130 likes | 544 Views
Miet- und Pachtvertrag. Kaufvertrag. Werkvertrag. Dienstvertrag. Werkunter- nehmer schuldet den Erfolg einer Leistung arbeitet selbständig weisungsfrei. Käufer und Verkäufer tauschen Sache gegen Geld.
E N D
Miet- und Pachtvertrag Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag • Werkunter- nehmer schuldet den Erfolg einer Leistung • arbeitet selbständig • weisungsfrei Käufer und Verkäufer tauschen Sache gegen Geld • Mietvertrag: Sache gegen Ent- gelt zum GEBRAUCH Pachtvertrag: Sache und deren ERTRAG zum GE- BRAUCH Vertragstypen Kaufvertrag und andere Vertragstypen • am Ort des DG • befristet oder un- befristet • zu vorgegebenen Arbeitszeiten • weisungsgebun- den • persönliche Lei- stung • schuldet nur sein „Bemühen“, NICHT den Erfolg seiner Leistung Weitere Vertragstypen: Kreditvertrag, Gesellschaftsvertrag, Versicherungsvertrag, ...
Vertragstypen Kaufvertrag und andere Vertragstypen Weitere Vertragstypen:
Geschäftsfähigkeit der Kaufvertragspartner Alter 14 7 0 18 Kinder Voll Geschäfts- fähige Unmündige Mündig Mindjährige Nicht geschäfts- fähig • Versprechen zum eigenem Vorteil – JA! • Keine Ver- • pflichtungen • eingehen! dürfen verfügen über: Dürfen alle Kauf- Verträge abschließen wenn geistig voll handlungsfähig (Nicht z.B.: geistig behinderte Personen) • Selbstverdientes • Taschengeld • Geschenke