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Der Schulvorstand. neue Chance(n) der MitwirkungAlle Gesetzestexte sind nur auszugsweise zitiert.. Das Schulgesetz des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 17.07.2006 ist in einigen entscheidenden Punkten erneuert worden. So ist u.a. die Schul- Verfassung, also die Entscheidungsstruktur de
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1. Ablaufplan Elternrecht
Schulvorstand
Eltern - Ausbildung
2. Der Schulvorstand neue Chance(n) der Mitwirkung
Alle Gesetzestexte sind nur auszugsweise zitiert.
3. Das Schulgesetz des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 17.07.2006 ist in einigen entscheidenden Punkten erneuert worden.So ist u.a. die Schul- „Verfassung“, also die Entscheidungsstruktur der Schule, zu Gunsten der Mitbestimmung von Eltern und Schülerinnen und Schülern geändert worden (§§ 38 a – 38 c).Ab dem Schuljahr 2007/2008, also ab dem 01.08.2007 wird nicht mehr die Gesamtkonferenz, sondern ein Schulvorstand die wesentlichen Entscheidungen in der Schule treffen.
4. Die Ausgangslage Gesamtkonferenz. § 34 (Alte Fassung)Aufgaben der Konferenzen (u.A der Gesamtkonferenz)
(1) Die Konferenzen entscheiden über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
(2) In Angelegenheiten
der Leistungsbewertung und Beurteilung,
von Klassenarbeiten und Hausaufgaben und deren Koordinierung,
der Unterrichtsverteilung und Stundenpläne,
der Stundenanrechnungen auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte,
der Regelung der Vertretungsstunden,
der Tätigkeit der pädagogischen Hilfskräfte und
der Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu drei Monate
entscheiden die Konferenzen nur über Grundsätze.
(3) Die Konferenzen haben bei ihren Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte, insbesondere auf deren methodische und didaktische Freiheit, Rücksicht zu nehmen
§ 35 (Alte Fassung)
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle Angelegenheiten nach § 34, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz nach den Absätzen 2 bis 4 gegeben ist.
5. Die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz. (2006)
6. Der Vorstand.ab 01.08.2007.
7. Die neue Situation.
8. Der Schulvorstandorganisiert sich selber Er gibt sich eine eigene Geschäftsordnung!
Darin muß u.A. geregelt werden:
Wann und wie oft sind Sitzungen
Wer lädt dazu ein
Wie ist ein außerordentliches Einladungsrecht gestaltet
Arbeitsteilung: wer macht was
Wie wird entschieden
9. Pressestimmen. Der Landeselternrat hatte lange für die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten gekämpft, sie wurden erst kurz vor Abschluss der Beratungen zu einem zentralen Punkt der neuen „Eigenverantwortlichen Schule“:
10. Warum es so kommen musste? Artikel 7 (Schulwesen)
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
11. Die Chancen der Mitwirkung. Beschleunigung der Entscheidungen.
Überwindung von Hindernissen.
Aktivierung von Eltern und Schülern.
Gesteigerte Kreativität wegen breiterer Kompetenz.
Verbesserte Zusammenarbeit.
Mehr Respekt und besseres Miteinander.
Eltern sind der natürliche Motor der Verbesserung von Schule.
12. Die Aus- und Weiterbildung Der Landeselternrat wünscht sich ein Ausbildungssystem für
Schüler- und Eltern-Vorstände
um in allen Belangen von Anfang an mitwirken zu können.
13. Info-Adressen elternrat-niedersachsen.info
www. kreiselternrat.info
www. mk.niedersachsen.de
email: schmieding@ccnord.de