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Tiergesundheitsseminar Leukose. Vorbereitungslehrgang Tierärztlicher Staatsdienst 2012 21.05.2012. Inhalt. Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
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TiergesundheitsseminarLeukose Vorbereitungslehrgang Tierärztlicher Staatsdienst 2012 21.05.2012
Inhalt • Leukose der Rinder • Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, • Labordiagnostik und Epidemiologie • Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der • rechtlichen Bestimmungen • Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) • Überwachungsprogramme Quelle: Lewitzki
Leukose der Rinder • Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, • Labordiagnostik und Epidemiologie • Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der • rechtlichen Bestimmungen • Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) • Überwachungsprogramme
Leukosen beim Rind nicht-virusbedingte Formen virusbedingte Form Enzootische Leukose der Rinder Sporadische Formen Nur die virusbedingte Leukose des Rindes ist anzeigepflichtig! Kälberleukose (Jungtierleukose) Thymusleukose Hautleukose Sporadische Leukose erwachsener Rinder Quelle: Lewitzki
EnzootischeLeukose der Rinder Ätiologie / Erreger: Bovines Leukosevirus (BLV) • Familie: Retroviridae • Gattung: Delta-Retrovirus • B-Zellen-lymphotrop, Oncovirus • Behülltes RNA-Virus • in der Umwelt wenig kontagiös • geringe Hitzeresistenz (56°C, 30 Minuten) • Desinfektionsmittel: empfindlich gegen pH < 5 und > 9 Quelle: www.stanford.edu
EnzootischeLeukose der Rinder Quelle: Lewitzki • Empfängliche Arten: • alle Rinderrassen (meist bei Tieren > 3 Jahre) • Büffel, Wasserbüffel • vereinzelt (experimentell) Schafe, Ziegen • Mensch? • Nach bisherigem Wissen nicht empfänglich
EnzootischeLeukose der Rinder Epidemiologie: • weltweite Verbreitung • deutlicher Rückgang durch Bekämpfung (seit 20 Jahren) • überwiegend noch Osteuropa & viele EU-Staaten → ELR-frei • Langsame Verbreitung im Bestand • Häufig nur einzelne Tiere (räumliche Nähe)
Weltweite Verbreitung OIE, Stand 2. Halbjahr 2012 Deutschland einziger OIE-Staat mit Status „current disease-event“ ! Seit 2010 insgesamt 5 sub-klinische Fälle mit Virusnachweis in DEU: 30.04.2012 (NRW), 23.02.2012 (BY), 18.03.2011 (MV), 09.03.2011 (Bodenseekreis/BW), 17.12.2010 (BY)
EnzootischeLeukose der Rinder Pathogenese: • Übertragung horizontal u. vertikal durch infizierte Lymphzellen • Infektionswege: Blut, Milch, Lochialflüssigkeit, Urin, Speichel, Nasen- und Trachealsekret • offene Wunden / enger Kontakt mit pos. Tieren • Iatrogen (Instrumente, Injektionsnadeln, Rektaluntersuchung) • Insektenstiche, Ektoparasiten Extrem kleine Blutmengen reichen aus!
EnzootischeLeukose der Rinder Verlauf / Formen: Lebenslang inapparent Inapparente Phase (Serokonversion) • BLV-Genom in B-Lymphozyten • AK gegen BLV (6 Wo nach Infektion) • klinisch unauffällig; „aleukämisch“ 30-70% der inf. Tiere, 3-6 Jahre nach Infektion 1-10% der inf. Tiere PersistenteLymphozytose • ↑ B-Lymphozyten • i.d.R. klinisch unauffällig 10-30% der Tiere mit persistenter Lymphozytose Tumorphase • 3-8 Jahre nach Infektion • Lymphome, Lymphosarkome → Symptome Exitus
EnzootischeLeukose der Rinder Klinisches Bild: • oft klinisch inapparent • ↑ B-Lymphozyten (40 - 80% der Lymphozyten) persistierend • Inappetenz, Leistungsabfall, Gewichtsverlust,Tumorbildung (je nach Organ- / Lymphknotenbefall) → Symptomatik sehr vielfältig → ggf. Exitus Quelle: www.rinderskript.net (LMU München)
EnzootischeLeukose der Rinder Pathologie: • Veränderungen → prinzipiell in jedem Organ möglich • Leukotische Prozesse → diffus / knotenförmig • UV zahlreicher Organ- und Körperlymphknoten • Betroffene Organe können sein: • Milz / Leber / Niere / Herz • Labmagen / Darm / Uterus • Muskulatur / Knochenmark • Fettgewebe (epidural, retrobulbär) Quelle: Taschenatlas Schlachtkörper-Pathologie, Enke, 2010
EnzootischeLeukose der Rinder Diagnose (gemäß den Falldefinitionen für anzeigepflichtige TS des FLI): • • Erregernachweis: • Genomnachweis (PCR: Virusnachweis in infizierten Zellen) • Indirekter Nachweis: • Antikörpernachweis (ELISA, Agargelimmunodiffusionstest) aus • Blut- oder Milchserum • Histologisch: Nachweis persistierender Lymphozytose bei • hohen Gesamtleukozytenwerten nur in Verbindung mit • Genom- oder Antikörpernachweis • Histologisch: Tumordifferenzierung
