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Abwasserzweckverband „Rieth“. Herzlich Willkommen Verbandsversammlung 2008-04-08. Tagesordnung TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit TOP 3 Bestätigung des Schriftführers
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Abwasserzweckverband „Rieth“ Herzlich Willkommen Verbandsversammlung 2008-04-08
Tagesordnung TOP 1Eröffnung der Sitzung und Begrüßung TOP 2Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit TOP 3Bestätigung des Schriftführers TOP 4 Bestätigung des Protokolls vom 2007-12- 05 TOP 5Bericht des Geschäftsbesorgers zur lfd. Verbandsarbeit TOP 6Übersicht Baumaßnahmen 2008 TOP 7 Beratung Abwasserbeiträge TOP 8 Sonstiges Nicht öffentlicher Teil TOP 9 Grundstücksangelegenheiten
TOP 5 Bericht des Geschäftsbesorgers zur laufenden Verbandsarbeit Inhalt a) Rechtliche Grundlagen b) Jahresabschluss 2006 c) Jahresabschluss 2007 d) Liquiditätslage I. Quartal 2008 e) Gebührenabrechnung 2007/ Vorausleistung 2008
TOP 5 Bericht des Geschäftsbesorgers zur laufenden Verbandsarbeit a) Rechtliche Grundlagen Thüringer Kommunalabgabengesetz ab 01.01.2005 BGS-EWS mit Wirkung von 01.01.2005 bis 31.12.2007 BGS-EWS mit Wirkung ab 01.01.2008 Keine Gebührenerhöhung seit Verbandsgründung ! Keine Beitragsbescheide seit Verbandsgründung ! Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. € seit Ende 2006
d) Liquiditätslage I. Quartal 2008 Aktuelle Kontostände (02. April 2008) Geschäftskonto 211.447 € Festgeld 103.966 € Gebührenforderungen zur Zeit Offene Forderungen 185.616 € Kundenzahl 1.418 Abbucherquote 336 (24 %) Tendenz steigend
TOP 6 Übersicht Baumaßnahmen 2008 Bilzingsleben: Hauptsammler Süd 1. Bauabschnitt inkl. Karl-Liebknecht-Straße und Gemeindegasse Kannawurf: Schenkenplatz bis Friedhofstraße Beginn im Juli, wenn Fördermittelbescheide vorliegen.
TOP 7 Beratung Abwasserbeiträge 2008 Im Ergebnis einer Arbeitsberatung mit der Kommunalaufsicht wurde Einigkeit über die erstmalige Bescheidlegung von Abwasser-beiträgen des AZV „Rieth“ unter Anrechnung der bereits gezahlten Beträge an die Mitgliedsgemeinden erzielt. Sofern sich die Mitgliedsgemeinden auf einen einheitlichen Beitragssatz auf dem Niveau von Bilzingsleben verständigen, wäre eine Änderung der BGS-EWS im Beitragsteil mit einhergehender Neuberechung des Beitragsatzes und der Durchschnittsflächen erforderlich. Aktueller Beitragssatz lt. Satzung 4,39 €/qm Mögliche Bescheidlegung 85%3,74 €/qm ( Bilzingsleben alt)
Nicht öffentlicher Teil TOP 9 Grundstücksangelegenheiten