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Seminarschwerpunkte. Entwicklung der Kommunalen Finanzausgleichsmasse in M-V Berechnung der Finanzausgleichsleistungen; Gleichmäßigkeitsgrundsatz versus Zwei-Quellen-Modell Möglichkeiten der Stabilisierung der Finanzausgleichsleistungen Neue Entwicklungen aus anderen Bundesländern
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Seminarschwerpunkte • Entwicklung der Kommunalen Finanzausgleichsmasse in M-V • Berechnung der Finanzausgleichsleistungen; Gleichmäßigkeitsgrundsatz versus Zwei-Quellen-Modell • Möglichkeiten der Stabilisierung der Finanzausgleichsleistungen • Neue Entwicklungen aus anderen Bundesländern • Verteilung der Finanzausgleichsleistungen • Aufbau des horizontalen Finanzausgleichs (Vorwegabzüge, Schlüsselzuweisungen) • Funktionsweise des Steuerkraftausgleichs und kritische Betrachtung, kommunale Handlungsoptionen • neue Instrumente • Stadt-Umland–Umlage und Finanzausgleichsumlage • Finanzausstattung der zentralen Orte • weitere Vorwegabzüge
Rahmenbedingungen kommunaler Haushalte in MV • Rückgänge bei den Einnahmen : • Gewerbesteuer • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer • Finanzausgleich/Schlüsselzuweisungen • SGB-II SoBEZ ab 2011 unsicher (107 Mio. € p.a.) • Auslaufen der EU-Förderung/Landesprogramme 2013 • Ausgaben steigen tendenziell bei • Grundsicherung, Übernahme von Elternbeiträgen – Kreisumlagen • Tariferhöhungen • Beibehaltung der Investitionsquote 2009 bis 2011. Ansonsten droht Rückzahlung der Mittel aus Konjunkturpaket II • Demografische Entwicklung erfordert Umstrukturierung bei den gemeindlichen Aufgaben (Anpassung an Änderung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur) • Aber: Rücklagen Ende 2007 lt. Rubikon 340 Mio. € bei kreisang. Gemeinden; Summe der Überschüsse 2008: 220 Mio. €, Ergebnis 2009 (geschätzt + 60 – 70 Mio. €) (Hochrechnung und KStat 30.6.) • Scheinbar höchste Pro-Kopf-Zuweisungen im Vergleich der NL
Ziele der Neufassung des FAG 2010 aus Sicht der Kommunen • Gemeinsame Ziele der kommunalen Landesverbände: • Sicherung einer fairen, aufgabenbezogenen Finanzausstattung auch bei schlechteren Rahmenbedingungen • Sicherung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben • Weitere Ziele des Städte- und Gemeindetages • Angemessene, aufgabengerechte Ausstattung der Gemeindeebene • Faire Verteilungsregelungen • Stärkung aller Zentren • Begrenzung der Kreisumlage • Sicherung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben • c. Ziele der Landesregierung • u.a. Anpassung an veränderte Bedingungen, notwendige Änderungen durch Kreisgebietsreform erfolgen gesondert, aber Beibehaltung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes.
Sachstand • FAG 2010 mit knapper Mehrheit verabschiedet, Änderungen nach Empfehlungen des Innenausschusses • FAG 2011 im Rahmen des Kreisstrukturgesetzes • Klagen angekündigt (Stadt-Umland-Gemeinden, Gemeinden unter 500 Ew., kreisfreie Städte)
Änderungen im FAG 2010 nach den Empfehlungen des Innenausschusses • Für bis zu 50 % evtl. Nachzahlungen nach endgültiger Abrechnung kann der FAG-Beirat unter Einbeziehung SM über eine gesonderte Verteilung zum Ausgleich besonderer Belastungen einzelner Träger von Soziallleistungen und Jugendhilfe entscheiden, § 7 Abs. 5 • Beschränkungen der Verrechnungsmöglichkeit bei Gesamtschlüsselmasse für Dritte aufgehoben (Zu Gunsten des Landes z.B. Schullastenausgleich für Landesförderschulen) und generell der Ermächtigung durch Gesetz, Verordnung oder Zustimmung der kommunalen Landesverbände unterworfen, § 11 Abs. 1 • Verrechnungsmöglichkeit bei Zahlungen aus den Teilschlüsselmassen an Dritte auch bei Zustimmung der kommunalen Landesverbände möglich, § 11 Abs. 2 • Bei Gemeinden unter 500 Ew. werden ab 2012 95 % der Ew bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt, § 12 Abs. 7 • Umlagekraftmesszahlen der Landkreise neu definiert (ohne Anteil Finanzausgleichs- und Stadt-Umland-Umlage), § 13 Abs. 3 • Möglichkeit der Förderung für Einsparten- und Gastspielhäuser bei tragfähigen Kooperationen oder Fusionen mit Mehrspartentheatern, § 19 Abs. 1
Inhalte der Neufassung • Höhe der Finanzausgleichsleistungen • Verteilung der Finanzausgleichsleistungen • Vorwegabzüge • Schlüsselzuweisungen • Umlagen • Finanzausgleichsumlage • Stadt-Umland-Umlage • Kreisumlage
1. Höhe der Finanzausgleichsleistungen • Fortgeltung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes statt aufgabengerechter Finanzausstattung nach dem 2-Quellen-ModellKommunen müssen aber auch in schlechten Zeiten in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben (insbesondere im Sozialbereich) erfüllen! • Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote um 0,07 % durch Einbeziehung der Ausgleichszahlungen nach dem Konnexitätsprinzip und Einbeziehung der Feuerschutzsteuer • Ausgleiche fraglich für Kindergelderhöhung und Erhöhung des Wohngeldes
3. Auswirkungen der FAG-Novelle auf die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen • Fortschreibung GMG oder 2-Quellen-Modell • Modifizierter GMG als Festschreibung einer Gesamtfinanzausstattung • Auswirkungen auf Finanzausgleichsmasse • Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen • Aufgabenerfüllung • Ausgabenentwicklung • Verschuldung • Investitionen
Stabilisierung durch Orientierung an Planansätzen im Landeshaushalt • Verschiebung der Abrechnung 2009 teilweise nach 2012 (VerbundquotenG) • Ermächtigung für IM und FM, Verteilung von Nachzahlungen gesondert zu regeln (Bestimmtheitsgebot? Wesentlichkeitstheorie? Parlamentsvorbehalt) • Keine Berücksichtigung der Landkreisneuordnung • Beachte dort gemeinsame Schlüsselzuweisungen, Altfehlbetragsumlage, etc.
Schrittweise Reduzierung der Abzugsbeträge für IfG-SoBEZ bei gleichzeitiger Kürzung/Streichung der zusätzlichen Infrastrukturpauschale Erhöhung der Abzugsbeträge für erhöhte Umsatzsteueranteile für den Ausbau der Kleinkindbetreuung aber: 15 Mio. € p.a. zstzl.trotz Ausgabe der Gelder durch das Land für kostenfreies Vorschuljahr und Mittagessen für Bedürftige Diesen Abzug von den Landeseinnahmen lehnt der Städte- und Gemeindetag ab, solange nicht gleichzeitig geregelt wird, dass die Umsatzsteueranteile in voller Höhe an die Kommunen für zusätzliche Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Nach der gegenwärtigen Regelung wird setzt das Land das Geld für die Kostenfreiheit im Vorschuljahr und das kostenlose Mittagessen für Bedürftige in den Kindertageseinrichtungen ein.
