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2013 06 20| Wien | Finanzierungs- | Projektgarantien. Garantiegesetz 1977. Garantien der aws – die Produkte. Alter des Unternehmens. Internationalisierung. Unternehmensdynamik. Inlandsgarantien. Mikrokredit. 5 Jahre. Double Equity. 3 Jahre. Jungunternehmer. Projekt-volumen in EUR.
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2013 06 20| Wien | Finanzierungs- | Projektgarantien Garantiegesetz 1977
Garantien der aws – die Produkte Alter des Unternehmens Internationalisierung Unternehmensdynamik Inlandsgarantien Mikrokredit 5 Jahre Double Equity 3 Jahre Jungunternehmer Projekt-volumen in EUR 1 Mio. 30.000 2,5 Mio. 600.000 10 Mio.
Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz(gültig bis 31.Dezember 2013) • Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz für geförderte Garantien • Programmdokument KMU-Förderung 2009 GG • Programmdokument Regionalförderung 2009 GG • Programmdokument F&E&I-Förderung 2009 GG • Programmdokument Umwelt-Förderung 2009 GG • Programmdokument De-minimis-Förderung 2009 GG • Beihilfenfreie Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz • Programmdokument Beihilfenfreie Kreditfinanzierungen 2009 GG • Programmdokument Beihilfenfreie Mezzaninfinanzierungen 2009 GG • Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 (Fassung Dezember 2010) • Richtliniengeber = Bundesministerium für Finanzen
Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz (gültig bis 31.12.2013) • Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz • Programmdokument KMU-Internationalisierungsförderung 2009 GG • Programmdokument De-minimis-Internationalisierungsförderung 2009 GG • Beihilfenfreie Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz • Programmdokument Beihilfenfreie Garantien für Internationalisierungskredite 2009 GG • Programmdokument Beihilfenfreie Projektgarantien 2009 GG • Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 (Fassung Dezember 2010) • Richtliniengeber = Bundesministerium für Finanzen
Inlandsgarantien 2009 Garantiegesetz (GG) • Für größere Investitionen und Unternehmenskäufe (> EUR 1,0 Mio.), Investitionen großer Unternehmen und für F&E-Projekte sowie dazugehörige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen • Deckt das Ausfallsrisiko • des Kredites für die Bank bzw. • der Finanzierung für den Mezzaninkapitalgeber • Max. Garantiequote 80 % bzw. 50 % bei Mezzaninfinanzierungen • Max. Obligo EUR 7,5 Mio. (im Einzelfall auch darüber) • Bearbeitungsentgelt vom zu garantierenden Kredit (einmalig) • 0,5 % bis EUR 2,5 Mio., 0,3 % vom übersteigenden Betrag • Garantieentgelte ratingabhängig (gefördert bzw. beihilfenfrei), mindestens 0,6 % p.a. (EIF-Rückhaftung für Garantien an KMU bis EUR 2,0 Mio.)
Inlandsgarantien - Wirkungsweise • Die awsgarantiert der Bank (oder dem Finanzierungsgeber) die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites/der aufgenommenen Finanzierung (Kapital und Zinsen bis zum definierten Höchstzinssatz im Ausmaß der Garantiequote) • Garantiefall (Haftungstatbestand): • grundsätzlich: Insolvenz (Konkurs, Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung, Sanierungsplanverfahren oder abgewiesenes Verfahren) des Kreditnehmers
Geförderte Garantieprogramme für Investitionen • KMU-Förderung 2009 GG und Regionalförderung 2009 GG • Garantien für Erstinvestitionen (Errichtung einer Betriebstätte, Maschinen etc.) • F & E & I – Förderung 2009 GG • Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Inland, Forschungsüberleitungsprojekte, Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen • In jenen Phasen des Entwicklungs- und Innovationsprozesses, die in der Regel zeitlich/thematischnach einer allfälligen erstmaligen Förderung durch die FFG (Basisprogramme) erfolgen. • Umweltförderung 2009 GG • Investitionenzur Herstellung umweltrelevanter Produkte sowie umweltrelevanten Anwendungsinvestitionen • ZIEL: Ermöglichen einer abgesicherten Ausfinanzierung für das Unternehmen bei entsprechendem Projektvolumen in Abstimmung mit den Zuschussprogrammen der KPC
