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vfdb-RL 10/04 Dekontamination

vfdb-RL 10/04 Dekontamination. Richtlinien vfdb 10/04; Stand 08.06.1998 (vgl. vfdb-Zeitschrift 03/97) Dipl.-Ing. Ulrich Cimolino Städt. Oberbrandrat BF Düsseldorf Vorsitzender AG “Dekontamination” des Ref. 10 (Umweltschutz) der vfdb. “Kontamination”.

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vfdb-RL 10/04 Dekontamination

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  1. vfdb-RL 10/04Dekontamination Richtlinien vfdb 10/04; Stand 08.06.1998 (vgl. vfdb-Zeitschrift 03/97) Dipl.-Ing. Ulrich CimolinoStädt. Oberbrandrat BF Düsseldorf Vorsitzender AG “Dekontamination” des Ref. 10 (Umweltschutz) der vfdb

  2. “Kontamination” • ...ist die Verunreinigung der Oberflächen • von Lebewesen (Personen, Tiere, Vegetation) • des Bodens • eines Gewässers • von Sachwerten/Gegenständen (Gebäude, Fahrzeug) • mit chemischen, radioaktiven oder biologischen Gefahrstoffen.

  3. Eine Kontamination ist möglichst zu vermeiden!

  4. Dekontamination bei der Feuerwehr • Grobreinigung von Einsatzkräften und Geräten= Dekon “P” und “G” • in besonderen Fällen die Reduzierung der Kontamination von Lebewesen, Boden, Gewässern und/oder Sachgütern • soweit dies die personellen und technischen Möglichkeiten zulassen!

  5. Personalbedarf einer Dekon-Stelle • Für je 8 - 10 eingesetzte FM (SB) (= 2 ATr + Reserve) eine Dekon-Stelle. • Immer nur gleichzeitige Dekontamination eines FM (SB). • Ggf. frühzeitig nachalarmieren!

  6. 1/5 = Dekon-Staffel • Staffelführer (AL “DEKON”) • In Absprache mit EL Festlegung des Dekon-/Kontaminationsnachweis-Platzes. • Personaleinteilung. • Ggfs. Anordnung bestimmter Dekon-Maßnahmen. • Sorgt für die fachgerechte Verpackung kontaminierten Materials. • Sorgt in Absprache mit Behörden/EL für die fachgerechte Entsorgung/Reinigung kontaminierten Materials.

  7. Aufbau 1. Trupp (Absperr-Tr) Absperren, Markieren des Dekon-Platzes ggf. Beleuchten ggf. Trassieren 2. Trupp (Dekon-Tr) und Maschinist Einrichten des Dekon-Platzes Dekontamination 1. Trupp Ausziehhelf. “schmutzig” Ausziehhelfer “sauber” 2. Trupp Reinigungshelfer “flüssig” (z.B. Strahlrohr) Reinigungshelfer “Bürste” Maschinist unterstützt 1/5 = Dekon-Staffel

  8. Absperrbereiche • Innerer Absperrbereich • Äußerer Absperrbereich • Auf der Grenze zwischen innerem und äußerem Absperrbereich liegt der Dekon-Platz, möglichst entgegen der Windrichtung (Luv).

  9. Dekon-Platz WIND Dekon-/Kontaminationsnachweisplatz X

  10. Dekon-Platz • Am Rand der inneren Absperrgrenze ist in Luv ein ausreichend großer Dekon-Platz einzurichten. • Wasserversorgung vorbereiten (z.B. Verteiler, C-Rohr). • Ggfs. Stromversorgung sicherstellen. • Kanaleinläufe abdichten. • Geräte für Grobdekontamination bereitlegen. • Ausreichend Auffangvolumen für kontaminiertes Wasser bereitstellen. • Nachts für ausreichende Beleuchtung sorgen.

  11. Zeitvorgabe • Der Dekon-Platz muß spätestens 15 min nach der ersten PA-Beatmung durch die eingesetzten Trupps betriebsbereits sein! • Die Dekon-Einheit ist zu alarmieren, sobald der Einsatz von CSA etc. abzusehen ist.

  12. Dekon-P (eigenes Personal) • Grundsätze: • Vor Verlassen des roten Absperrbereichs ist zu dekontaminieren. • Rauchen, Essen und Trinken bis nach einer geeigneten Körperreinigung unterlassen! • Gründliche Körperreinigung vornehmen. • Bei weiterem Kontaminations- oder Inkorporationsverdacht: • Einem geeigneten Arzt vorstellen, auf die Art (Ort und Stoff, Dauer der Einwirkung) hinweisen. • Dienstunfallanzeige ausfüllen.

