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EMCS – Exercise Movement Control System. Inhaltsverzeichnis. Was ist EMCS? Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? 3. Hintergrund 3.1 Gründe für die Einführung EMCS 3.2 Rechtsgrundlagen 3.3 Zeitplan 3.4 SEED-Datenbank 4. Vorteile für den Beteiligten. Inhaltsverzeichnis.
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EMCS –Exercise Movement Control System Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis • Was ist EMCS? • Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? 3. Hintergrund 3.1 Gründe für die Einführung EMCS 3.2 Rechtsgrundlagen 3.3 Zeitplan 3.4 SEED-Datenbank 4. Vorteile für den Beteiligten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis 5. Teilnahme an EMCS 5.1 Voraussetzungen 5.2 Zertifizierter Teilnehmer 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) 6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges 6.1 Dateneingabe 6.2 Datenfluss Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis 7. Beförderungsverfahren 7.1 Annulierung 7.2 Änderung des Bestimmungsortes 7.3 Splitting 7.4 Untergang der Ware 7.5 Kontrollen durch die Zollverwaltung Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis 8. Beendigung eines EMCS-Vorganges 8.1 Beendigung mit Eingangsmeldung 8.2 Erinnerungsmeldung 8.3 Erklärung für Verspätung 8.4 Beendigung bei Ausfuhr 9. Sonderfälle 9.1 Ausfuhren nach Helgoland 9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere Mitgliedstaaten 9.3 Alkopops Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis 10. Begünstigte • Manuelle Erledigung 12. Ausfallkonzept 12.1 Voraussetzungen für den Einsatz 12.2 Ausfallliste 12.3 Mitteilung von Ausfällen 12.4 Nacherfassung von Vorgängen 12.5 Nacherfassungspflicht 12.6 Vorstellen der Ausfalldokumente Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis 13. Internetauftritt www.zoll.de Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1. Was ist EMCS ? Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1. Was ist EMCS? • Excise Movement and Control – System • EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren • Ablösung des Papier gestützten Verfahrens mit begleitenden Verwaltungsdokumenten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1. Was ist EMCS? Bisheriges Verfahren: • Durchführung des Steueraussetzungsverfahrens mit vier begleitenden Verwaltungsdokumenten • Exemplar Nr. 2, 3 und 4 begleiten die Ware • Bestätigung der Exemplare 3 und 4 durch Zollstelle mittels Stempelabdruck • Rücksendung des Exemplar Nr. 3 an Versender Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1 2 3 4 Empfänger begleitendes Verwaltungsdokument -BVD- Versender HZA HZA Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? Alle Unternehmen und Personen, die berechtigt sind, Waren unter Steueraussetzung zu beziehen ► Steuerlagerinhaber (zur Zeit noch Herstellungsbetriebe und Lager) ► registrierte Versender ► registrierte Empfänger (auch im Einzelfall) ► Begünstigte Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? EMCS findet Anwendung auf folgende verbrauchssteuerpflichtige Waren: ► Branntwein ► Schaumwein ► Zwischenerzeugnisse ► Energieerzeugnisse ► Bier ► Wein ► Tabakwaren Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? Sondersteuer Alkopops: Anwendung von EMCS nur, wenn das Getränk unversteuerten Branntwein enthält Sonderfall Kaffee: Kaffeesteuer wird nur in Deutschland erhoben, daher keine Anwendung von EMCS Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund 3.1 Gründe für die Einführung EMCS • Einführung eines EDV - gestützten Systems zur Verfolgung der Beförderung in Echtzeit, dadurch Vereinfachung von Kontrollen • Bekämpfung des Steuerbetrugs • Verknüpfung des Steueraussetzungsverfahren mit anderen IT-Verfahren, z.B. ATLAS • Abschaffung des zeit- und arbeitsintensiven Papierverfahrens für die Zollstellen • Sofortige Überprüfung der Angaben der Beteiligten auf Korrektheit Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund 3.2 Rechtsgrundlagen • Richtlinie 2008/118/EG • VO Nr. 684/2009 zu Richtlinie 2008/118 (EMCS-DVO) • Damit verbunden: Änderung der jeweiligen Verbrauchssteuergesetze zum 01.04.2010 ►Notwendigkeit der Beantragung neuer Zulassungen !!! Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund 3.3 Zeitplan • 1. April 2010: Eingehende elektronische Verfahren sind zwingend elektronisch zu beenden (Bestimmungsstellenfunktionalität) • 1. Jan. 2011: Steueraussetzungsverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten sind zwingend elektronisch abzuwickeln (Bestimmungs- und Abgangsstellenfunktionalität) • 1. Jan. 2012: Pflicht zur elektronischen Abwicklung für innerdeutsche Verfahren Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund 3.4 SEED-Datenbank • System for Exchange of Excise Data • Europäische Datenbank, in der alle Verbrauchssteuernummern registriert werden • Kostenloser Zugriff für alle Beteiligten über Anwendung SEED on Europa http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/seedcau_de.htm • Pflege und Weiterleitung der deutschen Vebrauchssteuernummern an SEED-Datenbank durch IWM Dresden Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