Kürzere Zeitabstände für Überprüfung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz (alle 2 Jahre ab 2011) • Gesetzl. Regelung zur Überprüfung der kommunalen Beteiligungsquote, keine Prognose zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung nur vergangenheitsbezogen, nur Ist-Ausgaben • Beteiligung der Kommunen an Strafzahlungen für deutsche Verletzungen der Maastricht-Kriterien (§ 26) aus kommunaler Sicht • unnötig, • unzulässig und • systemwidrig
Berichtigung von FAG-Zuweisungen (§ 28) • Bei Umlagen werden nur bedeutende Fehler korrigiert • Korrekturen bei Schlüsselzuweisungen in Einzelfällen aus Sonderbedarfszuweisungen und Konsolidierungshilfen
Änderungen der Auswirkungen durch die Ergebnisse der neuen Steuerschätzungen 2010 – 170 Mio. € gegenüber 2009 - 230 Mio. € gegenüber 2009Verschiebung von Rückverrechnungen von 27 Mio. € auf 2012(Verbundquotengesetz 2010/2011) Die Wirkungen der Verringerung der Finanzausgleichsleistungen sind viel gravierender als evtl. Umverteilungen! Erstellt von Jörg Schiffmann
Entwicklungen der FAG-Leistungen in 2010 und 2011 (Vergleich FAG-Entwurf und VerbQG – Stand Juli zu 2009)
Annahmen zur Entwicklung der FAG-Leistungen nach dem Gutachten zum FAG (Basis Prognosen FM)
Prognose des Finanzministeriums zur Entwicklung der FAG-Leistungen
Das 2-Quellen-Modell Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-VorpommernThomas Deiters
Quelle 1 Zuwendungen für unbedingt notwendige Ausgaben - übertragener Aufgaben - Pflichtaufgaben. Bemessung: StGT MV - Thomas Deiters
Kommunale Ausgaben „Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ Pflichtaufgaben –nicht notwendige Ausgaben Pflichtaufgaben-unbedingt notwendige Ausgaben Übertragener Wirkungskreis –nicht notwendige Ausgaben Übertragener Wirkungskreis –unbedingt notwendige Ausgaben StGT MV - Thomas Deiters
Welche Aufgaben muss die Kommunen leisten können?/Für welche „haftet“ das Land? „Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ Pflichtaufgaben –nicht notwendige Ausgaben Pflichtaufgaben-unbedingt notwendige Ausgaben Übertragener Wirkungskreis –nicht notwendige Ausgaben Übertragener Wirkungskreis –unbedingt notwendige Ausgaben StGT MV - Thomas Deiters
Wie hoch sind die Quelle-1-Zuweisungen? Quelle-1-Zuweisungen Pflichtaufgaben-unbedingt notwendige Ausgaben Steuerkraft-Minimum(Summe der Mindest-Steuerkraft, über die alleStädte und Gemeindenverfügen) Übertragener Wirkungskreis –unbedingt notwendige Ausgaben StGT MV - Thomas Deiters
Vergleich der Pro Kopf-Ausgaben nach Kassenstatistik eines Jahres Kritik der Gutachter am 2-Quellen-Modell
Wie kann das Land auf geringere eigene finanzielle Spielräume in der Quelle 1 reagieren? Aufgabenkritik Einsparung Pflichtaufgaben-unbedingt notwendige Ausgaben Quelle-1-Zuweisungen Steuerkraft-Minimum Übertragener Wirkungskreis –unbedingt notwendige Ausgaben Verringerung dervorgeschriebenenAufgabenintensität StGT MV - Thomas Deiters
Merkmale der Quelle-1-Zuweisungen • Die Zuwendungen der Quelle 1 sind nicht zweckgebunden! • Die Zuwendungen der Quelle 1 sind weder vollkommen steuerkraftabhängig noch vollkommen steuerkraftunabhängig • Jede Gemeinde erhält für die Erfüllung der Aufgaben, denen sie sich rechtlich nicht entziehen kann, Zuweisungen unabhängig von ihrer individuellen Steuerkraft. • Eine positive Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen senkt die Quelle-1-Zuweisungen; eine negative Entwicklung erhöht sie. • Sie sichern die Erfüllung der staatlichen und pflichtigen Aufgaben • Die einzelne Kommune hat ein Interesse daran, die staatlichen und pflichtigen Aufgaben so kostengünstig wie möglich zu erfüllen. • Neujustierung erfolgt in regelmäßigen Abständen • Die Quelle 1 kann flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen (z.B. finanzielle Situation des Landes) angepasst werden. • Die Quelle 1 stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl von Kommunen und Land. • Die Quelle 1 erleichtert die Arbeit der Finanzaufsicht. • Die Berechnungen hierfür sind nicht komplexer als für die Ausgestaltung einer Hauptansatzstaffel oder für die Bemessung nach der Aufgabenbeobachtungspflicht. • Der Prognosecharakter der Bemessung sichert einerseits das Land vor Klagen gegen eine unzureichende Finanzausstattung, anderseits die Kommunen vor Überforderung durch gesetzliche Aufgabenbelastungen bei zu geringer Finanzausstattung. StGT MV - Thomas Deiters
Quelle 2 Zuweisungen für die Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben Berechnung: StGT MV - Thomas Deiters
Wonach richtet sich die Höhe der Quelle-2-Zuweisungen? „Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ Quelle-2-Zuweisungen Steuerkraft über der Mindeststeuerkraft oder StGT MV - Thomas Deiters
Merkmale der Quelle-2-Zuweisungen • Vollkommen Steuerkraftabhängig • Gewährleistung eines Steuerkraftausgleiches • Nicht zweckgebunden StGT MV - Thomas Deiters
Stärkung der Schlüsselzuweisungen gegenüber Vorwegabzügen • Durch das 2-Quellen-Modell werden Vorwegabzüge im Wesentlichen überflüssig. • FBZ, SBZ und KAF könnten erhalten bleiben. • Die Quelle-1-Zuweisungen und die Quelle-2-Zuweisungen können als Schlüsselzuweisungen ausgereicht werden (z.B. SZW I und SZW II) • Gefahr der Verteilungsungerechtigkeit im Steuerkraftausgleich erheblich reduziert • Unabhängig von Entscheidungen zu 3 oder 2 Säulen im kommunalen Finanzausgleich und damit auch unabhängig von der Verwaltungsreform StGT MV - Thomas Deiters
Überprüfungsmethode des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes § 7 Abs. 3 • Beschränkung auf bestimmte Aufgabenbereiche • Beschränkung auf kommunale Pflichtaufgaben • Ausschluss der investiven Ausgaben • keine Würdigung der Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs auf die Finanzbedarfe (Veränderungen der Zentralität, Verwerfungen durch klassischen Steuerkraftausgleich) • Beschränkung auf die Vergangenheit (2000 bis 2006), keine Prognose für den Regelungszeitraum der gesetzlichen Neuregelung • Beschränkung auf ausgewählte Kennziffern- Keine Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften zum Haushaltsausgleich • Keine Berücksichtigung landespolitischer Zielsetzungen (Stärkung der Zentren, Stärkung der gemeindlichen Ebene, Stärkung der Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Landkreise) • Keine Berücksichtigung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Finanz-bedarfe 2010/2011 (Soziallasten, Eigenfinanzierung von zusätzlichen Investitionen, etc.)
2010 und 2011 werden den Kommunen die Reduzierungen aus der für die Kommunen verbesserten Steuerschätzung (-24 Mio. € 2010 und 2011 nicht abgezogen)
2. Verteilung der Finanzausgleichsleistungen • Ziel: Kürzung der Vorwegabzüge,(str.)um Schlüsselzuweisungen auch bei rückläufigen Finanzausgleichsleistungen in angemessener Höhe zu halten • Prinzip kommunizierender Röhren beachten • Umlagenwirkungen nicht darstellbar • gemeindescharfe Berechnungen sind nur dem Innenausschuss im Landtag vorgelegt worden, im Übrigen Berechnungsmöglichkeiten nach Orientierungserlass vom 31.8.09
Abrechnungsüberschüsse können für Haushaltskonsolidierungshilfen eingesetzt werden;bis zu 50 % mit Zustimmung FAG-Beirat und Beteiligung SM an Träger von Sozial- und Jugendhilfeleistungen (Parlamentsvorbehalt) • Beibehaltung von 3 Teilschlüsselmassen für Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte(Warum 3 ?) • Keine Einwohnerveredelung für zentrale Orte • Finanzausgleichsumlage, Stadt-Umland-Umlage, Begrenzung der Kreisumlage