  13. Räumlich begrenztes Ereignis: Dekontamination wird zusammen mit dem Einsatzpersonal durchgeführt. Räumlich ausgedehntes Ereignis (Katastrophe): Einsatzpersonals hat Vorrang!(Ziel: Schadensausweitung vermeiden, Personal handlungsfähig erhalten) Dekontamination ist auch mit den Mittel der ABC-Züge nicht oder nur eingeschränkt möglich. Konflikte möglich! Dekon-P (Zivilpersonen)

  14. Dekon-G (eigene Geräte) • Eine Grob-Dekontamination ist durchzuführen, soweit stofflich und technisch möglich. • Ziele der Grob-Dekontamination: • Herstellung der Transportfähigkeit • Verhinderung einer (weiteren) Reaktion Material/Gefahrstoff • Der Transport des grob dekontaminierten Materials darf auf keinen Fall in den Mannschaftsräumen der Fahrzeuge durchgeführt werden! • Gebrauchte Geräte dürfen erst wieder eingesetzt werden, wenn sie fachgerecht gereinigt sind!

  15. Dekon-G (fremde Geräte/Umwelt) • Grob-Dekontamination soweit • stofflich und technisch möglich • aus Umweltschutzaspekten und • zur unmittelbaren Gefahrenabwehr • erforderlich. • Fremdgeräte verbleiben möglichst vor Ort im Absperrbereich, wenn deren Entsorgung/ Reinigung durch den Eigentümer oder die zuständige Behörde gesichert ist.

  16. Dekon-P In allen Fällen in denen mit einer Kontamination des eingesetzten Personals zu rechnen ist. Dekontamination ist Standard bei allen GSG-Einsätzen mit Nutzung entsprechender Körperschutzausstattung. Dekon-G Eigene Geräte zur Herstellung der Transportfähigkeit. Fremde Geräte/ Umwelt soweit zur Schadensmini-mierung bzw. zur Gefahrenabwehr erforderlich. Einsatzspektrum für Dekontamination

  17. Gefahrstoffe • Werden nur aufgenommen, soweit dies • für die Dekontamination • bzw. zur Eindämmung des Schadens • erforderlich ist. • Gefahrstoffe verbleiben möglichst vor Ort im Absperrbereich, wenn deren Entsorgung durch den Eigentümer oder die zuständige Behörde gesichert ist.

  18. Organisation der Dekontamination • Die (Grob-)Dekontamination ist grundsätzlich Aufgabe der Organisation die auch den Ersteinsatz vorträgt. • Sie obliegt damit i.d.R. der Feuerwehr. • Es ist dringend zu empfehlen, einen eigenen (Unter-)Abschnitt “Dekontamination” unter Führung mind. eines Gruppenführers, besser Zugführers, zu errichten.

  19. Schutz des Dekon-Hilfspersonals • Stoffabhängig! • Mindestschutz, i.d.R.: • Feuerwehrschutzanzug • Gummihandschuhe und -stiefel • Maske mit Filter • ggfs. ergänzen durch Gummischürzen, Einweganzüge bzw. CSA. • Festlegung durch AL “Dekon”. • Evtl. ist im Anschluß auch die Dekontamination des Hilfspersonals erforderlich (selten!).

  20. Gerätebedarf zur Dekontamination • Schutzkleidung für Dekon-Helfer • Je FM (SB) ein Atemanschluß (Vollmaske) mit Filter • (Wasch-)Bürsten mit Stiel und Eimer • Strahlrohr • (warmes) Wasser • evtl. Drucksprühgeräte mit Reinigungszusätzen • ggfs. Fließtücher und/oder Putzwolle • Auffangwanne (selbstaufrichtend oder behelsmäßig) • Foliensäcke mit Verschluß- und Kennzeichnungsmöglichkeiten • Ggfs. Personenduschen.

  21. Dekontamination - Stufenkonzept

  22. Stufenkonzept - Stufe “Not-Dekon” • Not-Personen-Dekontamination i.d.R. mit Strahlrohr (Sprühstrahl), sofort von der ersten Einheit sicherzustellen. • Im Bio-Einsatz so schnell wie möglich desinfizieren. • Im Rad.-Einsatz so schnell wie möglich (nach Kont.-Nachweis) Filter einsetzen.

  23. Stufenkonzept - Stufe “1” • Allgemeine Arbeitstättenhygiene • Hände ggfs. desinfizieren, waschen, • ggfs. Wechsel der Schutzkleidung auf der Wache, • Stiefelreinigung, • vorher möglichst nicht rauchen, trinken, essen. • Kontaminationsverschleppung vermeiden. • Standard bei allen Einsätzen!

  24. Stufenkonzept - Stufe “2” • Normal-Dekontamination mit kaltem Wasser und einfachen Hilfsmitteln. (Chemische Stoffe); Wasser auffangen. • Kontaminationsnachweis (Rad. Stoffen) • Zuerst Desinfektion und dann Dekon wie oben (Biolog. Stoffe). • Regelfall im GSG-Einsatz!

  25. Stufenkonzept - Stufe “3” • Normal-Dekontamination (vgl. Stufe 2) mit warmen Wasser und/oder bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte). • Für stärkere Verunreinigungen bzw. eine größere Anzahl kontaminierter Personen.

  26. Grundsatz: • Bedingt die Einsatzlage Dekontaminationsmaßnahmen der eingesetzten Trupps, so darf die Einsatzmaßnahme erst begonnen werden, wenn die Einheit am Einsatzort eingetroffen ist. • Menschenrettung ausgenommen.

  27. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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