4. Vorteile für den Beteiligten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
4. Vorteile für den Beteiligten • Verfolgung der Beförderung in Echtzeit • Absicherung der Beförderung durch Prüfung der Daten des Empfängers • Schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- und Ausgangsmeldungen • Zeit – und Kostenersparnis durch Wegfallen der Begleitpapiere (Archivierung, Portokosten) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS 5.1 Voraussetzungen • gültige Verbrauchssteuernummer • Internet – Zugang • Anmeldung beim IWM Dresden (IEA-Anwender) oder bei der BFD Südost – Außenstelle Weiden (Teilnehmer) • Gültiges ELSTER - Zertifikat Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS 5.2 Zertifizierter Teilnehmer • kostenpflichtige Software notwendig • Antragstellung bei BFD-Südost – Außenstelle Weiden • Alle Informationen und Formulare für die Anmeldung unter www.zoll.de→ EMCS →Voraussetzung für die Teilnahme • Liste mit Softwareanbietern auf www.zoll.de verfügbar Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) • kostenlos • Bearbeiten der Vorgänge über Internetplattform IEA, Zugang über www.iea.zoll.de Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Voraussetzungen: 1. Internet – Zugang 2. gültige Verbrauchssteuernummer 3. gültiges ELSTER-Zertifikat (ELSTER-BASIS oder ELSTER-SPEZIAL) mit PIN (kostenlos über www.elsteronline.de/eportal) 4. Registrierung beim IWM Zoll Dresden mit Vordruck 033087 - Angabe der Steuernummer, die zum Zertifikat gehört - Angabe der Verbrauchssteuernummer Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Anmeldung im Internet: 1. Aufrufen von www.iea.zoll.de 2. Eingabe der gültigen Verbrauchssteuernummer (VstNr) 3. Auswahl des Zertifikates 4. Angabe des Zertifikates (Dateipfad) 5. Eingabe des Passwortes (PIN) 6. Login Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges 6.1 Dateneingabe • Dateneingabe über vom System bereitgestellte Eingabemasken • Wertelisten für das jeweilige Feld erleichtern die Bearbeitung → Erstellung eines e-VD • Beachte: Die Dateneingabe kann max. 7 Tage vor dem Versand der Waren erfolgen Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS 6.1 Dateneingabe Eingabe der Kopfdaten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges 6.1 Dateneingabe Weitere Eingabefelder: ► Angaben der Beförderungsdauer ► Angaben zum Versender ► Angaben zum Sicherheitsleistenden ► Angaben zum Empfänger ► Angaben zum Beförderer ► Angabe der Beförderungsdokumente ► Positionsdaten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges 6.1 Dateneingabe Abschluss und Übermittlung des e-VD: • Keine Fehlermeldung Voraussetzung für Abschluss • Speichern des Vorgangs mit Symbol • Signieren des Vorgangs mit Symbol → durch Signatur wird Entwurf rechtsverbindlich an das Hauptzollamt übermittelt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
RC+eVD HZA Versender Eingangsmeldung an HZAdes Empfängers Bestätigung des Eingangs an Abgangs- MS Versender übermittelt Entwurfs-eVD Plausibilitätsprüfung EMCS Bestätigung an Versender Freigabemeldung mit ARC HZA Empfänger Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern Hamburg Madrid
7. Beförderungsverfahren Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren 7.1 Annulierung • Ein EMCS-Vorgang kann durch den Versender annulliert werden, so lange die Ware den Ort der Versendung nicht verlassen hat. • Annullierung: e-VD erreicht die Abgangsstelle: dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Versender vor ► die Abgangsstelle leitet die Annullierung an die Bestimmungsstelle weiter ► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“ ► keine Änderung am Vorgang möglich • Annullierung: e-VD erreicht die Bestimmungsstelle: dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Abgangsmitgliedstaat vor ► die Bestimmungsstelle leitet die Annullierung an den Empfänger weiter ► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“ ► keine Änderung am Vorgang möglich Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
TN VERSENDER BestSt AbgSt TN EMPFÄNGER (2) Prüfung der Annullierung des e-VD (1) Übermittlung der Annullierung des e-VD (C_CAN_DAT – Annullierung e-VD) (3) Annullierung (4) Annullierung bestätigen(C_CAN_DAT – Annullierung e-VD) (4) (4) Annullierung Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren Möglichkeiten der Änderung: ► Änderung des Bestimmungsorts eines Vorgangs (nicht für Einfuhrvorgänge möglich!!!) ► Wechsel des Empfängers ► Wechsel des Bestimmungsorts für eine Warensendung ► Wechsel der Art der Bestimmung ► erstmalige Bekanntgabe des Empfängers bei Fällen nach Art. 22 RL 2008/118/EG ► Neue Bestimmung nach einer vollständigen (ggf. auch teilweisen) Zurückweisung der Ware durch den vorherigen Empfänger für die verbleibende Menge der Ware Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern