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Richtig Erben& Vererben Kundenveranstaltung der Raiffeisen Regionalbank Mödling 11. April 2011. Empfehlung Planung Vermögensübergabe. Analysegespräch mit Ihrem Berater zur Erstellung einer detaillierten Vermögensübersicht Festlegung der Vermögenswerte, die vererbt werden sollen
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Richtig Erben& Vererben Kundenveranstaltung der Raiffeisen Regionalbank Mödling 11. April 2011 www.rrb-moedling.at
Empfehlung Planung Vermögensübergabe • Analysegespräch mit Ihrem Berater zur Erstellung einer detaillierten Vermögensübersicht • Festlegung der Vermögenswerte, die vererbt werden sollen • Gespräch mit dem Notar/RA, um Fragen zur Erbfolge, Pflichteilsrechten, Testament, etc… zu klären • Weiteres Gespräch mit Ihrem Berater, der Ihnen die notwendigen Vermögensumschichtungen darstellt. Daneben Vorschläge zu individuellen Absicherungsmaß- nahmen, Regelung der Verfügung von Angehörigen über Konten, Safes, Schließfächer www.rrb-moedling.at
Richtig erben und vererben Dr. Wolfgang Neumaier Öffentlicher Notar Schloss Vösendorf, 2331 Vösendorf www.rrb-moedling.at
Begriffsbestimmungen • Erben/Erbe:Gesamtrechtsnachfolger • Vermächtnis/Vermächtnisnehmer:Einzelrechtnachfolger • Erblasser:Verstorbener • Testator:Verfasser eines Testamentes • Nachlass/Verlassenschaft/Erbschaft www.rrb-moedling.at
Berufung zu Erbfolge • Berufungsgründe:geordnet nach Stärke: - Erbvertrag - Testament - Gesetzliche Erbfolge • Erleben des Anfalles (= Tod des Erblassers)Es gibt keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten des Erblassers! www.rrb-moedling.at
Gesetzliche Erbfolge Kommt nur zur Anwendung, wenn: • keine gültige letztwillige Verfügung vorhanden ist • sich die letztwillige Verfügung nicht auf den gesamten Nachlass erstreckt • die eingesetzten Erben die Erbschaft nicht annehmen können oder wollen www.rrb-moedling.at
Gesetzliche Erbfolge • Verwandte (Blutsverwandtschaft)- Nachkommen (egal ob ehelich oder unehelich)- Vorfahren • Ehegatte • Kein Erbrecht: Verschwägerte Personen(Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefvater) www.rrb-moedling.at
Gesetzliches Erbrecht der Verwandten • Das Gesetz teilt die Verwandten – je nach Verwandtschaftsgrad – in Linien (Parentelen) ein.Sie kommen nur nacheinander zum Zug • Repräsentationsprinzip:Kann ein Erbberechtigter nicht erben, treten an seine Stelle seine Nachkommen • Anwachsungsprinzip:Hinterlässt ein Erbberechtigter keine Nachkommen, wächst sein Anteil den übrigen Erbberechtigten der gleichen Linie zu www.rrb-moedling.at
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten • 1/3 des Nachlasses neben Nachkommen • 2/3 des Nachlasses neben Eltern und Geschwister • den Erbteil, der auf Nachkommen vorverstorbener Geschwister fallen würde • 2/3 des Nachlasses neben Großeltern • jenen Erbteil, der auf Nachkommen vorverstorbener Großeltern fallen würde • sonst den gesamten Nachlass • Kein Erbrecht: Lebensgefährte www.rrb-moedling.at
Besonderheiten Wohnungseigentum §14 WEG 2002: • Eigentumspartner:A und B je ½-Wohnungseigentümer • Tod eines Eigentumspartners:Überlebender übernimmt Anteil – muss halben Verkehrswert an Erben zahlen • Überlebender ist pflichtteilsberechtigt und bedarfsqualifiziert: nur Pflichtteil auszubezahlen www.rrb-moedling.at
Gewillkürte Erbfolge • Erbvertrag: Notariatsaktsform- nur zwischen Eheleuten- bindende Wirkung für Erblasser- reines Viertel • Schenkung auf den Todesfall: Notariatsaktsform- Erfüllung erst nach dem Tod- bindende Wirkung für Schenkenden: Verzicht auf Widerruf www.rrb-moedling.at
Letztwillige Verfügung/Testament • einseitige, widerrufbare letztwillige Verfügung • ein oder mehrere Erben werden eingesetzt:Erbseinsetzung • Diese/r treten rechtlich an die Stelle des Erblassers • Vermächtnisse können ausgesetzt werden • Auflagen • Bedingungen • Befristungen www.rrb-moedling.at
Letztwillige Verfügung/Vermächtnis • Einseitige, widerrufbare letztwillige Verfügung • Vermächtnisnehmer erhält bestimmte Gegenstände(Auto, Sparbuch, Geld, Grundstück) • Häufig im Testament • Kodizill: nur Vermächtnis ohne Erbseinsetzung • Anspruch gegen Erben: Nachlassgläubiger • Nachlassgläubiger, Pflichtteilsberechtigte und Unterhaltsberechtigte gehen dem Vermächtnisnehmer vor www.rrb-moedling.at
Fremdhändig: Computer Schreibmaschine handschriftlich von einer anderen Person vom Testator eigenhändig unterschrieben von drei fähigen Zeugen unterschrieben + Zusatz „als Testamentszeuge“ Eigenhändig: eigenhändig hand-schriftlich vom Testator geschrieben eigenhändig vom Testator unterschrieben Datum: keine Former-fordernis, aber ratsam Formvorschriften www.rrb-moedling.at
Der Pflichtteil • Setzt grundsätzlich letztwillige Verfügung voraus • Pflichtteil kann in Form eines Erbteiles, Vermächtnisses zugewendet werden • Ansonsten ist der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch (kein Anspruch auf eine Quote) • Berechnet sich vom reinen Nachlass: Aktiva (Verkehrswerte) minus Passiva (Schulden etc.) • Recht des Pflichtteilsberechtigten den Nachlass schätzen zu lassen • Verzichte zu Lebzeiten (Notariatsaktspflicht!) oder im Rahmen der Abhandlung sind möglich • Pflichtteilsminderung www.rrb-moedling.at
Pflichtteil/Schenkungen/Übergaben • Anspruch der weichenden Pflichtteilsberechtigten an Schenkungen und Übergaben an Pflichtteilsberechtigte • Schenkungen und Übergaben durch Pflichtteilsverzichte (Notariatsaktspflicht!) absichern www.rrb-moedling.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.rrb-moedling.at
Richtig erben und vererben Rosemarie Dittrich Consulentin der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG www.rrb-moedling.at
19 www.rrb-moedling.at
Beratungstage „Erben&Vererben“ • 14. April, 09:00 – 17:00 • 15. April, 09:00 – 17:00 • 18. April, 09:00 – 17:00 www.rrb-moedling.at
Informationen, Folien ab 13. April auf www.rrb-moedling.at www.rrb-moedling.at
Einen schönen Abend!! www.rrb-moedling.at