Garantien für nicht aktivierungsfährige Projektaufwendungen • Deminimis-Förderung 2009 GG: • Für nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen ergänzend zu „Investitionen“ im Rahmen der Programme KMU, Regional, F&E&I und Umwelt sowie • die Finanzierung des damit verbunden Betriebsmittelbedarfs, • sonstige Investitionen (z.B. gebrauchte Maschinen bei KMU) und • Unternehmensübernahmen im Inland (KMU)
Beihilfenfreie Kreditfinanzierungen 2009 GG Für mittelständische Unternehmen > 250 Beschäftigte, die folgende Projekte tätigen: • Investitionen, die nicht in die EU-Förderungsrichtlinien (Regional, F&E&I, Umwelt) fallen, • nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen ergänzend zu „Investitionen“ und der damit verbunden Betriebsmittelbedarf, • Unternehmenskäufe und Buy-out-Finanzierungen
Beihilfenfreie Mezzaninfinanzierungen 2009 GG • Garantien zur Absicherung von nachrangigen, eigenkapitalnahen Fremdfinanzierungen („debtmezzanine“) neuer strategischer Investoren (keine Finanzinstitutionen) • Finanzierungsnehmer = Unternehmen mit Sitz in Österreich • Garantiefall ist die Insolvenz des finanzierten Unternehmens • Reduktion des Wertansatzes der Mittel ist kein Garantiefall! • Garantiefähige Projekte • Investitionen im Inland • Übernahme von Unternehmen(steilen) bzw. Beteiligung an Unternehmen im Inland (Share und Asset Deal) • Laufzeit mind. 5 Jahre, max. 10 Jahre • Max. Garantiequote 50 %, reduziert sich über die Laufzeit • Beihilfenfrei kalkuliertes ratingabhängiges Entgelt vom aws-Obligo 12
Inlandsgarantien – Unternehmensphasen In allen entscheidenden Phasen der Unternehmensentwicklung: • Unternehmensgründung • Betriebsansiedlung • Unternehmensexpansion • Unternehmensnachfolge • Stabilisierung
Inlandsgarantien - Unternehmen Welche Unternehmen: • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland • Industrielle oder gewerbliche Produktions- oder Forschungsunternehmen einschließlich produktionsnaher Dienstleistungen • Fremdenverkehrs- oder Verkehrswirtschaft • Handelsunternehmen • KMU und Großunternehmen mit Schwerpunkt auf mittelständische Unternehmen
Inlandsgarantien - Vorteile • Risikoteilung (Unternehmen : Bank : aws) • Ersatz für fehlenden Sicherheiten • Günstigere Kreditkonditionen: • keine Eigenkapitalunterlegung für durch aws abgesicherte Kredite (im Ausmaß der Haftungsquote) • aws-Haftungen können auch zur Besicherung der Refinanzierung herangezogen werden (mündelsichere Sicherheiten) • Längere, fristenkonforme Laufzeiten möglich Ermöglichung von • Mobilisierung von zinsbegünstigten Krediten (zB ERP-Darlehen) und Hebelung von größeren Finanzierungsvorhaben • Möglichkeit der Kombination mit anderen Förderungen, wie Zuschüsse seitens EU (EFRE), Bund (zB AMF) oder Länder
Inlandsgarantien - Voraussetzungen Maßgebliche Kriterien: • langfristige Erfolgschancen für das Unternehmen, • Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, • Mitwirkung aller Beteiligten (Eigentümer sowie engagierte Financiers), • geordnete wirtschaftliche Ausgangssituation (URG-Grenzen), • in sich geschlossenes Projekt, • Public Value - das Projekt muss für den Standort Österreich nachhaltig von Bedeutung sein (Kriterienkataloge für Internationalisierungs- und F&E-Projekte), • Einhaltung der EU-beihilfenrechtliche Rahmenbedingungen, • Investment ist aus ethischen und umweltpolitischen Aspekten vertretbar.
Inlandsgarantien - Ausgestaltung • Garantieentgelte gefördert (gemäß jeweiligem Konditionenblatt): Individuelle Festlegung der fixen Entgelte aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit (gemäß aws-Rating) abzüglich eines Subventionselements, mindestens jedoch 0,6 % p.a.. Darüber hinaus ist auch die Vereinbarung erfolgsabhängiger Entgelte möglich (insbesondere bei besonders risikoreichen Projekten) • Garantieentgelte beihilfenfrei: Verrechnung von Risikokosten (gemäß aws-Rating) zuzüglich Eigenkapitalkosten (0,32%) und anteilige Verwaltungskosten (0,3%) und Marge
Inlandsgarantien - Ausgestaltung Sicherheiten/Auflagen: • Sicherheiten: Hypotheken; i.d.R. nach nicht garantierten Projektkrediten, sonstige Pfandrechte • Persönliche Haftungen: eher selten, je nach Eigenmittelbeitrag; eher Nachschussverpflichtung (zB bei Projektkostenüberschreitungen) • Sonstige Verpflichtungen, Covenants: erweiterte Berichtspflichten, u.U. Ausschüttungsbeschränkungen, ...
