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Bericht zur Rechtslage in der Veranstaltungswirtschaft bdv Mitgliederversammlung, 07. November 2011. RA Dr. Johannes Ulbricht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Die Themen. Gewerbesteuer auf Hallenmieten Steuersatz beim Weiterverkauf von Künstlern
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Bericht zur Rechtslage in der VeranstaltungswirtschaftbdvMitgliederversammlung, 07. November 2011 RA Dr. Johannes Ulbricht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Die Themen • Gewerbesteuer auf Hallenmieten • Steuersatz beim Weiterverkauf von Künstlern • Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG • Steuerbarkeit von Frei-Tickets und Catering-Leistungen • Vorverkaufserlöse in der Insolvenz • Absage bei Schlechtwetter Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Gewerbesteuer bei Hallenmieten • Gewerbesteuermessbetrag • Nach der früheren Rechtslage waren Kosten für die Anmietung von Veranstaltungsstätten NICHT Teil des Gewerbesteuermessbetrags • ab dem Erhebungszeitraum 2008 gilt die Neufassung § 8 Nr. 1 GewStG: Hiernach sind 25 % von 13/20 der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines Anderen stehen, dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Gewerbesteuer bei Hallenmieten • Hintergrund der Änderung: Konzerne rechnen ihren Gewerbeertrag klein, indem sie Gegenstände des Anlagevermögens (also die notwenige Betriebsausstattung) nicht kaufen, sondern leasen. • Konsequenzen für Veranstalter: Gefahr von Kostensteigerungen. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Gewerbesteuer bei Hallenmieten • Die entscheidende Frage: Sind Veranstaltungsstätten Anlagevermögen oder Umlaufvermögen • M. E. Umlaufvermögen, da kein dauerhafter Wert im Unternehmen verbleibt, sondern der gesamte Wert an den Kartenkäufer weitergegeben wird • Anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn der Kauf eine echte Alternative zur Miete ist. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Gewerbesteuer bei Hallenmieten • Finanzgerichtliches Verfahren 1. Instanz: • Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es nicht beurteilen könne, ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handle. • Revision BFH läuft • Eingabe ans BMF: Klarstellung erforderlich! • Mögliche Konsequenz auch bei Lizenzen Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Gewerbesteuer bei Hallenmieten • Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Rechtslage bis 2004: Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG lässt offen, wer „Veranstalter ist“ • Durchgängige Praxis und Kommentierung: Gastspieldirektionen sind Veranstalter iSd Vorschrift • 2005: Neufassung § 12 Abs. 2 Nr 7 a UStG. Ermäßigt steuerbar seitdem: • Eintrittsberechtigung für Konzert und Theater • Ausübende Künstler im Bereich Konzert u.Theater • Anfrage bdv 2005: „Keine Änderung der bisherigen Rechtslage“ Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Urteil FG Mecklenburg 2007: „der ermäßigte Steuersatz steht ausschließlich demjenigen zu, der gegenüber dem Publikum als leistender Unternehmer auftritt“ • Einzelfallentscheidung, Tragweite für die Branche vermutlich nicht erkannt Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Mitteilung des BMF an den bdv vom 09.02.2011: Die Leistungen von Gastspieldirektionen unterliegen NICHT dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG • Vertrauensschutz bis Ende 2011 • Inkonsequent, da auch sonst Weiterverkauf besteuert wie Endverkauf Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Der bdv weist im Juni 2011 das BMF auf einen Widerspruch der an den bdv gerichteten Mitteilung zum Umsatzsteueranwendungserlass (USTAE) des BMF aus dem Jahre 2010 hin, Dort heißt es nämlich: • 4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann wie bei der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchstabe b UStG jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden. • Der bdv teilt dem BMF mit, dass es danach also nur noch darauf ankommen könne, ob jemand als Gastspieldirektion der Tourneeveranstalter auftrete Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Die Verwirrung geht weiter: • Am 30. September 2011 wird der USTAE in Abschnitt 12.5 Abs. 5 durch den Inhalt des an den bdv gerichteten Schreibens ergänzt: • (5) Nicht begünstigt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind die Leistungen der Gastspieldirektionen, welche im eigenen Namen Künstler verpflichten und im Anschluss daran, das von diesen dargebotene Programm an einen Veranstalter in einem gesonderten Vertrag verkaufen. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Anfang Oktober 2011 teilt das BMF dem bdv mit • Man sie sich des Widerspruchs bewusst • Man habe allerdings das an den bdv im Februar gerichtete Schreiben trotz des Widerspruchs im Erlasswege veröffentlichen müssen. • Man werde den Widerspruch beseitigen • Dies könne noch einige Zeit dauern, da es einer erneuten Abstimmung mit den Finanzministern der Länder bedürfe. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Ende Oktober 2011: der bdv schreibt erneut an das BMF und plädiert für einen einheitlich ermäßigten Steuersatz in´der Leistungskette • Künstler • Tourneeveranstalter/Gastspieldirektion • Veranstalter Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern • Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG • Die Historie: • Jahrzenhtelang gab es die Umsatzsteuerbefreitung nur auf Antrag im Bereich der „klassischen“ Kultur • Dann zunehmend auch bei Rock, Pop, Musicals, wobei die Anträge durch die Finanzbehörde gestellt wurden • Konsequenz für Veranstalter: Rückwirkender Verlust Vorsteuerabzug Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG • Dialog BDV mit Kultusministerkonferenz • Ergebnis: Rein kommerzieller Kulturbereich schien ausgenommen • Neuer Befreiungsverfahren werden bekannt • Ergebnis bleibt abzuwarten • Möglichkeit: Antrag auf Negativtestat Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG • Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Steuerliche Behandlung von Frei-Tickets und Catering-Leistungen • Gefahr von Nachforderungen bei Betriebsprüfungen • UStG: sonstige Leistung? • EStG / KStG: Betriebsausgabe? • Siehe BDV-Rundschreiben 08/2009 Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Umsatzbesteuerungvon Frei-Tickets und Catering-Leistungen • Grundsatz UST: Leistungsaustausch • Catering und Freikarten: Wenn im Vertrag definiert, wohl Leistung und kein Geschenk • Catering wohl nur im Rahmen des steuerfreien Verpflegungsmehraufwands nicht als Leistung anzusehen • Keine Gegenleistung z. B. bei Freikarten für Journalisten, „echte Geschenke“ an Geschäftsfreunde, Auffüllen schlecht verkaufter Veranstaltungen Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Einkommensteuer bei Frei-Tickets und Catering-Leistungen • Grundsatz EStG / KSTG: Betriebsausgabe dann, wenn betrieblich veranlasst • Betrieblich veranlasst immer bei Leistungsaustausch • Betrieblich veranlasst auch ohne Leistungsaustausch, wenn es dem Unternehmenszweck dient, wie z. B. bei Pressefreikarten • Geschenke gelten nur innerhalb der steuerlichen Freibeträge als betrieblich veranlasst Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Steuerbarkeit von Frei-Tickets und Catering-Leistungen • Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Vorverkaufserlöse in der Insolvenz • Vorverkaufserlöse gehören im Insolvenzfall zur Insolvenzmasse • Lösung: BDV-Sicherungsklausel • Vorsicht: Verträge mit dem Systembetreiber enthalten zumeist Abtretungsklauseln • Erlaubnis des Systembetreibers muss eingeholt werden Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Vorverkaufserlöse in der Insolvenz • Anfechtbarkeit der Abtretung, wenn diese zeitlich kurz vor der Insolvenz erfolgte • Anfechtbarkeit, wenn sie in Kenntnis der Insolvenz erfolgt • Gefahr von prioritätsälteren Abtretungen an Banken und sonstige Kreditgeber Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Vorverkaufserlöse in der Insolvenz • Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Absage bei Schlechtwetter • Häufung extremes Wetter • Veranstaltungssicherheit • Pflicht zur Absage Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Absage bei Schlechtwetter • Erstattungsanspruch des Kartenkäufers? • Aufdruck auf Karte unbeachtlich • Höhere Gewalt • Erstattungsanspruch ggf. bei Absage • Sonderfall: Das abgebrochene Konzert Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Absage bei Schlechtwetter • Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht