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Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues OLG Düsseldorf / AG Oberhausen

Der rechtliche Rahmen und die Zukunft der Justiz-Kommunikation – Chancen und Risiken 4. Bayerischer IT-Rechtstag Systems München 27.10.2005. Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues OLG Düsseldorf / AG Oberhausen. Agenda. Die Regelungen des JKomG Erfahrungen mit dem ERV Probleme

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Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues OLG Düsseldorf / AG Oberhausen

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Presentation Transcript


  1. Der rechtliche Rahmen und die Zukunft der Justiz-Kommunikation –Chancen und Risiken4. Bayerischer IT-Rechtstag Systems München27.10.2005 Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues OLG Düsseldorf / AG Oberhausen

  2. Agenda • Die Regelungen des JKomG • Erfahrungen mit dem ERV • Probleme • Lösungsansätze

  3. Ziele des elektronischen Rechtsverkehrs • Elektronische Kommunikation • vollständige elektronische Aktenbearbeitung • bis hin zur elektronischen Archivierung • bedingt eine nachhaltige und tiefgreifende Veränderung der justizinternen Arbeitsabläufe (mehr Organisation als Technik!) • hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der „Justiznutzer“ • kann nur bei Einbeziehung der Anwaltschaft Erfolg haben

  4. Wesentliche Regelungen des JKomG • Auch gerichtsintern: Signatur elektronischer Dokumente als Surrogat für die handschriftliche Unterzeichnung • Regelung des Medientransfers • Ausdruck elektronischer Dokumente • Einscannen von Papier • Regelungen zu Beweiskraft • elektronische Akteneinsicht

  5. Praxiserfahrungen mit dem ERV • Noch deutliche Zurückhaltung der „Justiznutzer“ • praktische Schwierigkeiten bei den Anwälten: • Signatur: Kostenfaktor und Störfaktor im Arbeitsablauf • aufwändiges Einscannen von Papierunterlagen • fehlende technische Fähigkeiten der Mitarbeiter • Nutzen wird angezweifelt • Beschleunigung • Postlaufzeiten / Bearbeitungszeiten • Fax weitaus einfacher und genauso schnell • Portoersparnis • praktische Schwierigkeiten bei den Gerichten • Eingangspoststelle / Datenerfassung der Servicekraft • Arbeit des Richters mit der elektronischen Akte

  6. Schlussfolgerungen • Kein Grund, mit dem ERV aufzuhören! • In der Pflicht steht nicht nur der Bundesgesetzgeber! • Es geht nur gemeinsam mit den Anwälten (und anderen „Justiznutzern“) • Gründung der gemeinsamen Kommission des EDV-Gerichtstags • ganz konkrete gemeinsame Aktionen • Mehr Augenmerk auf Kosten-Nutzen-Relation • Notwendigkeit, Anreize für die Teilnahme am ERV zu schaffen • technische Vereinfachungen: • ERV muss alltäglicher Arbeitsvorgang werden • Informationen müssen verstärkt als Daten statt in Texten übertragen werden

  7. Lösungsansätze • schrittweise Lösungen in Teilbereichen anstreben, die leichter umgesetzt werden können - Fernziel bleibt eine vollständige elektronische Aktenführung • Anpassung unserer Arbeitsabläufe an zeitgemäße technische Möglichkeiten • über die Grenzen der eigenen Organisation hinaus • gemeinsame Lösungsüberlegungen • bedingt auch rechtliche Änderungen der Verfahrensordnungen • aber erst, nachdem der optimale Ablauf herausgefunden worden ist

  8. Grundsätzliche Erkenntnisse • Die Verfahrensordnungen • regeln, welche Informationen das Gericht benötigt • basieren aber auf der Büroorganisation des 19. Jahrhunderts • Lösungsansatz müssen die Fragen sein: • Brauchen wir die Information für das Verfahren überhaupt noch ? • Wie können wir sie mit zeitgemäßen Mitteln bekommen ? • Falsch ist der Versuch, die vorhandenen Informationswege lediglich elektronisch nachzubilden!