EnzootischeLeukose der Rinder Differenzialdiagnosen: • Sporadische Leukoseformen • (Jungtierleukose, Thymusleukose, Hautleukose) • • andere Tumore • • Tuberkulose • • Paratuberkulose • • Aktinomykose • • Aktinobazillose • • Fettgewebsnekrosen
Leukose der Rinder • Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, • Labordiagnostik und Epidemiologie • Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der • rechtlichen Bestimmungen • Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) • Überwachungsprogramme
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • RL 64/432/EWG zur Regelung viehseuchen-rechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Verkehr mit Rindern und Schweinen • Anhang D:Bedingungen leukosefreier BestandBedingungen leukosefreier MitgliedstaatMonitoring-Programme (s. Vorlesung)Nachweis-Tests enzoot. Rinderleukose • Anhang F: Muster Gesundheitszeugnis
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Entscheidung 2003/467/EG zur Feststellung des amtlich anerkannt tuberkulose-, brucellose- und rinderleukosefreien Status bestimmter Mitgliedstaaten ... in Bezug auf die Rinderbestände (99,8%) Anhang III, Kapitel 1 BRD gelistet(Aufhebung Entscheidung 1999/465/EWG)
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • TierSG • VO über anzeigepflichtige Tierseuchen(Enzootische Leukose der Rinder, Nr. 10) • Rinder-Leukose-VO (nur Enzoot. Rinderleukose) • Amtliche Methodensammlung des FLI (bezieht sich auf die RL 64/432/EWG) • ViehVerkV • BmTierSSchV
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • AGTierSGZuständigkeiten§ 38: Kostenübernahme der TSK für Untersuchungen der enzoot. Leukose • ZustVO-Tierseuchenrecht
Leukose der Rinder • Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, • Labordiagnostik und Epidemiologie • Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der • rechtlichen Bestimmungen • Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) • Überwachungsprogramme
Vorgehen im Seuchenfall Vorliegen der Leukose (§ 1 (1a) Nr. 1 Rinder-Leukose-VO): Positiver Befund durch blut- oder milchserologische Untersuchung bei einem über sechs Monate alten Rind festgestellt
Vorgehen im Seuchenfall Verdacht auf Leukose (§ 1 (1a) Nr. 2 Rinder-Leukose-VO): Zweifelhafte Befunde bei zwei serologischen Untersuchungen im Abstand von vier bis sechs Wochen bei einem über sechs Monate alten Rind oder Feststellung leukotischer Tumore / Infiltrationen bei einem Rind (Klinik, Pathologie)
Vorgehen im Seuchenfall Allgemeine Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 3: Impfungen gegen Leukose & Heilversuche sind verboten § 3a: Untersuchungspflicht durch Besitzer = siehe Monitoring § 5: Verbringen/Einstellen von Zucht- und Nutzrindern (inkl. Viehmärkte u.a.) nur aus leukoseunverdächtigen Betrieben (Definition „leukoseunverdächtiger Betrieb“ in § 1 (2))
Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 8: amtliche Feststellung Leukose / Verdacht auf Leukose in einem Bestand SPERRE von Gehöft oder Standort: Absonderung der kranken + verdächtigen Tiere sowohl innerhalb des eigenen Bestandes, als auch von anderen Rinder-Bestände Zu-/Abgang von Rindern nur mit Genehmigung der Behörde (Abgang nur zur sofortigen Schlachtung) Verenden oder Notschlachtungen von Rindern sind unverzüglich dem beamteten Tierarzt anzuzeigen
Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): Milch kranker und seuchenverdächtiger Kühe vorAbgabe oder Verfütterungaufkochenoder Abgabe an Sammelmolkereien, die ausreichend erhitzen (Gefahr: horizontale Übertragung auf Kälber) Behälter, Gerätschaften u.a. Gegenstände: R + D auf Anordnung des beamteten Tierarztes (z.B. Milchkannen täglich, andere Gegenstände wöchentlich)
Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): • § 9: Tötungsmaßnahmen: • Rinder mit leukotischen Tumoren • oder • positivem serologischen Befund • zuständige Behörde ordnet die Tötung an • Rinder mit wiederholt zweifelhaft serologischen Befunden • oder • ansteckungsverdächtige Rinder des verseuchten Bestandes • zuständige Behörde kann die Tötung anordnen
Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 10: Desinfektion Nach Entfernen der betr. Rinder: Ställe/sonstige Standorte der Tiere, Gerätschaften u.a. Geeignete Flächendesinfektionsmittel: Natronlauge (Problem: seit 01.09.2006 ist Anwendung nach Biozidrichtlinie untersagt) Formalin (35-37 % Formaldehyd; Cave: Anwendung nur mit Erlaubnisschein) Peressigsäure (15 oder 40 %) oder Ameisensäure Handelspräparate (aus DVG-Liste, Spalte 7b) CAVE: Kältefehler!
