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Passau, 03.12.2009. Akademisches Auslandsamt. 2. Bewerbungsfristen. Im Rahmen des ERASMUS-Programms:Philosophische Fakult
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1. Infoabend zum AuslandsstudiumSchwerpunkt:das ERASMUS-Programm
Akademisches Auslandsamt/International Office
Barbara Lehrmann
2. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 2 Bewerbungsfristen Im Rahmen des ERASMUS-Programms:
Philosophische Fakultät: 01.04.2010 (auch für Ecuador?)
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: 15.03.2010
Fakultät für Informatik und Mathematik: 15.03.2010
Department für Katholische Theologie: 15.03.2010
Juristische Fakultät: 15.03.2010
Anmeldung jeweils für WS 2010/11 und/oder SS 2011!!
Australien (JurF): 15.03.2010 ab Februar 2011
3. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 3 Partneruniversitäten das ERASMUS-Programm basiert auf Partnerschaftsverträgen, die für den jeweiligen Fachbereich bzw. Studiengang abgeschlossen werden
Austausch ist nur im Rahmen dieser Verträge und im Rahmen der Studiengänge möglich!
Austausch im Rahmen der Partneruniversitäten in Europa bzw. auch in den assoziierten Ländern (Türkei)
Liste der Partneruniversitäten unter:
http://www.uni-passau.de/440.html
4. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 4 Anzahl der Austauschplätze basiert auf den Partnerschaftsverträgen
Vereinbarung der Austauschplätze jedes akademische Jahr neu!
Anzahl der Austauschplätze unter:
http://www.uni-passau.de/440.html
die genaue Anzahl der Plätze findet man auf der jeweiligen Seite der Partneruniversität
5. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 5 Bewerbungsantrag erhältlich im Info-Stand (Klappenschrank: „Bewerbungsanträge“) oder im Internet unter: http://www.uni-passau.de/506.html
nächstes Jahr möglicherweise online möglich!
dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:
6. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 6 Tabellarischer Lebenslauf in der Landessprache
bei Hochschulen aus verschiedensprachigen Ländern verschiedensprachige Lebensläufe
Studienvorhaben in der Landessprache für die primär beantragte Hochschule
bei Hochschulen aus verschiedensprachigen Ländern entsprechend verschiedensprachige Motivationsschreiben
Ausnahme bei Informatik-Studierende: sowohl Lebenslauf und Motivationsschreiben zusätzlich auch auf Deutsch
maximal eineinhalb Seiten, ca. 3.000 Zeichen
7. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 7 Leistungsnachweise
Kopien aller bisher erworbenen Scheine einschließlich der Sprachprüfungen, falls vorhanden
Auszug aus HISQIS (soweit im Studiengag möglich)
Kopie Ihres Vordiploms- bzw. Zwischenprüfungszeugnisses (soweit vom Studiengang vorgesehen und vorhanden)
Kopien von zwei Immatrikulationsbescheinigungen
Kopie des Europasses (falls vorhanden)
zusätzlich: Bachelor-Zeugnis von Studierenden in Masterstudiengängen für Plätze im Masterbereich
? Eine Beglaubigung ist nicht nötig!!
8. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 8 Kriterien des Auswahlverfahrens Alle Fakultäten:
Nachweis der Sprachkenntnisse: z.B. Zeugnisse der FFA-Ausbildung, UNIcert, sonstige Sprachnachweise (Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!) und Motivationsschreiben/Lebenslauf
Juristische Fakultät:
bis zu 3 Teilleistungen aus den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht: egal, ob Hausarbeit, Teilklausur etc.
9. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 9 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
Diplom-Studiengang BWL/VWL:
3 propädeutischen Leistungsnachweise und erster Teil des Vordiploms (Recht und Statistik; bei „kleinem Kuwi“ i.d.R. nur Statistik (Diplomstudiengang))
B.A. Business Administration and Economics (gilt auch für B.A. Wirtschaftsinformatik):
alle studienbegleitenden Leistungen der ersten 3 Semester: es wird eine Durchschnittsnote gebildet (Ermessenspielraum: Gewichtung nach ECTS-Punkten)
10. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 10 Master Business Administration/Master International Economics and Business
Bachelor-Zeugnis und die studienbegleitenden Leistungen (vorwiegend des ersten Semesters) für Bewerbung um eigene Masterstudienplätze; ansonsten gelten für Masterstudierende die Kriterien wie bei B.A. Business Administration and Economics
11. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 11 Philosophische Fakultät:
studienbegleitende Leistungen/Scheine, Motivationsschreiben (!)
Fakultät für Informatik und Mathematik: studienbegleitende Leistungen/Scheine; gilt für die Bachelor- und Masterstudiengänge
Department für Katholische Theologie:
studienbegleitende Leistungen/Scheine
Auswahl durch die einzelnen Programmbeauftragten/Lehrstühle
12. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 12 Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes:
spätestens Ende Mai/Anfang Juni
schriftlich!
13. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 13 Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität
Mobilitätszuschuss:
ca. 150 €/Monat (Mobilitätszuschuss wird nicht auf BAFÖG angerechnet!)
kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig!
Überweisung in einer Summe (November)
Status „ERASMUS“: Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der Partneruniversität etc. Förderung/ Vorteile durch ERASMUS
14. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 14 Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:
Auswahl der Kandidaten i.d.R. nach Noten
wichtige Voraussetzung für das ERASMUS-Programm:
man muss mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein
Bewerbung im Akademischen Auslandsamt: ca. ½ Jahr vor Studienbeginn im Ausland (Bewerbungsfristen!)
Bewerbung bei der Partneruniversität aber noch nötig!
während der Beurlaubung an der Universität Passau sind die Studienbeiträge in Höhe von 485 € nicht zu bezahlen
15. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 15 Beurlaubung:
Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung, Art. 48 BayHSchG).
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Ableisten eines Praktikums
Auslandsstudium bzw. Auslandsaufenthalt
Krankheit
Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie unter: http://www.uni-passau.de/413.html
16. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 16 ECTS-Formular das ECTS-Formular (Learning Agreement/ Studienvertrag) wird von der EU gefordert
muss spätestens vor Antritt des Auslandsaufenthalts unterschrieben von der Universität Passau (Programmbeauftragte/ Studiendekan und AAA) und von der Partneruniversität wieder dem AAA vorliegen
Das ECTS-Formular ist erhältlich:
im Info-Stand des AAA
wird mit der Zusage des Studienplatzes verschickt
im Internet unter www.uni-passau.de/506.html
Tipps zum Ausfüllen/Muster:
Merkblätter werden gemeinsam mit dem ECTS-Formular verschickt
Merkblätter finden Sie im Info-Stand oder im Internet (s.o.)
17. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 17
Funktion des Learning Agreements:
Auflistung der im Ausland zu besuchenden Veranstaltungen
Auseinandersetzung bereits vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Lehrangebot an der Gastuniversität
Einplanung der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule
Überprüfung an der Gasthochschule, ob die gewählten Kurse so realisierbar sind
Ergebnis: bessere Planungssicherheit
18. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 18 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
möglichst vor Antritt des Auslandsstudiums: Abschluss eines speziellen Learning Agreements mit dem jeweiligen Fachvertreter/ Programmbeauftragten und dem Studierenden
Kriterium für die Anerkennung von Prüfungsleistungen:
Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, mit denen, die in Passau angeboten werden
Die Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen (Kompetenzziele) im Wesentlichen entsprechen
19. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 19 Ist ein von dem oder der Studierenden im Ausland belegtes Modul also mit 7,5 ECTS-Punkten gewichtet, erhält er oder sie in Passau 5 ECTS-Punkte, wenn das entsprechende Modul in Passau mit 5 ECTS-Punkten gewichtet ist.
keine unterschiedliche Kriterien bei Bachelor und Masteranerkennungen
Ziel: Pro Semester sollten 30 credits erworben werden
20. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 20 Bachelor-Studiengänge Business Administration and Economics und Wirtschaftsinformatik:
? voraussichtlich: keine Beschränkung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf 60 ECTS-Punkte!
empfehlenswerter Zeitpunkt für den Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester
Diplom-Studiengänge:
Anerkennung von maximal 20 Leistungspunkten in BWL/VWL (Diplom), wobei für ein Prüfungsfach maximal 10 Leistungspunkte gutgeschrieben werden können
21. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 21 Problem „Freischuss“: „Normales Auslandsstudium“
Immatrikulation an einer Juristischen Fakultät
Ablegen eines Scheins im nationalen oder internationalem Recht pro Semester
mindestens 8 SWS
Anerkennungsmöglichkeiten
Die im Ausland erbrachten Leistungen können auf Antrag als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt werden.
