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Was macht eigentlich ein Kreisauskunftsbüro?. Das Kreisauskunftsbüro (KAB) ist eine Einrichtung des DRK-Suchdienstes. Ein Arbeitskreis ehrenamtlicher Mitarbeiter leistet im Bedarfsfall humanitäre Hilfe.
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Was macht eigentlich ein Kreisauskunftsbüro? Das Kreisauskunftsbüro (KAB) ist eine Einrichtung des DRK-Suchdienstes. Ein Arbeitskreis ehrenamtlicher Mitarbeiter leistet im Bedarfsfall humanitäre Hilfe. Wenn es zu einer Katastrophe ge-kommen ist, haben viele Menschen den dringenden Wunsch zu erfah-ren, ob Angehörige oder Freunde betroffen sind und wo sich diese befinden. Im Falle eines Konfliktes im In- oder Ausland werden Kontaktmöglich-keiten aufgebaut und Leistungen für die eigene Bevölkerung sowie alle Zielgruppen der Genfer Ab-kommen (GA) sicher gestellt. Das Auskunftswesen bei Katastrophen und Konflikten - Die Tätigkeit des DRK-Kreisauskunftsbüros - Informationen über Betroffene erfragen Aktivitäten dokumen- tieren Daten aufnehmen Betroffene/ Beteiligte informieren Informationen aus Quellen sammeln Daten erfassen, Informationen auswerten Daten ordnen und strukturieren Verfügbare Daten prüfen Das Ziel des DRK-Kreisauskunftsbüros: Personensuche - Schicksalsklärung - Zusammenführung von Menschen im Falle einer Katastrophe oder Konfliktes. Die Grundlage: ein Registrierungssystem, das bei jeder Hilfeleistung Anwen-dung findet. Die Arbeitsweise: Fast 400 Kreisauskunftsbüros stehen in der Bundesrepublik bereit, um im Bedarfsfall Suchdienstarbeit leisten zu können. 3.09 AAB 30.11.2002
Aufgaben des Suchdienstes bei Katastrophen, Großschadensereignissen, Großveranstaltungen und anderen Gelegenheiten Auskunftsstelle als zentrale Anlaufstelle einrichten, Suchanträge nach Personen und Meldungen über Betroffene entgegen nehmen, Meldungen und Anfragen erfassen und ordnen, Informationen auswerten und Begegnungen ermitteln, Suchenden Menschen Auskunft erteilen, wo sich die gesuchte Person befindet, Statistische Grundlagen für die Beurteilung der Situation und die Veranlassung weiterer Hilfeleistungen erzeugen. Aufgaben des Suchdienstes im Konfliktfall für auslän-dische Kriegsgefangene und geschützte Zivilpersonen Entgegennahme oder Erstellung der Meldungen von der zustän-digen Verwaltungsbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt (betrifft geschützte Zivilpersonen), Sorge für die Weiterleitung der Meldungen, Mitwirkung bei Vermittlung des Internierten- und Kriegsgefange-nenschriftwechsels. Aufgaben des Suchdienstes im Konfliktfall für die eigene Bevölkerung Hilfen für Kinder unter 15 Jahren nach Artikel GA IV/24, Sicherstellung des Familienschrift-wechsels gem. GA IV/25, Nachforschungen nach Verbleib getrennter Familien (GA IV/26), Familienzusammenführung nach Artikel GA IV/26, Benachrichtigung von Familien, deren Angehörige in Kriegs-gefangenschaft geraten sind anhand IKRK-Meldungen, Benachrichtigung von Familien, deren Angehörige im Ausland interniert wurden, anhand IKRK-Meldungen, Aushändigung zugestellter persönlicher Wertgegenstände ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter an die betroffenen Familien, Beratung der Familien in allen Fragen, die mit dem kriegsbe-dingten Schicksal eines Ange- hörigen zusammen hängen. 3.09 AAB 30.11.2002