Vorgehen im Seuchenfall Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 11: Aufhebung Leukose der Rinder ist erloschen: alle Rinder des Bestandes verendet, getötet oder entfernt oder Rinder mit leukotischen Tumoren/positivem bzw. wiederholt zweifelhaftem Befund verendet, getötet oder entfernt und verbliebene Tiere nach vorgegebenem Schema negativ serologisch untersucht wurden und während dieser Zeit bei lebenden/toten Tieren leukotische Tumore/Infiltrationen festgestellt wurden
Vorgehen im Seuchenfall Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 11: Aufhebung Verdacht ist beseitigt: Rinder mit leukotischen Tumoren/wiederholt zweifelhaftem Befund verendet, getötet oder entfernt und verbliebene Tiere (> 6 Monate) nach vorgegebenem Schema negativ serologisch untersucht wurden
Vorgehen im Seuchenfall Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 11: Aufhebung Erst wenn eine Desinfektion nach Anweisung des beamteten Tierarztes durchgeführt und von diesem abgenommen wurde. Quelle: Lewitzki
Leukose der Rinder • Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, • Labordiagnostik und Epidemiologie • Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der • rechtlichen Bestimmungen • Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) • Überwachungsprogramme
Auswirkungen auf den Tierverkehr • Transport: • Gesundheitsbescheinigung • amtlich anerkannt leukosefreier Betrieb (DE leukosefrei) • Tiere mit gleichem • Gesundheitsstatus Quelle: Lewitzki • RL 64/432/EWG : Regelung innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen
Auswirkungen auf den Tierverkehr • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (§ 8) genehmigungsfreies innergemeinschaftliches Verbringen von Rindern mit amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (Bescheinigung der Leukose-Freiheit) (= Gesundheitszeugnis Muster Anlage F, RL 64/432/EWG) Quelle: Internet
Auswirkungen auf den Tierverkehr Quelle: Lewitzki • Rinderleukose-Verordnung (§ 5) Verbringen/Einstellen in anderen Bestand, Viehmärkte, Tierschauen, Versteigerungen, Gemeinschaftsweiden… nur aus leukoseunverdächtigem Bestand
Auswirkungen auf den Tierverkehr Quelle: Lewitzki • Viehverkehrsverordnung (Anlage 2: Viehhändler, Transporteure, Sammelstellen) Transport nur Tiere, die keine Anzeichen übertragbarer Krankheiten aufweisen Zucht- und Nutztiere mit gleichwertigem Gesundheitszustand
Leukose der Rinder • Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, • Labordiagnostik und Epidemiologie • Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der • rechtlichen Bestimmungen • Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) • Überwachungsprogramme
Überwachungsprogramme • Deutschland hat seit 2003 den Status „leukosefrei“(Entscheidung 2003/467/EG) • Erhaltung des Status mit Monitoringprogramm
Überwachungsprogramme § 3a Rinder-Leukose-VO: Schutzmaßregeln → Allgemeine Schutzmaßregeln Untersuchungspflicht Besitzer • Rinder > 24 Monate: Blut-Serologie Abstand max. 3 Jahre Blut-Serologie alternativ Bestände mit mind. 30% Milchkühen: Milch-Serologie↓ Abstand 5-7 Mo.↓Milch-Serologie Milch-Serologie↓ Abstand 5-7 Mo.↓Milch-Serologie Abstand max. 2 Jahre ggf. Zuchtbullen: Blut-Serologie Abstand max. 3 Jahre Blut-Serologie
Überwachungsprogramme QMS-Schreiben 33-91 33.40 BHV1-IBR: Blutuntersuchung auf Leukose (Bestände < 30 % Milchkuhanteil; v. a. Mutterkuhhaltungen) BHV1-Sanierungs-Proben heranziehen (Kostenersparnis). Tankmilchproben auf Leukose erfolgt landesweit am STUA AU. Untersuchungsintervalle:
Alles klar ? – Verwirrt ? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit