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Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt

Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt. Geschäfts- und Touristenvisa. Regina H. Oehlert. Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika Frankfurt am Main. Benötige ich ein Visum?. VWP, B1/B2, H-1B, H-2A, H-2B, H-4 L, O-1, O-2, P-1, P-2, P-3, Q-1, E-1, E-2. Visumfreies Reisen.

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Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt

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Presentation Transcript


  1. Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt Geschäfts- und Touristenvisa United States Department of State

  2. Regina H. Oehlert Generalkonsulat derVereinigten Staaten von AmerikaFrankfurt am Main United States Department of State

  3. Benötige ich ein Visum? United States Department of State

  4. VWP, B1/B2, H-1B, H-2A, H-2B, H-4L, O-1, O-2, P-1, P-2, P-3, Q-1, E-1, E-2 United States Department of State

  5. Visumfreies Reisen • Staatsangehöriger eines der am Programm beteiligten Länder • Aufenthalt nicht länger als 90 Tage • Rückflugticket mit einem Transportunternehmen,das vertraglich an das Programm angeschlossen ist • Gültiger Reisepass United States Department of State

  6. Visa Waiver Programm Andorra Australien Belgien Brunei Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Irland Island Italien Japan Liechtenstein Luxemburg Monaco Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Portugal San Marino Schweden Schweiz Slowenien Singapur Spanien United States Department of State

  7. VWPP (unter 90 Tage) B-1 Visum (über 90 Tage) • Messen, Vertragsabschlüsse, Geschäfts- und Kundenkontakte knüpfen, etc. • Konferenzen (ohne Gehalt) • Montagearbeit (Installation, Service, Reparatur, Ausbildung – muss vertraglich festgehalten sein) • Forschung (nur unabhängig und ohne Bezahlung) • Geschäftsgründung (Ankauf/ Pacht des Objektes, Geschäftsführung noch ausgeschlossen – benötigt L- oder E-Visum) United States Department of State

  8. Maschinenlesbarer Reisepass &E-Chip United States Department of State

  9. Biometrische Merkmale United States Department of State

  10. Urkundliche Voraussetzungen für Reisen in die USA Deutsche Staatsbürger dürfen in die USA mit folgenden Identifikations-Dokumenten einreisen: Deutscher regulärer Reisepass Touristen oder Geschäftsreisende können visafrei einreisen, sofern die Dauer des Aufenthaltes weniger als 90 Tage beträgt (reguläre deutsche Reisepässe ohne elektronischen Chip können ebenfalls benutzt werden bis der Reisepass ausläuft). Deutsche, die in den USA studieren, zur Schule gehen, ein Praktikum absolvieren oder arbeiten wollen, sollen sich unter www.us-botschaft.de erkundigen, welches Visum für den Zweck des Aufenthalts erforderlich ist. Deutscher vorläufiger Reisepass Ein US-Visum wird für die Einreise benötigt Deutscher Kinderreisepass Ein US-Visum wird für die Einreise benötigt, wenn der Pass ab dem 26.10.2006 ausgestellt wurde United States Department of State

  11. Urkundliche Voraussetzungen für die Einreise in die USA Deutsche Staatsbürger und in Deutschland ansässige Ausländer benötigen ein Visum, wenn sie in die Vereinigten Staaten mit folgenden Identifikations-Dokumenten einreisen möchten: Deutscher Kinderausweis Ein US-Visum wird für die Einreise benötigt Deutscher Reiseausweis Ein US-Visum wird für die Einreise benötigt Deutsches Reisedokument Ein US-Visum wird für die Einreise benötigt United States Department of State

  12. H-Visa • H-1B – Für Arbeitnehmer mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen. Die Visa sind auf 65.000 Stück pro Jahr begrenzt • H-2A – Saisonale landwirtschaftliche Arbeitnehmer • H-2B – Saisonale nicht-landwirtschaftliche Arbeitnehmer • H-3 – Auszubildende • H-4 – Familienmitglieder • I-129 Antrag vom USCIS in den USA erforderlich • I-797 Genehmigung vom USCIS United States Department of State

  13. O & P Visa • O-1 – aussergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie • O-2 – Begleitung von O-1 • P-1, 2, 3 – Athleten, Unterhaltungskünstler • Antrag vom USCIS in den USA erforderlich • I-797 Genehmigung vom USCIS United States Department of State

  14. L-Visa (Firmeninterne Versetzung) • L-1 – für firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft zur Mutter- oder Tochtergesellschaft in den USA (mindestens 6 bzw. 12 Monate kontinuierlich ausserhalb den USA beschäftigt) • 94,32 Euro (aktueller Umrechnungskurs auf unserer Homepage) + USD 500 (“Fraud Fee”) • Facharbeiter: 3 (+2) Jahre • Manager/ Führungskräfte: 3 (+2+2) Jahre • Familienmitglieder: L-2 (Arbeitserlaubnis kann beantragt werden) United States Department of State

