120 likes | 443 Views
Brandschutzunterweisung „Verhalten im Brandfall / Hausalarm“. Alarmieren. Feuerwehr alarmieren: Telefon (Uni) 0 – 112 Telefon (Handy) 112 Druckknopfmelder im Gebäude. 112. Die Alarmmeldung enhält: Wer spricht ? (Name des Anrufers)
E N D
Brandschutzunterweisung „Verhalten im Brandfall / Hausalarm“
Alarmieren Feuerwehr alarmieren: • Telefon (Uni) 0 – 112 • Telefon (Handy) 112 • Druckknopfmelder im Gebäude 112
Die Alarmmeldung enhält: • Wer spricht ? (Name des Anrufers) • Was ist passiert ? (Brand, Unfall, technischer Defekt) • Wo wird die Feuerwehr gebraucht ? (Adresse, Anfahrt, Einfahrtsnummer) • Wie auf besondere Umstände hinweisen: (eingeschlossene Personen, Besondere Gefahren) Langsam und deutlich sprechen !
Wichtige Besonderheiten Bitte selbst Gedanken machen und Inhalte einfügen: • Z. B. bei Experimentalvorlesung • Z. B. bei Anwesenheit besonderer Besuchergruppen /Behinderter etc. • …
Hausalarm • In Ihrem Gebäude ist der Hausalarm nicht mit der Alarmierung der Feuerwehr gekoppelt • Im Gefahrfall muss der Mitarbeiter oder die Person die die Gefahr wahrnimmt manuell über die blauen Kästen den Hausalarm auslösen. Hierbei bedeutet der Hausalarm, dass das jeweilige Gebäude mittels Sirenen geräumt wird.
Wichtig ist…. Ruhe bewahren!
Evakuierung • Bei Gefahr in Vollzug • Auf Weisung der Feuerwehr • Auf Weisung des Vorgesetzten • Situation abhängig
Evakuierung Was jetzt zu klären ist: Wo ist unser Sammelplatz? Wo treffen wir uns?
Brandschutzordnung • Teil A hängt in den Gebäuden aus • Teil B Stand: 2009 • Teil C Stand: 2010
Noch Fragen? Uwe Tepe Sachbearbeiter Brandschutzangelegenheiten Tel.: 3307 tepe@verwaltung.tu-dortmund.de