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0.1-Titel. Parlamentsdirektion L1.5 – Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer. Präsentation eRecht 13.01.2003. 0.2-Projekt. Projekt e-Recht: Vom Gesetzentwurf der Ministerien bis zur Kundmachung durch das BKA: Durchgehende elektronische Textgrundlage. Allgemeiner Workflow:. BM. BKA.
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0.1-Titel Parlamentsdirektion L1.5 – Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer Präsentation eRecht 13.01.2003
0.2-Projekt Projekt e-Recht: Vom Gesetzentwurf der Ministerien bis zur Kundmachung durch das BKA: Durchgehende elektronische Textgrundlage Allgemeiner Workflow: BM BKA NR-Dienst > BR-Dienst BKA Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften
0.3-Ziele • Ziele: • Parlamentsdirektion übermittelt dem BKA nur noch konsolidierte elektronische Fassungen der Gesetzesbeschlüsse • (wenn die RV vom BKA als eRecht übermittelt wurde). • Kundmachung der Gesetze: Ausschließlich mittels elektronischer Bundesgesetzblätter im Internet. Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften
0.4-Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen: • Innerhalb der Parlamentsdirektion wurde für die Belange des e-Rechts ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet. • Der Start der elektronischen Kundmachung soll laut Bundeskanzleramt mit 1.1.2004 im RIS erfolgen. • Auflage Bundesgesetzblätter: 5.000-6.000 Stück Zugang zum Internet : ca. 2,5 Mill. Personen Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften
0.5-Notwendigkeiten Notwendigkeiten: • XML: Umstellung 2. Hälfte 2003 zu rechnen. („Struktur-/Schema-Definition“ für eine sichere Kundmachung im Internet) XML betrifft den Referenten nicht unmittelbar, er arbeitet in Winword weiter. XML erkennt aber jeden Formatfehler. • Die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Kundmachung fehlen noch. • Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einbringung authentischer elektronischer Anträge (sichere Signatur) fehlen ebenfalls noch. Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften
0.6-IST-Stand • Laut Ministerratsbeschluss sollte das eRecht ab Jänner 2002 anlaufen. • Laut ergänzendem Beschluss „in der Regel“ ab 16.04.2002 • Bisher wurden vom BKA 8% aller Regierungsvorlagen als brauchbare eRecht-Dokumente geliefert. 60% aller Ministerien haben noch nie ein eRecht-Dokument geliefert.
1.1-RV als eRecht-Dokument? Wie erfahre ich, ob die RV ein eRecht-Dokument ist? • Parlament erhält wie bisher das Original der Regierungsvorlage in Papierform. • Diese Papierfassung stellt derzeit nach wie vor die einzige authentische Fassung dar. • Zusätzlich erhält es auch noch ein Begleitschreiben des Bundeskanzleramtes in Kopie.
1.2.1-Workflow-eRecht BKA Kanzlei ReferentKompetenzzentrumWr. Zeitung BKA Version 1: RV ist ein eRecht-Dokument Erhält Original Layoutkontrolle auf Ersuchen des Referenten Übernimmt eVorlage und legt PM an Erhält ein Original Prüft, ob sicheres Dokument Layout-kontrolle 1. Kontrolle 2. Fertigstellen für Internet / Druck Elektronischer Druckauftrag an Wr.Zeitung Legende: = Papierweg = elektron. Weg
1.2.2-Workflow-Papier 1 Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 1 BKA Kanzlei ReferentKompetenzzentrumWr. Zeitung Legt 2 Leerdokumente an, versendet Originale an ... 1. Setzt wie eRecht 2. Sendet elektron. an KompetenzZ. 3. KEINE Bürste 1. Scannt sonst. Beilagen 2. Prüft, ob zusätzl. Leerdokument Kontrolle und Info an Referenten (unsicheres) eRecht Legende: = Papierweg = elektron. Weg
1.2.3-Workflow-Papier 2 Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 2 Kanzlei ReferentKompetenzzentrumWr. Zeitung Druckt Bürste aus, sendet Bürste und Original-RV an Ressort eRecht Ressort: Durchsicht u. Korrektur Layout-Unterstützung 1. Elektr. Einarbeitung berechtigter Korrekturen 2.Fertigst. f Internet/Druck Layout-Unter-stützung Elektron. Druckauftrag an Wr.Z. Legende: = Papierweg = elektron. Weg
1.3.1-Wie finde ich die eRecht-Dokumente? (6) Wie finde ich die eRecht-Dokumente? 1) Intranet aufmachen 2) Parlamentarische Materialien e-Recht Zur Präsentation
Gesetzestext 1.3.6.2-Gesetzestext Formatfehler
1.3.6.3.1-Dokumenteübersicht Eine eRecht-Vorlage setzt sich aus mehreren Dokumenten zusammen, die einzeln ausgecheckt werden können. Die Vorlage unterteilt sich in folgende Dokumente (immer): Fakultativ können noch auftreten: 2. Gesetzestext 3. Materialien 2 4. Begleitschreiben 3 4 5 5. Layoutkontroll- datei Normative Anlagen Diverse Begleitinfos
1.3.6.3.2-Funktionen Blau (unterstrichene) Links:Nur Lesend zu öffnen (keine Änderungen speicherbar). Checkout Button: Bearbeitungmöglich. • Ausschuss • Titel der RV 1. Geschichtsseite derVorlage 1 8 6 6. Status 7 7. Checkout-Button 8. Bestätigen
1.3.6.4-Status Status Der Status gibt Auskunft über den Zustand des Dokuments innerhalb des Workflows. Die wichtigsten Varianten bei der RV sind: • REFERENT (Dokument ist beim Referenten) • KOMPETENZ(Dokument ist im Kompetenzzentrum) • LAYOUT(Dokument ist bei der Wiener Zeitung) • FERTIG(Dokument ist fertig und wird ins Internet gestellt)
Materialien 1.3.1.2.4-Materialien Übliche Formate: • 81_ErlUeberschrZ • 82_ErlUeberschrL • 83_ErlText In Dokument „Materialien“ einer RV sind das Vorblatt, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung enthalten. Formate
1.3.5-Kontrolle Layout Die Überprüfung der Formate erfolgt bei eRecht-Dokumenten bereits beim Einlangen automatisch vom System Das Ergebnis sehe ich in der Layoutkontrolldatei. Überprüfung der Formate BKA: Formate (Vereinfachungen notwendig)
Fertigstellen Fertigstellen (Freigabe Druck/Internet)
Workflow Ausschussbericht RV / NR 2.1-Workflow-AB Kanzlei ReferentKompetenzzentrumWr. Zeitung Präsidiale Legt elektr. AB mit Mustertext an und adaptiert ihn. Legt AB auf Ersuchen an Versendet Tagesordnung Druckt Arbeits-fassung aus Layoutkontrolle Leerdokumente auf Ersuchen Ausschuss 1. Finalisiert AB-Text 2. Leerdokumente anlegen 3. Änderungen einbauen Uploads Elektronischer Druckauftrag an Wr.Zeitung • Original ausdrucken / Kanzlei senden • 2. Fertigstellen für Internet / Druck
3.1-Beschlussausfertigung • Je ein elektronisches Dokument für den 1. Gesetzestext (normative Anlage), die 2. Beschlussallonge und das 3. Übermittlungsschreiben an den Bundesrat. Die Kontrolle einschließlich der Freigabe durch den Dienstleiter erfolgt anhand der elektronischen Dokumente. Erst danach erfolgt der Ausdruck für die vier Originale. Beschlussausfertigung
4.0-Bundesrat Bundesrat Der Workflow für den Ausschussbericht und den Beschluss des Bundesrates erfolgt analog.