Ebenso können im Ausland erbrachte Leistungen auf Antrag zur Teilnahme an der Hauptstufe 2 der FFA für Juristen berechtigen.
nähere Informationen durch die Fachstudienberatung
Juristische Fakultät:
22. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 22 2. Schwerpunktstudium Ausländisches Recht
Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung:
Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo
Westböhmische Universität Pilsen
Karlsuniversität Prag
Staatsuniversität St. Petersburg
Staatliche Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien
Capital University, Columbus (Ohio)
an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag)
23. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 23
Informationen zum Schwerpunktstudium bei Andrew Otto (E-mail: andrew.otto@uni-passau.de)
Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums für das Schwerpunktbereichsstudium im Info-Stand oder im Internet unter: www.uni-passau.de/506.html erhältlich
bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt:
nach dem 4. Semester
24. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 24 Philosophische Fakultät: Anerkennung von Leistungen:
Absprache mit jeweiligem Professor vor der Abreise ins Ausland
verlangt werden i. d. R. Schein (Transcript of records: Note und ECTS-Punkte) aus dem Ausland und evtl. zusätzlich eine Hausarbeit (entweder im Ausland oder an der Universität Passau erstellt)
Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, mit denen, die in Passau angeboten werden
Die Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen (Kompetenzziele) im Wesentlichen entsprechen
25. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 25 Ist ein von dem oder der Studierenden im Ausland belegtes Modul also mit 7,5 ECTS-Punkten gewichtet, erhält er oder sie in Passau 5 ECTS-Punkte, wenn das entsprechende Modul in Passau mit 5 ECTS-Punkten gewichtet ist.
Ziel: Pro Semester sollten 30 credits erworben werden
26. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 26
für BA Kulturwirte/ European Studies ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend:
Vorlage einer Bescheinigung über Zahl, Thema und Dauer der besuchten Veranstaltungen bzw. Zeugnisse über abgelegte Prüfungen
- Anerkennung durch den jeweiligen Länderbeauftragten
bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt:
nach dem 4. Semester (Alternative: 3. Semester, aber auf Grund von Organisation des Auslandsaufenthaltes etc. oft noch zu früh); Wintersemester oft geeigneter
27. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 27 vor Abreise ins Ausland Absprache mit den Fachvertretern erforderlich
Fakultät für Informatik und Mathematik
28. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 28 Transcript of Records Ausstellung einer Datenabschrift, in der die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert sind
erforderlich für eine Bewerbung an einer ausländischen Universität
sollten Sie von der Partneruniversität nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten (=Abschlusszeugnis); Muster wird vom AAA zusammen mit dem Stipendienbescheid verschickt
beinhaltet die Prüfungsleistungen, „lokale“ Noten, ECTS-Punkte; ECTS-Note etc. („Abschlusszeugnis“)
im Info-Stand oder im Internet erhältlich unter:
www.uni-passau.de/506.html
29. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 29 Besonderheiten des neuen ERASMUS-Programms im EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen (LLP) 2007-2013
wiederholte Förderung:
ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium (SMS: maximal 12 Monate) und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP: maximal 12 Monate) (Career Service) gefördert werden
30. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 30 Kombination Studium-Praktikum (Ausnahme)
das Praktikum findet unter der Aufsicht der Gasthochschule statt
das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander
gilt dann insgesamt als Auslandstudium SMS (maximal 12 Monate) (Abwicklung erfolgt über das Akademische Auslandsamt)
31. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 31 Kontakt Universität Passau
Akademisches Auslandsamt/International Office
IT-Zentrum/International House
Innstr. 43
94032 Passau
Tel.: 0851/509 1162
Fax: 0851/509 1164
E-mail: auslandsamt@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/international.html
32. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 32
33. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt 33
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!