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Report gemäß § 28 PfandBG. Stand 31.03.2010. Vorbemerkung:.
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Report gemäß § 28 PfandBG Stand 31.03.2010
Vorbemerkung: Seit dem 19. Juli 2005 gilt in Deutschland das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG). Es ersetzt das Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken und das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten. Das PfandBG steht in engem Zusammenhang mit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung für öffentliche Banken. Mit dem Gesetz ist das Spezialbankprinzip weggefallen und alle deutschen Kreditinstitute haben das Recht Pfandbriefe zu emittieren. Damit die hohen Ansprüche der Investoren an den Pfandbrief weiterhin erfüllt werden, hat der Gesetzgeber im PfandBG strenge gesetzliche Vorkehrungen getroffen. Die WestImmo ist seit Jahren Emittent von Pfandbriefen (Hypotheken- pfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen). Nach § 28 PfandBG veröffentlichen wir quartalsweise folgende Angaben:
Übersicht • Hypothekendeckungsstock: • Nominal- und Barwertdeckung • Laufzeitstruktur • Größenklasse • Gebiete und Nutzungsart • Rückständige Leistung > 90 Tage • öffentlicher Deckungsstock: • Nominal- und Barwertdeckung • Laufzeitstruktur • Schuldner bzw. Garantiegeber • Rückständige Leistung > 90 Tage
1. Nominal- und Barwertdeckung –Hypothekendeckungsstock- *) die Risikobarwerte werden nach dem dynamischen Ansatz ermittelt
2. Laufzeitstruktur (Restlaufzeiten) –Hypothekendeckungsstock-
4.1. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Inland-
4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Ausland-
4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Ausland-
4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Ausland-
4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Ausland-
4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Ausland-
4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock Ausland-
5. Rückständige Leistung > 90 Tage –Hypothekendeckungsstock-
1. Nominal- und Barwertdeckung –öffentlicher Deckungsstock- *) die Risikobarwerte werden nach dem dynamischen Ansatz ermittelt
2. Laufzeitstruktur (Restlaufzeiten) –öffentlicher Deckungsstock-
4. Rückständige Leistung > 90 Tage –öffentlicher Deckungsstock-