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Gesundheitsversorgung. Download: www.planung-tu-berlin.de. Gesundheitsversorgung . Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung. Ambulante Versorgung. http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_85564/SharedDocs/GlossarEntry/A/arztdichte__LRB.html. Ambulante Versorgung.
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Gesundheitsversorgung Download: www.planung-tu-berlin.de WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gesundheitsversorgung • Ambulante Versorgung • Stationäre Versorgung WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ambulante Versorgung http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_85564/SharedDocs/GlossarEntry/A/arztdichte__LRB.html WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ambulante Versorgung http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_85564/SharedDocs/GlossarEntry/A/arztdichte__LRB.html “Die höchste Lebenserwartung haben die Menschen in Andorra mit 83,5 Jahren, gefolgt von Japan,…” Wikipedia Klose, Uhlemann, GGW 3/2006 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ambulante Versorgung • Versorgung allgemein und im ländlichen Raum • Anforderungen des demografischen Wandels • Einflussmöglichkeiten zur Sicherung der Versorgung Lit.: Hendrik Flach, Der Landarzt geht in Rente, Entwicklungstendenzen und Optionen zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, Diplomarbeit, ISR 2008 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ambulante Versorgung Beteiligte der GKV • Krankenkassen • Leistungserbringer (Ärzte, Vereinigung) • Versicherte Sicherstellung durch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) des Landes • „Vertragsärzte [bilden] für den Bereich jedes Landes eine Kassenärztliche und eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (Kassenärztliche Vereinigungen).“ § 77 Abs. 1 SGB V • Vertragsärztliche Versorgung (gem. § 73 Abs. 2 SGB V) • Vertragsärztliche Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) (nicht Rettungsdienste der Notärzte) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ambulante Versorgung Vertragsärzte (umgangssprachlich: Kassenärzte) 17 Kassenärztliche Vereinigungen mit 148.300 Mitgliedern • 132 900 Ärzte, davon 59 000 Hausärzte und 73 900 Fachärzte • 15.400 zugelassene psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Quelle: KBV • Hausarzt • Erste Anlaufstelle für Patienten, Koordination und Dokumentation weiterer Behandlungen • Kenntnis des persönlichen Umfeldes, Krankengeschichte, Behandlung, langjährige Begleitung • Hausbesuche • Facharzt (u. a. Internisten mit Schwerpunkt, Chirurgen, Augenärzte, HNO-Ärzte) § 73 Abs. 1 SGB V • niedergelassene Ärzte, die nicht als Vertragsarzt zugelassen sind, können nur Privatpatienten behandeln (ca. 1.000 = 0,7 % der niedergelassenen Ärzte) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Bedarfsplanung = „Regionale Steuerung der Leistungserbringer“ (Andersen, Mühlbacher 2004: 8) Seit 1976 zur Unterstützung der KV in ihrem Versorgungsauftrag (Flach: 25) vor allem in gegenwärtig oder zukünftig unterversorgten ländlichen Gebieten, später auch gegen Überversorgung (Zulassungssperren) Achter Titel SGB V (Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung) § 99 Bedarfsplan (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung sowie der Krankenhausplanung sind zu beachten. Der Bedarfsplan ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen. § 100 Unterversorgung § 101 Überversorgung § 103 Zulassungsbeschränkungen (u. a. Warteliste in jedem Planungsbereich) § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung WS 08/09 Infrastrukturplanung
Bedarfsplanung • 14 Arztgruppen • 10 Regionstypen (kreisfreie Städte und Landkreise) gem. BBR-Gebietstypisierung • 144 allgemeine Verhältniszahlen (Einwohner/Arzt-Relation) für 14 Arztgruppen in 10 Regionstypen = allgemeiner bedarfsgerechter Versorgungsgrad Quelle: Bedarfsplanungs-Richtlinie Ärzte WS 08/09 Infrastrukturplanung