Garantien nach dem Garantiegesetz – Antrags- und Entscheidungsverfahren • Schriftlicher Antrag durch Firma oder Bank gemäß Antragsschema (meist nach Vorgespräch) vor Inangriffnahme des Projektes • Erstbearbeitung mit interner Vorentscheidung (Term-Sheet) • Bearbeitung für Gremialentscheidung (Stellungnahme) • Entscheidung durch Geschäftsführer (bis EUR 2,1 Mio. kumuliertes Obligo) • Entscheidung Aufsichtsrat im Rahmen eines Projektausschusses (ab EUR 2,1 Mio. kumuliertes Obligo) • Jeweils Einholung der Rückbürgschaft des Bundes (Schadloshaltung)
Garantien nach Garantiegesetz - Vertragsphase • Ausstellung einer Garantieerklärung mit Annahmeerklärung • Optional: Ausstellung einer Garantiepromesse (bei noch offenen Vertragspunkten und noch unbekanntem Kreditgeber) • Laufendes Monitoring und jährliches Rating mit diversen Berichtspflichten während der gesamten Garantielaufzeit • Intensivbetreuung bei abweichender wirtschaftlicher Entwicklung
Internationalisierungsgarantien(gemäß § 11 Garantiegesetz)
Internationalisierungsrichtlinien – wesentliche Eckpunkte • Auslandsinvestitionen (Gründung, Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen, Anteils- oder Kapitalerhöhung bei einem bestehenden Unternehmen) • Investive und nicht investive Kosten • Unternehmens(teil)erwerb • Ausstattung des Beteiligungsunternehmens mit Betriebsmittelfinanzierung • Finanzierungsgarantien • Absicherung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit einer Auslandsinvestition • gefördert für KMU, • beihilfenfrei für mittelständische Unternehmen • Projektgarantien (nur beihilfenfrei) • Teilweise Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition • Gefördertes bzw. beihilfenfreies, ratingabhängiges Garantieentgelt, kontokorrentmäßig verrechnet, mind. 0.6 % p.a.
Förderbare Unternehmen • Betriebsgröße: KMU (erp-Kredite und Garantien) und mittelständische Unternehmen (beihilfenrechtliche „Großunternehmen“ – nur Garantien unter beihilfenfreien Bedingungen) • Branchen: • Bei Internationalisierungsgarantien: alle Branchen Ausnahmen: Unternehmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Banken, Versicherungs- und Realitätenwesen, sensible Sektoren (EU)
Beihilfenfreie/geförderte Finanzierungsgarantie Absicherung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit einer Auslandsinvestition • Haftungsfall: Insolvenz des Kreditnehmers (österreichisches Unternehmen) • Max. EUR 9,375 Mio. Kredit, max. 80 % Quote (d.i. max. EUR 7,5 Mio. aws-Obligo), • Länderkreis: richtliniengemäß keine Einschränkung (gilt für die Programmdokumente: KMU-Internationalisierungsförderung 2009 GG, De-minimis-Internationalisierungsförderung 2009 GG sowie Beihilfenfreie Garantien für Internationalisierungskredite 2009 GG)
Finanzierungsgarantie deckt Inlandsrisiko(i.d.R. 80 %) Bank Kredit Beteiligungsmittel Österreichisches Unternehmen Unternehmen im Ausland
Beihilfenfreie Projektgarantie Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition: • Haftungsfall: Insolvenz des Projektunternehmens (ausländisches Unternehmen) • max. garantierter Betrag EUR 7,5 Mio., max. 50 % Quote • Länderkreis: Schwerpunkt Südosteuropa, Beitrittsländer Osteuropas ab 2004, Schwarzmeerregion, im Einzelfall auch weitere Schwellenländer
Wirkungsweise Finanzierungsgarantie • Beteiligungsunternehmen geht in Konkurs • Kredit im Inland bleibt unverändert aufrecht • Österreichisches Unternehmen wird insolvent, das Beteiligungsunternehmen bleibt weiter bestehen • awszahlt an die Bank 80 % der aushaftenden Kreditmittel, somit maximal EUR 2,0 Mio.
