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Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln, 08.09.2010

Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln, 08.09.2010. btf/is-Breitenfelder Gesellschaft für Informationssysteme mbH. Worüber wollen wir sprechen?. … über die Grundlagen und Sonderfälle der IC-Konsolidierung Schuldenkonsolidierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

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Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln, 08.09.2010

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Presentation Transcript


  1. Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln, 08.09.2010 btf/is-BreitenfelderGesellschaft für Informationssysteme mbH

  2. Worüber wollen wir sprechen? … über die Grundlagen und Sonderfälle der IC-Konsolidierung • Schuldenkonsolidierung • Aufwands- und Ertragskonsolidierung Wir werden sehen, dass Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwei Seiten derselben Medaille sind.

  3. Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt:Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“ Beispiele Beispiele Beispiele Beispiele

  4. Was steht im Gesetz? (1) Grundlage: Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 HGB) Konsequenz: • Eliminierung aller Binnensalden und Binnenumsätze § 297 Inhalt des Konzernabschlusses „Im Konzernabschluß ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.“ (§ 297 Abs. 3 HGB)

  5. Was steht im Gesetz? (2) § 303 Schuldenkonsolidierung „Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.“ … und gleich dahinter, in Abs. 2, steht: „Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.“ Ein Satz, der uns noch beschäftigen sollte.

  6. Was steht im Gesetz? (3) § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung „In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind 1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.“ … und gleich dahinter folgt wieder in Abs. 2: „Aufwendungen und Erträge brauchen nach Absatz 1 nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge … nur von untergeordneter Bedeutung sind.“

  7. Was steht im Gesetz? (4) Etwas weniger verklausuliert: § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung „In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Erlöse und Erträge zwischen Konzernpartnern  mit den entsprechenden Aufwendungenzu verrechnen,  als Erhöhung des Bestands im Umlaufvermögen umzugliedern  oder als aktivierte Eigenleistungen umzugliedern.“ Hier deuten sich 2 wenig beachtete Sonderfälle an: -- Lieferung von Bestandsmaterial -- Leistungen für Anlagevermögen

  8. Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt:Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

  9. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? Zu konsolidieren sind alle Geschäftsvorfälle zwischen den Konzernpartnern, die bei einer einheitlichen Führung als Gesamtunternehmen nach außen nicht sichtbar wären. Also: Konzerninterne … • Lieferungen und Leistungen • Forderungen und Verbindlichkeiten • Ausleihungen und Kreditre • Geleistete und erhaltene Anzahlungen • Rückstellungen (einseitig!) • Wertpapiere • Konzessionen • Ergebnisabführungen und –übernahmen • Geleistete und erhaltene Zuwendungen

  10. Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung(a) Bestand und Tilgung Konzernpartner 1 „weglassen“ (aufrechnen) Konzernpartner 2 Da die gemeldeten Zahlen die Tilgungen bereits berücksichtigen, fallen auch diese hier weg.

  11. Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung(b) Zins Konzernpartner 1 „weglassen“ (aufrechnen) Konzernpartner 2

  12. Beispiel 2: Konzerninterne Zuwendung Konzernpartner 1 „weglassen“ (aufrechnen) Konzernpartner 2

  13. Rechnungslegung Die Stadtwerke ermitteln und fakturieren die Abwassergebühren auf der Grundlage des Wasserbezugs. 1 - Es entsteht eine Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger. 2 - Diese wird bei der Stadt „zum Soll gestellt“ – oder auch nicht. 3 - Zu diesem Zeitpunkt besteht bei den Stadtwerken weder einer Forderung gegen den Bürger noch eine Verbindlichkeit gegen die Stadt. Zahlungseingang Die Stadtwerke vermerken den Geldeingang (Bankeinzug oder Einzelzahler). 1 - Hierbei entsteht eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt. 2 - Zeitgleich und in gleicher Höhe entsteht eine Forderung (IC) der Stadt gegen die Stadtwerke. 3 - Diese „löst“ die Forderung gegenüber dem Bürger „ab“. D.h. die Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger ist ausgeglichen. Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (1)

  14. Abrechnung zwischen Stadt und Stadtwerken (periodisch/Jahresende) Die Stadtwerke überweisen die vereinnahmte Summe und gleichen damit ihre Verbindlichkeit aus. Die Stadt vereinnahmt die Überweisung der Stadtwerke und bucht sie als Ertrag aus Abwassergebühren. Die Stadtwerke melden ihren Saldo auf dem Konto „Durchlaufende Abwassergebühren“ an die Stadt. Die Stadt bucht den Saldo als Forderungen an Ertrag aus Abwassergebühren. (Ggf. ist vorher ein bestehender Forderungssaldo aus Vorperiode auszubuchen.) Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (2) >!<Bis hierher ist das reiner Einzelabschluss für „Durchlaufende Gelder“.