144 bedarfsgerechte Einwohner/Arztrelationen Quelle: Bedarfsplanungs-Richtlinie Ärzte WS 08/09 Infrastrukturplanung
Bedarfsplanung Allgemeine arztgruppenspezifische Verhältniszahl für Regionstyp (allgemeiner bedarfsgerechter Versorgungsgrad) _________________________________________ örtliche Verhältniszahl (Planungsbereich) Überversorgung = 10 % über allgemeiner Einwohner/Arzt-Relation (Versorgungsgrad 110 %) Unterversorgung = 25 % (Hausärzte) bzw. 50 % (Fachärzte) unter allgemeiner Einwohner/Arzt-Relation = regionaler Versorgungsgrad WS 08/09 Infrastrukturplanung
Hausärzte Bsp. Uckermark 2007: Versorgungsgrad: 85,9 % WS 08/09 Infrastrukturplanung
Fachärzte WS 08/09 Infrastrukturplanung
Fachärzte WS 08/09 Infrastrukturplanung
Unterversorgung SGB V § 100 Unterversorgung • Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen stellen fest, ob ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder droht. • Frist für KV zur Beseitigung oder Abwendung der Unterversorgung in betroffenen Gebieten • dauert Unterversorgung nach Fristablauf an, ordnen Landesausschüsse Zulassungsbeschränkungen in anderen Gebieten an. • Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen stellen fest, ob in nicht unterversorgtem Planungsbereich zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht. WS 08/09 Infrastrukturplanung
Demografischer Wandel Arztbesuche pro Jahr: • 18- bis 19-Jährige: 8,7 Mal zum Arzt (davon 3,3 Mal zum Hausarzt) • 70- bis 79-Jährige 14,6 Mal (davon 8,6 Mal zum Hausarzt) • Multimorbidität (mehrere Krankheiten gleichzeitig) nimmt mit Alter zu: • 20 – 25-Jährige: ca. 20 Prozent (der Altersgruppe) • 70 – 75-Jährige: ca. 76 Prozent Folgen: • Trotz Bevölkerungsrückgang wird Bedarf nach hausärztlichen Leistungen nicht zurückgehen. • die ältere Bevölkerung auf kurze Wege zum Arzt bzw. entsprechende ÖPNV-Verbindungen angewiesen. Erreichbarkeit wird an Bedeutung zunehmen Lit.: Hendrik Flach, Der Landarzt geht in Rente, Entwicklungstendenzen und Optionen zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, Diplomarbeit, ISR 2008 WS 08/09 Infrastrukturplanung
West-Ost-Versorgungsgefälle - warum? Entwicklung Vertragsarztzahlen 2000 – 2006 Westen (+Berlin): +5,6 % Osten: -1,7 % • Weniger Einnahmen (-27,2 %) (u. a. weniger Privatpatienten) Einnahmen pro Patient: Westen 55,50 € Osten: 40,40 € • Mehr Arbeit (Patienten) (+36 %) Patienten pro Arzt: Westen: 3.335 Osten: 4.539 Lit.: Hendrik Flach, Der Landarzt geht in Rente, Entwicklungstendenzen und Optionen zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, Diplomarbeit, ISR 2008, S. 38, 67 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Sicherstellungsmöglichkeiten Praxisbezogene Optionen: • Medizinische Versorgungszentren • Zweigpraxis • Eigeneinrichtungen • Teilnahme von Krankenhäusern an ambulanter Versorgung Raumordnungsbezogene Optionen: • Zentrale-Orte-System • Bedarfsgerechter ÖPNV Lit.: Hendrik Flach, Der Landarzt geht in Rente, Entwicklungstendenzen und Optionen zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, Diplomarbeit, ISR 2008 Finanzielle Optionen: • Sicherstellungszuschläge, -fonds (2007-2009) • Angleichung der Ost-Honorare (ab 2009) • höhere Arzt-Vergütungen in unterversorgten, niedrigere in überversorgten Gebieten (ab 2010) • Ankauf von Praxen („Stilllegungsprämie“) Personelle Optionen: • Zulassungsbeschränkungen (allerdings nicht bundesweit, nur im Gebiet der KV des Landes) • Altersgrenze (68 Jahre) um ein Jahr hinausschieben • Angestellte Ärzte (MVZ) • Ausländische Ärzte (2007: 20.434, davon 17 % Niedergelassene) • Gemeindeschwester (Agnes) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Zulassungsbeschränkungen in Bayern 1993 erstmals Zulassungsbeschränkungen angeordnet: • Ende 2002 14Planungsbereiche (von 79) (17,7 %) vollständig für Neuniederlassungen gesperrt (Ende 1998: 21 = 26,6 %) • in 65 Bereichen (Ende 1998: 57) waren Zulassungen für bestimmte Gebietsarztgruppen bzw. Allgemeinärzte möglich. Vertragszahnärzte: • Ende 2002 16 Planungsbereiche (von 79) Ende 1998: 10) für Neuniederlassungen von allgemein tätigen Zahnärzten gesperrt • (Von den 72 Planungsbereichen für Kieferorthopäden war lediglich einer gesperrt.) Quelle: 15. Raumordnungsbericht Bayern, S. 167 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Stationäre Versorgung- Krankenhäuser- Vorsorge- und Reha-Einrichtungen WS 08/09 Infrastrukturplanung