  15. L-Visa • “Blanket” L – Firmen, die bereits in den USA gegründet worden sind und 3 oder mehr Tochtergesellschaften haben, Umsätze von mind. $25 Mio. oder 1000 Mitarbeiter beschäftigen • Antrag vom USCIS in den USA erforderlich • I-797 Genehmigung vom USCIS United States Department of State

  16. E-Visa • E-1: Handelsvisum • E-2: Investorenvisum • Gültigkeit: maximal 5 Jahre (verlängerbar) • Firmenregistrierung und Beantragung nur in Frankfurt • Bearbeitungszeit: 1 Monat United States Department of State

  17. E-1 Handelsvisum • Antragsteller muss Staatsbürger eines Landes sein, dass einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA unterhält • Mindestens 51% des Handels muss zwischen USA und dem Vertragsland bestehen • Handel involviert Austausch von Produkten, Geldern, Service, Transport, Banken etc. • Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierte Facharbeiter können ein E-1 Visum beantragen • Für den Handelsstatus muss der Wert und das Volumen der Geschäfte mit den USA dokumentiert werden, z. B. Seefrachtbriefe, Verzollungspapiere, Verträge, Frachtkosten, etc. • Familienmitglieder erhalten den gleichen Visa-Status wie der Hauptantragsteller, Kinder können bis zum 21. Lebensjahr eine Schule oder Universität besuchen. Der Ehepartner darf eine Arbeitserlaubnis beantragen United States Department of State

  18. E-2 Investorenvisum • Investor muss Staatsbürger eines Vertragslandes sein • Mindestens 50% der Investition gehören den Gesellschaftern des Vertragslandes • Die Investition in die Firma sollte mehr umsetzen als nur den Lebensunterhalt für den Investor und die Familie • Spekulative oder nicht-aktive Investionen kommen dafür nicht in Frage • Beim Investorstatus muss nachgewiesen werden, dass Gelder oder Güter in den USA investiert wurden, auch Inhaberschaft und Kontrolle über die US Tochterfirma muss nachgewiesen werden • Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierte Facharbeiter können ein E-2 Visum beantragen • Familienmitglieder erhalten den gleichen Visa-Status wie der Hauptantragsteller, Kinder können bis zum 21. Lebensjahr eine Schule oder Universität besuchen. Der Ehepartner darf eine Arbeitserlaubnis beantragen United States Department of State

  19. Allgemeine E-Visa Informationen • Ein E-1/ E-2 Visum ist KEIN Einwanderungsvisum. Personen, die für immer in den USA leben wollen, müssen ein Einwanderungsvisum beantragen • E-Visa werden in der Regel für 5 Jahre erteilt. Sie können verlängert werden, aber nur wenn die Investition oder der Handel den Bestimmungen der Gesetzen und Regeln der US Einwanderungsbehörde entsprechen • Zur Beantragung beider Visakategorien benötigen wir ausser den üblichen Anträgen das Formular DS-156E, Nachweis über die Firmengründung, Eigentumsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Pacht-/ Kaufvertrag, finanzielle Nachweise und einen Geschäftsplan für die kommenden 5 Jahre United States Department of State

  20. Wie ist ein Visum zu beantragen? United States Department of State

  21. Bitte füllen Sie das Formular DS-156 online aus • Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder ausgefüllt sind, bevor Sie “Weiter” drücken und das Formular ausdrucken • (http://evisaforms.state.gov) United States Department of State

  22. United States Department of State

  23.   Ausdruck muss aus 3 Seiten bestehen! United States Department of State

  24. Bezahlen Sie die Visaantragsgebühr in Höhe von $131 (zur Zeit € 94,32 – aktueller Umrechnungskurs auf unserer Homepage) und bringen Sie den Beleg zum Interview mit United States Department of State

  25. Vereinbaren Sie einen Interviewtermin über unseren Visa Informationsdienst: Innerhalb Deutschlands:0900 1 85 00 55(EUR 1.86/min) oder Ausserhalb Deutschlands:+49-9131-772-2270 (EUR 15) oder Online:www.usvisa-germany.com United States Department of State

  26. Reisepass Antragsformular DS-156(evisaforms.state.gov) Antragsformular DS-157(Männliche Antragsteller 15-45 Jahre) Foto Nachweis der gezahlten Visaantragsgebühr Frankierter, adressierter Rückumschlag Zusatzunterlagen Visa-Interview United States Department of State

  27. Foto 1. Foto darf nicht älter als 6 Monate sein • 2. Foto muss 5 x 5 cm gross sein • 3. Der Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm gross sein, vertikal gemessen • 4. Foto muss einen weissen Hintergrund haben • 5. Foto muss den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren muessen sichtbar sein United States Department of State

  28. Fingerabdrücke United States Department of State

  29. Visa-Interview United States Department of State

  30. US Visa United States Department of State

  31. Bitte schicken Sie Ihre Fragen an:FrankfurtEVisa@state.govoder besuchen Sie unsere Homepage:http://germany.usembassy.de United States Department of State

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