  9. Beispiel Prozesskostenhilfe (1) • Herkömmlicher Ablauf: • Mandant muss Unterlagen beschaffen (Sozialhilfebescheid, Gehaltsnachweis usw). • Anwalt muss kopieren • Anwalt schickt Unterlagen per Post • Gericht liest Unterlagen und gibt ggf. Zahlen per Hand in ein Berechnungsprogramm ein • Ablauf nach JKomG: • ersetzt Kopieren durch Scannen • ersetzt Post durch elektronische Kommunikation • klebt aber am herkömmlichen Ablauf • Optimierungspotential nicht ausgeschöpft !!! • Lauferei für den Mandanten und Handarbeit für Anwalt und Gericht bleiben • Informationsstrukturen des „Papierzeitalters“ werden beibehalten

  10. Beispiel Prozesskostenhilfe (2) • Optimaler und zeitgemäßer Ablauf: • Mandant gibt dem Anwalt die benötigten Informationen • Anwalt übermittelt strukturierte Daten elektronisch an das Gericht • Gericht prüft Informationen automatischelektronisch nach • Informationen gehen automatisch in ein Rechenprogramm • benötigte Informationen auf elektronischem Weg bietet hier das Jobcard-Verfahren • aber: sachgerechter Ablauf deckt sich nicht mit der ZPO! • Aufgabe der gemeinsamen Kommission: • Strukturierung eine technisch möglichen gestrafften Arbeitsablaufes • durchgängig vom Anwalt bis zum Gericht • Beteiligung von Anwälten und Justizvertretern • danach Vorschlag zur Änderung der ZPO-Vorschriften

  11. IT im Konflikt mit dem Verfahrensrecht (1) Verfahrensrechtliche Regelungen haben • eine Sinn-Ebene (welches Ziel soll damit erreicht werden?) • eine Umsetzungs-Ebene (mit welchen organisatorischen und technischen Mitteln wird das umgesetzt?) Verfahrensrechtler klammern sich oft an die konkrete Umsetzungsmethode und fordern 1:1-Abbildung in der IT notwendig ist aber eine Überprüfung, • ist das Ziel heute noch schützenswert? • Mit welchen modernen Mitteln kann man es schützen?

  12. IT im Konflikt mit dem Verfahrensrecht (2) 1. Beispiel: Signatur beim Einscannen von Dokumenten 2. Beispiel: Vermerke auf dem Originalurteil („untrennbare Verbindung“) 3. Beispiel: „Dogma“ von der Einmaligkeit des Vollstreckungstitels 4. Beispiel:die Ausfertigung bzw. beglaubigte Ablichtung

  13. Was wird konkret getan ? (1) • Justiz arbeitet intensiv an der Einrichtung eines zentralen elektronischen Postfaches • Ein Zugang für alle Gerichte ! • deckt alle unterschiedlichen Zugangstechniken in den Ländern ab • gesicherte Verbindung (Leitungsverschlüsselung) • erledigt auch die Prüfung unterschiedlicher Signaturen • Überlegungen für ein elektronisches Postfach für die gesicherte Kommunikation zwischen Anwalt und Anwalt

  14. Was wird konkret getan ? (2) Übertragung der Parteidaten vom Anwalt an das Gericht • Daten werden automatisch eingelesen • theoretische Grundlage: XML / Datensatzdefinition xJustiz • Automatische Erzeugung des Datensatzes auf Anwaltsseite • Einbindung in die Anwaltsprogramme (Anwaltsanbieter) • Initiative des EDV-Gerichtstages • Erstellung eines Werkzeuges als Add-On für Word • Eingabe der Daten in Maske • aber keine Mehrarbeit, da automatisch Rubrum im Schriftsatz erzeugt wird • für den Anwalt kostenlos aus dem Internet zu laden • gemeinsam Konzeption von Justiz und Anwaltschaft

  15. Was wird konkret getan ? (3) auch der Rückweg vom Gericht zum Anwalt ist in Arbeit • zur Kontrolle der eingetragenen Parteidaten • Ergänzung um Aktenzeichen, Fristen, Termine usw. • Weniger Erfassungsaufwand beim Anwalt • weniger Fehlerrisiken (Fristen!) Ziel: Verlagerung der Informationen von der Textebene zur Datenebene Beispiele: Sachstandsanfrage / Aktenanforderung Beispiel: Ladung

  16. Chancen und Risiken • Wir haben die Chance zur gemeinsamen Modernisierung unserer Arbeitsabläufe • Wir müssen in kleinen Schritten vorgehen: • mit Mut zur Innovation • nicht immer nur technische Lösungen suchen • besser überkommene Abläufe in Frage stellen • ohne Dogmen und Denkblockaden • mit Augenmaß - auch beim Datenschutz

  17. Es gibt viel zu tun! Lasst es uns gemeinsam anpacken!

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