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Dienstag, 08.05., 17.00-19.30 Uhr. Information zur Gymnasialen Oberstufe. Gutenberg Gymnasium Bergheim. Abitur 2014. Worüber ihr heute informiert werdet. Versetzung in die Qualifikationsphase und der Mittlere Schulabschluss Qualifikationsphase (Wahl der LK)
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Information zur Gymnasialen Oberstufe Gutenberg Gymnasium Bergheim Abitur 2014
Worüber ihr heute informiert werdet Versetzung in die Qualifikationsphase und der Mittlere Schulabschluss Qualifikationsphase (Wahl der LK) Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Bildung der Gesamtqualifikation
Aufbau der gymnasialen Oberstufe Abiturzeugnis = Gesamtnote 2/3 der Gesamtnote (Block I) 1/3 der Gesamtnote (Block II) Abiturprüfung Q2 Q1 EF
Verweildauerin der gymnasialen Oberstufe Maximal 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung + Höchstverweildauer: 4 Jahre Regeldauer: 3 Jahre Wochenstundenzahl dergesamten Oberstufe:102 WStd., d.h. pro Jgst. durchschnittlich 34 WStd.
Welche Abschlüsse könnt ihr in der gymnasialen Oberstufe erreichen? Allgemeine Hochschulreife (Ergebnisse aus Block I und II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase Block I FHR Schul. Teil 1. Jahr der Qualifikationsphase Versetzung Mittlerer Schulabschluss Einführungsphase
Falls ein Schuljahr in der Oberstufe wiederholt werden muss: Einmal erworbene Abschlüsse bleiben erhalten z.B. das Latinum der Mittlere Schulabschluss die Fachhochschulreife
Versetzung in die Q1 • zehn versetzungswirksame Fächer als Grundlage • mangelhaft auf Zeugnis von EF.1 gilt bereits als Mahnung • eine nicht gemahnte Minderleistung bleibt bei Versetzungs-entscheidung unberücksichtigt
Zuerkennung des Mittleren Schulabschlusses • Achtung: Für die Zuerkennung des Mittleren Schulabschlusses werden auchnicht gemahnte Minder-leistungen berücksichtigt (cf. § 50 SchulG) • Eventuell wird Mittlerer Schul-abschluss erst nach Q 1 erworben trotz Versetzung in die Q 1.
Die Qualifikationsphase Belegverpflichtung insgesamt: 38 - 40 anrechenbare Kurse 2 Leistungskurse 7 Grundkurse 8. Grundkurs oder Vertiefungsfächer und • Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. • Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. • Ausnahmen: • neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grund-kurs möglich) • Vertiefungskurse (bis zu zwei): 2-stündig
Fächer und Aufgabenfelder in der Q (Fettdruck = als LK möglich) 2. Aufgabenfeld GE SW Päda Philo EK 3. Aufgabenfeld 1. Aufgabenfeld M D PH Fremdsprachen:E, F, I, S IF BI Schülerwahl KU/MU/LIT/Vokalpr. CH Religionslehre kann im Abitur 2. AF vertreten Sport
Die Qualifikationsphase – Pflichtfächer (als Grundkurs oder Leistungskurs)
Zwei Fächeraus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Abdeckung aller drei Aufgabenfelder(Kunst oder Musik können das erste Aufgabenfeld alleine nicht abdecken.) Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. Eine neu einsetzende Fremdsprache kann nicht als Leistungskurs belegt werden. Verbindliche Wahl der 4 Abiturfächer (2 LKin EF.2und 2 GKzu Beginn von Q2)
Wahl der 4 Abiturfächer • Alle Abiturfächer müssen ab Q 1 schriftlich belegt sein • Religion kann als Abiturfach das Aufgabenfeld II ersetzen, nicht aber die Belegverpflichtung für eine durchgängige Gesellschaftswissenschaft
Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS) • Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen: • zwei Naturwissenschaften (bzw. NW + nat.-tec. Fach) • Naturwissenschaft + Kunst/Musik • Folgende Abiturfachkombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: • die Wahl von Kunst oder Musik • die Wahl von 2 Fremdsprachen • die Wahl von 2 Gesellschaftswissenschaften
Umwahlmöglichkeit innerhalb der ersten 14 Tage nur in begründeten Ausnahmefällen 11.2 12.1 9-10 Fächer 2 LK 7-8 GK
Klausurverpflichtungen (je 2 Klausuren) • Qualifikationsphase • die 4 Abiturfächer • Deutsch • Mathematik • eine Fremdsprache (immer die neueinsetzende FS) • eine weitere Fremdsprache oder ein (weiteres) Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich Im letzten Halbjahr gelten Sonderregelungen!
Notenstufen und Punkte sehr gut 15-13 Punkte gut 12-10 Punkte befriedigend 9 - 7 Punkte ausreichend 6 – 5 Punkte schwach ausreichend 4 Punkte Häufung von 4- kann zur Nichtzulassung zum Abitur führen!!! mangelhaft 3 – 1 Punkte ungenügend 0 Punkte
GesamtqualifikationSumme aus Block I und Block II 2/3 der Gesamtnote (Block I) 1/3 der Gesamtnote (Block II) Abiturprüfung Q2 Q1 EF
Gesamtqualifikation Block I + Block II = Abiturpunkte (Q 1 + Q2) (Abiturprüfung) 200 – 600 P. 100 – 300 P. = 300-900 P. Die Durchschnittsnote wird anhand einer Tabelle errechnet (s. Broschüre).
Schritte zur Berechnung von Block I Einbringungsverpflichtung: 35-40 Halbjahresergebnisse d.h. von den 38-40 belegten Kursen müssen mindestens 35 Kursegewertet werden, darunter zunächst die Pflichtkurse (siehe nächste Folie) • Weitere Kurse können eingebracht werden (z.B. vier Kurse in Sport), max. 40 Kurse
Einbringungsverpflichtung • 4x4 Kurse der Abiturfächer Falls nicht bei den 4x4 Abiturfächern: • 4xD • 4xfortges. FS oder neueins. FS • 2xKU/MU/Vok./Lit. • 4xGW (eventuell noch 2 oder 4 ZK in GE/SW) • 4xM • 4xNW • 2xRE/PL • 2x „Schwerpunktfach“ aus Q2
Berechnung der Punktzahl in Block I • LK zählt doppelt • GK zählt einfach • Berechnung nach Formel: E I = (P:S) x 40 • Achtung: Kurse mit 0 Punkten • gelten als nicht belegt u. sind somit auch nicht anrechenbar • u.U. keine Zulassung zum Abitur und Wiederholung nötig
Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte, also auch 4-) Maximal zulässige Defizite (20 %) bei Einbringung von: 35 – 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite 38 – 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Durch Betätigen des Druckersymbols kann die ausgefüllte Datei ausgedruckt werden.
Termine • endgültige Abgabe des vollständig ausgefüllten (d.h. mit Angabe der vier Abiturfächer) und unterschriebenen LuPO-Ausdrucks bis 02.05.2012 durch Einwurf in den Briefkasten vor R. 102 • Beratung für interessierte Schülerinnen und Schüler nach Absprache mit den Tutorinnen