ProgrammBeihilfenfreie Projektgarantien 2009 GG Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition: • Haftungsfall: Insolvenz des Projektunternehmens (ausländisches Unternehmen) • max. 50 % Garantie-Quote • max. garantierter Betrag EUR 7,5 Mio. • Beihilfenfreies Garantieentgelt (abhängig vom Rating des Projektunternehmens) • Länderkreis: Schwerpunkt Südosteuropa, neue Betrittsländer Osteuropas, Schwarzmeerregion Kombination mit einer (geförderten) Finanzierungsgarantie möglich
Projektgarantie deckt Ausfallsrisiko der Beteiligung (max. 50 %) Bank Kredit Beteiligungsmittel Österreichisches Unternehmen Unternehmen im Ausland
Wirkungsweise der Projektgarantie • Beteiligungsunternehmen geht in Konkurs • aws zahlt an das österreichische Unternehmen 50 % der aushaftenden Beteiligungsmittel, somit maximal EUR 2,0 Mio. • Österreichisches Unternehmen wird insolvent, das Beteiligungsunternehmen bleibt weiter bestehen. • Projektgarantie erlischt
Internationalisierungsgarantien - Vorteile • Risikoteilung (Unternehmen : Bank : aws) • Ersatz für fehlenden Sicherheiten • Günstigere Kreditkonditionen: • keine Eigenkapitalunterlegung für durch aws abgesicherte Kredite (im Ausmaß der Haftungsquote) • aws-Haftungen können auch zur Besicherung der Refinanzierung herangezogen werden (mündelsichere Sicherheiten) • Längere, fristenkonforme Laufzeiten möglich Ermöglichung von • Vorteile in Hinblick auf Basel II • Verbesserter Zugang zu günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten (z.B. OeKB EFV I, ERP-Kredite) und Hebelung von größeren Finanzierungsvorhaben • Beratung bei Projekt- und Finanzierungsstrukturierungen
Voraussetzungen / Spruchpraxis • Unternehmen mit Sitz in Österreich; • langfristiges und strategisches Investment; • maßgeblicher Einfluss / federführende Verantwortung; • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse; • Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit / Standortsicherung des antragstellenden Unternehmens (Österreichbezug muss gegeben sein) • positiver Beitrag zur österreichischen Wertschöpfung • Investment ist aus ethischen und umweltpolitischen Aspekten vertretbar • Sehr kritische Betrachtung von Internationalisierungsprojekten neugegründeter Unternehmen in Österreich • Kritische Betrachtung von Holdingkonstruktionen
Internationalisierungsgarantien - Ausgestaltung • Garantieentgelte gefördert bzw. beihilfenfrei • Ausgewogenheit von Eigen- und Fremdfinanzierung • „Drittelteilung“ bei Groß-Projekten (Kunde : Bank : aws) • Basissicherheiten für Finanzierungsgarantie: • Abtretung oder Verpfändung der Anteile am ausländischen Beteiligungsunternehmen • Sonstige Verpflichtungen, Covenants: erweiterte Berichtspflichten, u.U. Ausschüttungsbeschränkungen, ...
Unterschiede KMU-FG und GG • GG 1977 • Richtliniengeber BMF • KMU und Großunternehmen • Tourismus-/ Freizeitwirt-schaftmöglich (subsidiär zur ÖHT) • keine Garantien für Leasing- und reine Betriebsmittelfinanzierungen • Inlands- und Internationalisierungsgarantien • Einreicher ist Unternehmen oder Bank • KMU-FG • Richtliniengeber BMWFJ • ausschließlich KMU • Tourismus nicht möglich (Abwicklung durch ÖHT) • Leasing und Betriebsmittel-Kredite garantierbar • nurInlandsprojekte • striktes Hausbanken-Einreichungsverfahren
Bereits eingeleitete Harmonisierungen • Abgestuftes Prüfverfahren • Projektgröße • Garantiehöhe • Sicherheiten • Höchstzinssatz / zu höchst garantierter Zinssatz • Laufendes Monitoring und Rating • Intensivbetreuung
Kontakt Monika Bednarik-BelanAbteilungsleiterinFinanzierungs- | ProjektgarantienUngargasse 37 | 1030 WienTelefon: +43 (1) 501 75 – 333 Fax: +43 (1) 501 75 – 907m.bednarik@awsg.at | www.awsg.at