eine Disziplinarmaßnahme nach Regel 69.1(b) verhängt wurde • Dies ermöglicht es Wiedergutmachung zu geben, wenn ein Boot mit Absicht regelwidrig behindert wurde. redress
Gerechtigkeitsempfinden und Regelerfüllung • Gerade bei Fragen der Wiedergutmachung müssen die Schiedsrichter darauf achten, dass sie die objektive Regelerfüllung vor subjektives Gerechtigkeitsempfinden stellen. redress
Bekommt Gelb Wiedergutmachung? • Blau macht zu • Blau DSQ nach 18.2(b) • Gelb wendet, halst und rundet. • Gelb verliert 15 Plätze redress
Antrag auf Wiedergutmachung? Eigenes Verschulden (Mitverschulden) ja nein Zielplatz erheblich verschlechtert ja nein Fehler WL? (62.1(a)) ja nein Verletzung/materieller Schaden? (62.1(b)) ja nein Hilfeleistung? (62.1(c)) ja nein Grob unfaires Segeln? (62.1(d)) ja nein redress
Bekommt Gelb Wiedergutmachung? • 6. Wettfahrt (1 Streicher) • B: 2, 3, 5, 3, 4G: 3, 20, 2, 1, 6R: 2, 6, 6, 4, 5 • Blau macht zu • Blau DSQ nach 18.2(b) • Gelb wendet, halst und rundet. • Gelb verliert 15 Plätze redress
Antrag auf Wiedergutmachung? Eigenes Verschulden (Mitverschulden) ja nein Zielplatz erheblich verschlechtert ja nein Fehler WL? (62.1(a)) ja nein Verletzung/materieller Schaden? (62.1(b)) ja nein Hilfeleistung? (62.1(c)) ja nein Grob unfaires Segeln? (62.1(d)) ja nein redress
Bekommt Blau Wiedergutmachung • Schwarze Flagge • Blau steht ganz knapp an der Linie • Rot schiebt Blau etwa 1 m • Blau wird als Frühstarter erkannt. • Allgemeiner Rückruf redress
Antrag auf Wiedergutmachung? Eigenes Verschulden (Mitverschulden) ja nein Zielplatz erheblich verschlechtert ja nein Fehler WL? (62.1(a)) ja nein Verletzung/materieller Schaden? (62.1(b)) ja nein Hilfeleistung? (62.1(c)) ja nein Grob unfaires Segeln? (62.1(d)) ja nein redress
Entscheidungen (Regel 64.2) • Wenn das Schiedsgericht für eine Wiedergutmachung entscheidet, muss es eine Regelung treffen, die so fair wie möglich für alle betroffenen Boote ist, unabhängig davon, ob sie Wiedergutmachung beantragt haben. • Das Schiedsgericht kann eine Verhandlung auf Wiedergutmachung nicht verweigern, wenn alle Erfordernisse erfüllt sind. redress
Entscheidungen der Jury • Wenn sich die Möglichkeit einer Wiedergutmachung während einer Protestverhandlung ergibt, kann es für die Entscheidung der Jury hilfreich sein, die Erwartungen des Bootes, das Wiedergutmachung erhalten kann, in Erfahrung zu bringen.Gebunden ist das Schiedsgericht aber nicht daran. redress
Wiedergutmachung (Regel 64.2) die Wertung anpassen (dazu Möglichkeiten Regel A10) • die Zieldurchgangszeiten anzupassen • die Wettfahrt abzubrechen • die Ergebnisse der Wettfahrt aufrecht zuhalten oder • eine andere Regelung zu treffen. redress
Wiedergutmachung (Regel 64.2) • Wenn nur ein Boot oder nur wenige Boote die Bedingungen für eine Wiedergutmachung erfüllen, ist es in der Regel nicht angeraten, die Wettfahrt abzubrechen. Dies sollte nur die allerletzte Möglichkeit sein. • Es ist hilfreich für das Schiedsgericht, sich Klarheit zu erlangen, welche Folgen die Entscheidung auf die führenden Boote haben kann. redress
Wiedergutmachung (Regel 64.2) Letzter Satz • „Bestehen Zweifel über den Sachverhalt oder die vermutlichen Folgen einer Regelung für die Wettfahrt oder Wettfahrtserie, muss sich das Schiedsgericht, besonders vor Abbruch der Wettfahrt, aus geeigneten Quellen Entscheidungsgrundlagen einholen.“ redress
Vorschläge nach Regel A10 • Durchschnitt aller Wettfahrten (ohne die in Frage stehende), • Durchschnitt aller Wettfahrten vor der in Frage stehenden Wettfahrt, • Punktzahl, die der Position zum Zeitpunkt des Vorfalls entspricht, • aber auch andere Möglichkeit kann das Schiedsgericht beschließen und dem Motto:„so fair wie möglich für alle betroffenen Boote“ redress
Ausfall für mehrere Wettfahrten • Regatta 5 Wettfahrten, ein Streicher • A segelt 2ten und 5ten. • 2 min vor Start zur 3. Wettfahrt wird es ohne eigenes Verschulden so beschädigt, dass es keine weitere Wettfahrt mitsegeln kann. • A bekommt für 3. und 4. Wettfahrt Mittelwert (je 3,5 Pkt) 5.Wettf.: DNC. A gewinnt die Serie. • Ist diese Entscheidung richtig? • Antwort ISAF Q&A → redress
Antwort Q&A 2007-01 • Das Schiedsgericht hat zwar gegen keine Regel verstoßen, aber die Entscheidung ist nicht gegenüber allen Teilnehmern fair. Es ist nicht fair wenn ein Boot für die Hälfte der zählenden Wettfahrten Punkte zuerkannt bekommt. • Vorschlag: Durchschnitt nur für 3.Wettf. redress
Einzelrückrufflagge fehlte • A und andere waren knapp über der Linie • Einzelrückruf-Signal wurde nicht korrekt gegeben. • A kehrte nicht um, war im Ziel 6. von 40. • A wurde OCS gewertet. • A beantragt Wiedergutmachung. • Wiedergutmachung wird gegeben. • Welche? redress
Case 31 • Wenn die Wiedergutmachung gegeben wird, ist die Punktzahl derart anzupassen, dass berücksichtigt wird, dass ein zurückgerufenes Boot auf die Vorstartseite der Linie nach dem Startsignal umdrehen müsste und gewöhnlich einige Zeit nach den nicht zurückgerufenen Startern startet. Diese Zeit sollte mit berücksichtigt werden. • z.B. Zielplatz + 20 redress
Ergebnisliste RDG „Redress given“ Wiedergutmachung gewährt redress
Wiedergutmachung • Es gibt viele Möglichkeiten, dass was schief läuft. • Für diesen Punkt der WR gilt: „unverhofft kommt oft“, • Die meisten Anträge kommen im Zusammenhang mit OCS oder BFD . • Freuen wir uns, dass wir die Möglichkeit haben, Wiedergutmachung geben zu können. • Seien wir auf der Hut, dass dies nicht missbraucht wird. redress