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BUSSCHULE. J. Ackva. 1. Busse oder Straßenbahnen, die sich mit einge- schaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nä- hern , dürfen nicht überholt werden. 2. An Bussen des Lininenverkehrs oder Schulbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten , darf
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BUSSCHULE J. Ackva
1. Busse oder Straßenbahnen, die sich mit einge- schaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nä- hern, dürfen nicht überholt werden. 2. An Bussen des Lininenverkehrs oder Schulbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Der seitliche Abstand muß so groß sein, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. 3. Omnibusssen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestel- len zu ermöglichen.
Achten Sie auf das ECE-Zeichen! ECE-Regelung 44 Eignung für ver- schiedene PKW Auf das Kind bezo- genes Eigengewicht (Körpergewicht von 9 - 18 kg) ECE 44-03 ECE-Prüfzeichen Grundfarbe gelb