Krankenhäuser medizinische Versorgung rund um die Uhr: „kranken, leidenden und hilfesuchenden Menschen Diagnostik, Therapie und Pflege zum Zwecke der medizinischen Rehabilitation anbieten“ • Notfallbehandlung • vollstationäre und teilstationäre Behandlungen • vorstationäre und nachstationäre Behandlungen • ambulante Behandlung. Quelle: Andreas Beivers, Martin Spangenberg, Ländliche Krankenhausversorgung im Fokus der Raumordnung, Informationen zur Raumentwicklung, Heft 1/2.2008; wikipedia WS 08/09 Infrastrukturplanung
Zugelassene Krankenhäuser • Hochschulklinik • Plankrankenhäuser • Vertrags-Krankenhäuser § 108 SGB V WS 08/09 Infrastrukturplanung
Krankenhaus(bedarfs)planung • Krankenhaus(bedarfs)pläne der Länder weisen bedarfsnotwendige Krankenhäuser aus - “Plankrankenhäuser“: Pflicht zur Behandlung, Recht zur Abrechnung mit Krankenkassen • Investitionsmittellenkung zur Erreichung der staatlichen Planvorgaben und Versorgungsziele, duale Krankenhausfinanzierung: Krankenkassen: variable und laufende Kosten (gedeckt über (Fall-)Pauschalsatz für bestimmte Diagnose (vgl. Diagnosis Related Groups, DRG), Länder: Investitionskosten Rechtsgrundlage: Krankenhausgesetze der Länder WS 08/09 Infrastrukturplanung
Subsidiarität bei Krankenhausversorgung Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe von Land, LK und kreisfr. Städten • LK und Städte • betreiben eigene Krankenhäuser, soweit nicht andere tätig werden („ausreichend Raum zur Mitwirkung geben“) • Finanzierungsmittel aufbringen Vielfalt der Träger • Öffentliche: Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde (36 %) • Freigemeinnützige: Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen (38 %) • Private (26 %) Quelle: Destatis, Wikipedia „Krankenhaus“ WS 08/09 Infrastrukturplanung
Stationäre Versorgung • Trends in Deutschland: Bettenabbau und kürzere Verweildauer, Klinikfusionen, private Trägerschaft Quelle: Wikipedia „Krankenhausplanung“ Deutschland 2006: 2.104 Krankenhäuser (1991: 2.411) 16,8 Mio. Patienten pro Jahr 8,6 Tage Verweildauer (1991: 14) Quelle: Eurostat WS 08/09 Infrastrukturplanung
Trends 1991 - 2010 • Weniger Krankenhäuser und Betten • mehr private statt öffentliche K-Häuser • Verweildauer halbiert • mehr Fallzahlen Berlin Brandenburg WS 08/09 Infrastrukturplanung
Versorgungsstufen Krankenhaus der • Maximalversorgung (Unikliniken) • Schwerpunktversorgung • Regelversorgung • Grundversorgung WS 08/09 Infrastrukturplanung
Erreichbarkeit 75 % der EW in 10 Minuten 98 % der EW in 20 Minuten 2,3 % der EW > 20 Minuten Quelle: Andreas Beivers, Martin Spangenberg, Ländliche Krankenhausversorgung im Fokus der Raumordnung, Informationen zur Raumentwicklung, Heft 1/2.2008 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Konzentration in der Grundversorgung Gründe • Patienten und einweisende Ärzte tendieren zum höher spezialisierten Krankenhaus • Fachärzte operieren ambulant (Ambulantisierung) • Verweildauerverkürzungen, freie Bettenkapazitäten > wirtschaftliche Belastung • Rückläufige Krankenhausfinanzierung der Länder (seit 1991 um 44 %) Folge: Mittelzentren übernehmen Grundversorgung WS 08/09 Infrastrukturplanung
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen WS 08/09 Infrastrukturplanung
Krankenhäuser und Reha in der Bauleitplanung • Höchste Schutzbedürftigkeit • niedrigste Tages- und Nachtlärmwerte für Verkehr, (Straße und Schiene, 16. BimSchV) und (Luft, Fluglärmschutzgesetz); DIN 18005 16. BimSchV WS 08/09 Infrastrukturplanung