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Direktversicherungen. Direktversicherung Regelung bis 31.12.2004. Beiträge in eine Direktversicherung, können bis zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 1.752,00 € (monatlich 146,00 €) pauschal mit 20 % versteuert werden. Die Beiträge können gezahlt werden aus einer: Lohnerhöhung
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Direktversicherung Regelung bis 31.12.2004 • Beiträge in eine Direktversicherung, können bis zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 1.752,00 € (monatlich 146,00 €) pauschal mit 20 % versteuert werden. • Die Beiträge können gezahlt werden aus einer: • Lohnerhöhung • Barlohnumwandlung • Einmalzahlung
Lohnerhöhung Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Lstkl III, 2 Kinder, ev.) erhält einen Bruttolohn in Höhe von 3.000,00 €, zusätzliche wird eine Lohnerhöhung in Form eines Beitrags zur Direktversicherung vereinbart. Der Beitrag zur Direktversicherung beträgt 140,00 € monatlich. Der Beitrag zur Direktversicherung kann mit 20% pauschaler Lohnsteuer abgerechnet werden. Versicherungsbeitrag 140,00 € pauschale Lohnsteuer 20% 28,00 €pauschale Kist 7% 1,96 €pauschaler Soli 5,5% 1,54 €
Barlohnumwandlung Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Lstkl III, 2 Kinder, ev.) erhält einen Bruttolohn in Höhe von 3.000,00 €. Aus einer Barlohnumwandlung wird der Beitrag zur Direktversicherung in Höhe von 140,00 € monatlich gezahlt. Der Beitrag zur Direktversicherung kann mit 20% pauschaler Lohnsteuer abgerechnet werden, bleibt aber aufgrund der Barlohnumwandlung nicht Sozialversicherungsfrei. Versicherungsbeitrag 140,00 € pauschale Lohnsteuer 20% 28,00 €pauschale Kist 7% 1,96 €pauschaler Soli 5,5% 1,54 € (eine Versteuerung nach der Lohnsteuerkarte kann eventuell günstiger sein)
Einmalzahlung Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Lstkl III, 2 Kinder, ev.) erhält einen Bruttolohn in Höhe von 3.000,00 €, zusätzlich wird aus dem Weihnachts-geld, in Höhe von 2.000,00 €, der Beitrag zur Direktversicherung in Höhe von 1.680,00 € gezahlt. Der Beitrag zur Direktversicherung kann mit 20% pauschaler Lohnsteuer abgerechnet werden. Versicherungsbeitrag 1.680,00 € pauschale Lohnsteuer 20% 336,00 €pauschale Kist 7% 23,52 €pauschaler Soli 5,5% 18,48 €
Besonderheit Gruppenversicherung Werden die Beiträge in eine Gruppenversicherung bezahlt, so können die Beträge zur Versteuerung mit einer Durchschnitts-Methode ermittelt werden. Hierzu werden alle Jahresbeiträge bis zu einer Höhe von 2.148,00 € addiert und durch die Anzahl der Verträge geteilt. Liegt der Durchschnittsbetrag unter 1.752,00 €, so werden alle Verträge, mit Jahresbeiträgen bis 2.148,00 €, mit dem Durchschnittsbetrag abgerechnet. Beispiel: Ein Arbeitgeber hat 15 Arbeitnehmer in einer Gruppenversicherung versichert, es entfallen jährliche Beiträge in Höhe von: 3 Arbeitnehmer je 2.300,00 €4 Arbeitnehmer je 2.000,00 € = 8.000,00 €3 Arbeitnehmer je 1.730,00 € = 5.190,00 €5 Arbeitnehmer je 1.000,00 € = 5.000,00 € 18.190,00 € Durchschnittsbetrag 18.190,00 € : 12 = 1.515,83 €
Direktversicherung ab 01.01.2005 Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (zur Zeit 67.200,00 €) steuer- und sozialversicherungsfrei. Jahresfreibetrag (67.200,00 € x 4%) = 2.688,00 € zusätzlich ein Höchstbetrag in 2012 = 1.800,00 €wenn kein weiterer Vertrag pauschal versteuert wird,dieser Betrag ist aber Sozialversicherungspflichtig Die Besteuerung findet jetzt bei der Auszahlung statt. Die Auszahlungsbeträge werden voll besteuert.