  15. Wo liegt nun der IC- oder Konsolidierungsaspekt? Annahme: Am Jahresende besteht noch eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt aus vereinnahmten, nicht überwiesenen Abwassergebühren. Dann … … ist über diesen Betrag spätestens jetzt bei der Stadt eine Forderung (IC) gegen die Stadtwerke aufzumachen und an Ertrag aus Abwassergebühren zu buchen. IC-Forderung und IC-Verbindlichkeit werden aufgerechnet. Der Ertrag bleibt stehen. Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (3)

  16. Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt:Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

  17. Was ist das? Sachverhalte, die aus Konzernsicht im Sinne der Einheitstheorie fachlich anders zu interpretieren sind als aus Sicht der Einzelunternehmen. Beispiele Aus Erlösen werden aktivierte Eigenleistungen Aus Aufwand für bezogene Leistungen wird Sonstige Aufwand (Vorsteuer) Wo entstehen Umgliederungen? In der Ergebnisrechnung (nicht in der Bilanz) Umgliederungen • >!<Umgliederungen sind … • einseitige Vorgänge (nur bei einem der Partner) • Umbuchungen im Rahmen der KB II • manuell vorzunehmen • keine Konsolidierung!

  18. Beispiel 4: Konzerninterne Bauleistung Konzernpartner 1 Hinweis:Keine Zwischenergebnis-Eliminierung!  umgliedern Konzernpartner 2

  19. Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt:Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

  20. IC-Differenzen … sind Salden, die nach der Aufrechnung von IC-Sachverhalten verbleiben. „Echte“ Differenzen … … haben eine sachliche Grundlagein der unterschiedlichen Bewertung desselben Sachverhalts in den Einzelabschlüssen der Konzernpartner. Für die Auflösung der Differenz ist der Sachverhalt aus Konzernsicht zu bewerten und ursachengerecht zu konsolidieren. Die Konsolidierung ist ggf. über mehrere Jahr fortzuführen und zu verfolgen und bei Wegfall des Bewertungsunterschieds wieder zurückzuführen. „Unechte“ Differenzen … … beruhen auf Fehlern in der Buchführungder Einzelabschlüsse. Für die Auflösung erfolgt im Gesamtabschluss eine verursachungsgerechte Korrekturbuchung (bereits in der KB II). Die Korrektur ist im darauffolgenden Jahr in den Einzelabschlüssen nachzuholen. IC-Differenzen: Was sie sind und wie sie entstehen

  21. Will heißen: In aller Regel ändert sich die Ergebnisrechnung („erfolgswirksam“). IC-Differenzen: Grundsatz für ihre Eliminierung Grundsatz: IC-Differenzen sind – unabhängig ob echt oder unecht – immer entsprechend ihrer Entstehung zu eliminieren.

  22. Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt:Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

  23. Echte IC-Differenzen gibt es im Wesentlichen drei: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Wertberichtigungen von Forderungen Nicht-abzugsfähige Vorsteuer Echte IC-Differenzen (1)

  24. Bei Rückstellungen und Wertberichtigungen handelt es sich um „einseitige“ Geschäftsvorfälle. Im Konzern sind diese Vorfälle „wegzulassen“. Dabei ist auch der zugehörige Aufwand auszubuchen. Echte IC-Differenzen (2)Beispiel 5: Rückstellungen und Wertberichtigungen Konzernpartner 1 ausbuchen • Nur 1 Partner betroffen • Verursachungsgerecht zurück buchen: Rückstellung an Aufwand • In der KB II • Manuell

  25. Dem Nettoerlös des einen Konzernpartners steht der höhere Bruttoaufwand des anderen Konzernpartners gegenüber. Aus Konzernsicht „bleibt es dabei“ (Bruttoauwand).(Die Steuer ist weg …) Zu eliminieren ist also Nettoerlös gegen Nettoauwand. Echte IC-Differenzen (3)Beispiel 6: Nicht-abzugsfähige Vorsteuer Konzernpartner 1 Netto konsolidieren Konzernpartner 2 • Netto konsolidieren • Der Steueraufwand bleibt stehen. • Geschmacksfrage: Steuer umgliedern in „Sonstige betriebliche Aufwendungen“? Modellprojekt:Umgliedern!

  26. Beispiele für unechte IC-Differenzen: Noch nicht gebuchte Belege (Eingangsrechnungen) Fehlerhafte Zeitabgrenzung (bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen) Zahlungen unterwegs (Bankverkehr zum Jahreswechsel) Was tun? Grundsatz: „Bei Entdeckung berichtigen“ Im Idealfall: Fehlerhaften Einzelabschluss berichtigen und neu melden Wenn das nicht mehr geht: im Gesamtabschluss Korrektur im Rahmen der KB II im Einzelabschluss Korrektur im Folgejahr. Unechte IC-Differenzen Wichtig: Im Folgejahr ist dann eine gegenläufige Korrektur beim Gesamtabschluss fällig.

  27. Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt:Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

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